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was, wenn Fahrzeugbrief falsch ist?

Verfasst: 22.10.2003, 00:16
von keuleeule
Moin moin,
habe ein Problem entdeckt:

In meinem Fahrzeugbrief und natürlich auch im Fz-Schein sind falsche Angaben, die da wären:

Höhe 3000mm in Echt 2500mm
und das finde ich wesendlich:
es stehen zwei verschiedene Reifentypen vorn und hinten drin !!!
10,5/10--20 M6PR für vorn
20,5/10--20 M6PR für Mitte/Hinten

Was nun???
Stimmt das etwa, das der Mog vorn und hinten verschiedene Reifen hat?
bei meinem, so wie er da steht nicht !
Bild werde ich nachreichen, ich tippe Ulli muß mir dabei wiedereinmal helfen... :D

Ausserdem steht drin: \"Ziff.15:abgelastet o.techn.aender.,techn.moeglich-5000gk\"
gk müsste natürlich in kg geändert werden...
Was meint Ihr? Gang zur Zulassungsstelle oder zum Tüv oder wie???

Danke und Gruß Kolja

was, wenn Fahrzeugbrief falsch ist?

Verfasst: 22.10.2003, 00:16
von keuleeule
Moin moin,
habe ein Problem entdeckt:

In meinem Fahrzeugbrief und natürlich auch im Fz-Schein sind falsche Angaben, die da wären:

Höhe 3000mm in Echt 2500mm
und das finde ich wesendlich:
es stehen zwei verschiedene Reifentypen vorn und hinten drin !!!
10,5/10--20 M6PR für vorn
20,5/10--20 M6PR für Mitte/Hinten

Was nun???
Stimmt das etwa, das der Mog vorn und hinten verschiedene Reifen hat?
bei meinem, so wie er da steht nicht !
Bild werde ich nachreichen, ich tippe Ulli muß mir dabei wiedereinmal helfen... :D

Ausserdem steht drin: \"Ziff.15:abgelastet o.techn.aender.,techn.moeglich-5000gk\"
gk müsste natürlich in kg geändert werden...
Was meint Ihr? Gang zur Zulassungsstelle oder zum Tüv oder wie???

Danke und Gruß Kolja

was, wenn Fahrzeugbrief falsch ist?

Verfasst: 22.10.2003, 08:06
von Götz
Hi Kolja,

ich vermute Ulli schläft noch :cool: .

Aber mal im Ernst - die Eintragungne im Fahrzeugbrief sind nicht die \"Urkunde\".
Kleines Beispiel:

Im Fahrzeugbrief hast du 2 Jahre TÜV eingetragen - ist aber falsch, denn den TÜV Bericht sagt ein Jahr. Hier gilt der TÜV Bericht.

Du hast ein Vollgutachten nach § 21 StvZO oder nach § 21c StvZO machen lassen - diese Eintragungen gelten als Grundlage für den KFZ-Schein. Die Eintragungen sind \"nur\" eine Übertragung.

Ich würde ganz ohne Streßß und zeitlicher Not mal bei der Zulassungsstelle verbeischauen und die \"Tippfehler\" korrigieren lassen.

was, wenn Fahrzeugbrief falsch ist?

Verfasst: 22.10.2003, 09:41
von ulli
Moin, moin,
ja stimmt, Ulli war gestern abend auf der Erstsemester-Fete in LG, hatte natürlich sein Bett (404) dabei und ist gerade wieder nach Hause gekommen.

Kolja, die Reifengröße hinten ist ein Tippfehler, solche Reifen bekommst du da nie drauf - obwohl ein 404 als Hotrod würde sicherlich geil aussehen :D

Ich würde einfach zur Zulassungsstelle gehen und die Tippfehler beseitigen lassen (auf deren Kosten). Wenn du zum TÜV gehst, wollen die noch Gebühren für die Eintragung technischer Änderungen :mad:

Bild kannst du mailen, ich stell es dann ins Web.

was, wenn Fahrzeugbrief falsch ist?

Verfasst: 22.10.2003, 19:13
von keuleeule
Moin moin, hier das Bild (dank an Ulli)

http://www.eulan.de/kolja/fzbrief.jpg Bild

@ götz, So wie ich es verstanden habe habe ich 2 Jahre Tüv ! Warum soll das nicht so sein? habe keine H-Zulassung und auch kein WoMo !
LKW geschlossen hab ich. Oder liegt es daran, dass eine solche Wiederinbetriebnahme wie ein \"Neufahrzeug\" ist, und dashalb länger Tüv hat?
Plakette habe ich bekommen!!!

Und *räusper* den Tüv Bericht, den habe ich nicht wirklich,
ich habe eine §21 Wiederinbetriebnahme, daraufhin wurde, zwecks Ablastung, der Brief eingezogen und ein neuer ausgestellt. Von einem Datum steht da nichts also zumindest nicht bis wann der Tüv gilt !
Eine Kopie des Alten habe ich teilweise, dort steht alles noch richtig drin !

Vielen Dank Leute ich versuchs mal bei der Zulassung...

Gruß Kolja

was, wenn Fahrzeugbrief falsch ist?

Verfasst: 22.10.2003, 20:12
von ulli
Moin Kolja,
für Fahrzeuge bis 3,5to Gesamtgewicht gilt 2 Jahre TÜV. Egal ob LKW, WoMo, Anhänger, H-Kennzeichen...

was, wenn Fahrzeugbrief falsch ist?

Verfasst: 22.10.2003, 21:31
von Götz
Hi Kolja,

das mit dem TÜV war nur ein Beispiel, da augenscheinlich des öfteren der MOG von der Zulassungsstelle 2 Jahre TÜV bekommt, obwohl laut Gutachten nur ein Jahr.

Ich kannte deine Ablastung bei meiner Antwort noch nicht :cool: .

was, wenn Fahrzeugbrief falsch ist?

Verfasst: 22.10.2003, 23:38
von keuleeule
@ Ulli & Götz,
wer weiß ob die auch stimmt !?

Ich glaub ich will schnell mal nachwiegen...
Auf zur Müllverbrennung

Gruß Kolja

was, wenn Fahrzeugbrief falsch ist?

Verfasst: 23.10.2003, 18:56
von Michael_Weyrich
Hallo,

ich würd\'s auch mal bei der Zulassungsstelle versuchen, vor allem wenn der alte Brief noch vorhanden ist. Außerdem hilft vielleicht auch eine Rückfrage der Zulassungsstelle bei einer Sternapotheke (die sich mit Mogs auskennt).

Kommt vielleicht auch auf die Zulassungsstelle an, je nachdem, was da archiviert werden muß. Vielleicht haben die ja noch den Abnahmebericht vom TÜV.

Gruß,
Michael

was, wenn Fahrzeugbrief falsch ist?

Verfasst: 23.10.2003, 19:24
von keuleeule
Moin Jungs,
folgendes:

ich rief bei der Zulassungsstelle an, die fühlten sich aber nicht zuständig, da der Fehler bei einer anderen Zulassungsstelle \"begangen\" wurde, also haben die mir die Tel.Nr. von der gegeben, dort hatte ich zum Glück die Dame dran, die damals den Fzschein gemacht hat.
Sie hatte auch zum Glück eine Film-Archivierung - also eine Kopie.
Dort stehen die Daten richtig drin.

Aber: nun sagte mir die Dame ich solle zu meiner Zulassungsstelle und denen das einfach sagen :casstet:
ich glaub nicht das das klappt.

Sie argumentierte ja Fehler passieren einfach, und jeder darf doch mal Fehler machen etc. Aber das würde mir doch meine ZLS nicht abnehmen sagte ich, genervt sagte sie, gut, dann rufen sie mich von dort aus an, die sollen sich nicht so aufregen...

Ok, werde ich morgen machen !!!
Aber wehe wenn das nicht geht!

Die Gelassenheit der Ossis kenne ich in diesem Fall...
(nichts gegen Euch ;) )

Gruß Kolja

was, wenn Fahrzeugbrief falsch ist?

Verfasst: 23.10.2003, 21:21
von FrankHH
... habe gerade entdeckt, das mein 404 im \"brief\" nur eine angetriebene achse hat... :casstet: :casstet: :casstet: :casstet:

das kann ja was werden...

vg, frank

was, wenn Fahrzeugbrief falsch ist?

Verfasst: 23.10.2003, 22:06
von ulli
Hi Frank,
da würde ich erstmal unter den Mog gucken, vielleicht stimmt der Brief ja und du hast als Vorderachse nur ein Vierkantrohr mit Blattfedern aus einen DB508 oder so :D

was, wenn Fahrzeugbrief falsch ist?

Verfasst: 24.10.2003, 08:17
von Götz
Hi Ulli,

wenn da eine andere/falsche Achse eingebaut ist, stammt sie vom ROBUR oder URAL :cool: .

was, wenn Fahrzeugbrief falsch ist?

Verfasst: 24.10.2003, 10:55
von FrankHH
...F R E C H H E I T ! ! ! ! ! ! ! ! ...................

was, wenn Fahrzeugbrief falsch ist?

Verfasst: 24.10.2003, 10:59
von FrankHH
...mal im ernst, habe in bonn bei der zulassungsstelle angerufen, die das verbockt hat. auf mein argument, das ein mog ohne allrad wie ein hubschrauber ohne rotor ist :o) ist sie ins archiv geflitzt und hat eine halbe stunde gewühlt. sie hat vom richtigen microfilm eine a4 kopie gezogen und mir das ding mit den 2 angetr. achsen zugefaxt. die ganze aktiopn hat 1h gedauert. toll oder?
so geht\'s auch! danke amt.
vg frank