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Spezial-Forum zur Unimog-Baureihe U 404 S.

Moderatoren: stephan, krahola

#533811
Hallo an alle Moggler ,


Ich habe Momentan das aktuelle Problem mit dem Blinker/Bremslicht und das Behindert mich gerade bei der Zulassung und
Eintragung als Historisches KFZ :mauer

Habt Ihr vielleicht eine Beschreibung oder Tipp´s für den Umbau

das der Blinker nur noch Blinker ist
und Begrenzungslicht auch Bremslicht wird ??


Ich habe hier einen Beitrag von vergangenen Tagen gefunden und würde gerne mehr erfahren...
vielleicht meldet sich auch Klaus dazu wie er dieses Problem gelöst hat ohne großartigen Umbau....

Ich bedanke mich für jegliche Hilfe das ich endlich meine Genehmigung als Historisches KFZ bekomme und meinen MilMo endlich legal auf der Straße und abseits davon bewegen darf......


Betreff: der wahnsinn und der TÜV...
404KPG hat geschrieben:Hallo Zusammen,

Unlängst hatte ich ein ähnliches Erlebnis im Zusammenhang mit den gelben Blinker- Bremslich- Rückleuchten (Zweikammerleuchten).

Die hier oft zitierte Strassenverkehrszulassungsordnung ist nach Angaben, die ich vom freundlichen TÜV- Prüfer hatte, ein Auslaufmodell und wird durch die FZV Fahrzeugzulassungsverordnung ersetzt bzw. in Europäisches Recht überführt. Siehe hier:http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm

Ich bin mir selber nicht sicher, was nun gilt, aber ein Polizist in leitender Stellung in der Verkehrspolizei machte mich darauf aufmerksam, dass bestimmte Bestandsschutzregelungen an Gültigkeit verlieren.

So betrachtet dürfte heute auch kein Fahrzeug mehr die gelben Rückleuchten als Bremslicht verwenden. In der neuen FZV steht sinngemäß: Das Bremslicht muss rot sein und stärker leuchten als das Rücklicht. Übergangs oder Bestandschutzregelungen sind diesbezüglich nicht aufgeführt.

Um des lieben Friedens willen hab ich dann meine Bremslichter auf rot umgebaut und mit den gelben Gläsern wird nur noch geblinkt. Mittels Trickschaltung bin ich um den Umbau auf Zweifadenlampe herumgekommen
und kann jetzt vorne am Elektroschaltbrett umschalten, ob die Blinker/ Bremslicht Rücklicht- Geschichte sich verhält wie original oder wie zeitgemäß gefordert.

Falle es wen interessiert kann ich das ja mal beschreiben.
Für diesen Tread halte ich es für wichtig, und hätte dazu gerne auch mal eure Meinung gehört, ob man sich zukünftig mehr mit der FZV beschäftigen und die STVZo bei Seite legen muss.
Beste Grüße
Klaus


Ich muss das Blinker/Bremslicht trennen sonst keine Genehmigung denn

Blinker = Orange
Bremslicht = Rot

ist muss in Österreich auch bei Oldtimer :cry:
#533812
Hallo Patrick,

leider kennen sich die meisten, mich eingeschlossen, nicht mit den Östreichischen Zulassungsvorschriften so gut aus.
Bei uns in Deutschland gibt es dort glücklicherweise den §72 der STVZO Übergangsbestimmungen.

Dieser besagt hier:
(1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fort.
Eine Nachrüstvorschrift auf Trennung Brems-Blinkleuchte ist mir zumindest nicht bekannt. Das ist natürlich kein Freibrief aber die Nachrüstvorschriften sind eher sehr selten.

Wenn eine Umrüstung nötig ist, wäre der Königsweg ein Umbau auf Dreikammerrückleuchte. Alternativ müsste die Fassung des roten Rücklichtes durch eine Fassung für eine Zweifaden Glühbirne umgebaut werden. Es gibt auch Bastellösungen bei denen das ohnehin schlechte Rücklicht noch gedimmt wurde, diese halte ich aber nicht für verkehrstechnisch sinnvoll und zulassungsmäßig eher fragwürdig.
#533828
Guuden,

frag mal in Deiner Gegend Oldtimerfreunde oder Werkstätten und andere, die professionell mit Oldtimern zu tun haben.

Wenn es hier in D solche Probs gibt, stellt man regelmäßig fest, dass viele Prüfer nur einfach die Gesetzeslage nicht kennen.
Die sogenannten "Zweikammerleuchten" müssen auch hier häufiger gegen unwissende Prüfer verteidigt werden.

Meines Wissens hatten die Pinzgauer und Haflinger früher auch Zweikammerleuchten, und die wurden ja in Ö gebaut.

Gut 404! Justus.
#533829
Morgen MOG-Gemeinde,

Leider sind in Österreich die Regeln dafür auch strenger geworden.....
:fluch
hier mal ein Link was ein Historisches Fahrzeug so alles haben und funktionieren und eingehalten werden muss
:mauer :mauer :mauer :mauer :mauer :mauer :mauer :mauer :mauer :mauer :mauer :mauer :mauer

http://www.austria-motor-veterans.at/PD ... hrzeug.pdf

also da steht leider drinnen das Bremslicht ROT sein muss

:mog2 :mog2 :mog2
#533831
Hallo Patrick

wie oben Justius schreibt mal mit anderen Leidensgenpossen in Verbindung setzen.
Das von dir verlinkte Dokument wird zwar sicherlich viel wahres beinhalten ist aber auch nur ein in offizielles Schreiben eines "Vereins" ohne rechtlich sicheren Anspruch.
Maßgeblich muss in Eurem Falle Euer Kraftfahrgesetzt sein.
Und aus diesem muss / kann §132 Übergangsbestimmungen angeschaut werden.
Dort steht zwar bezüglich der Bremsleuchten :
Fahrzeuge, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes zum Verkehr zugelassen worden sind, dürfen auch dann bis 31. Dezember 1972 verwendet werden, wenn bei ihnen Bremslicht (§ 18 Abs. 1) und Blinklicht (§ 19 Abs. 2) mit derselben Leuchte ausgestrahlt werden kann und beim gleichzeitigen Betätigen der Betriebsbremse und des Fahrtrichtungsanzeigers nur die Leuchte auf der Seite des Fahrzeuges Bremslicht ausstrahlt, auf der nicht geblinkt wird.
Das deckt sich insoweit mit der Aussage aus dem von dir verlinkten Dokument.

aber in dem Gesetz steht weiter:
(4) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann die Bewilligung erteilen, daß im Abs. 1 angeführte Fahrzeuge sowie Fahrzeuge, die kraftfahrrechtlichen Vorschriften, die nach der Genehmigung ihrer Type oder nach ihrer erstmaligen Zulassung in Kraft treten, nicht entsprechen, auch weiterhin oder innerhalb bestimmter Fristen in ihrem bisherigen Zustand auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden, wenn sie nur unter Aufwendung wirtschaftlich nicht vertretbar hoher Kosten in einem den Vorschriften entsprechenden Zustand gebracht werden können und wenn die Verkehrs- und Betriebssicherheit hiedurch nicht gefährdet wird. Diese Bewilligung gilt ohne Rücksicht darauf, wer der Besitzer des Fahrzeuges ist; sie ist in den Typenschein oder Bescheid über die Einzelgenehmigung einzutragen.
Demnach kann man so eine Einzelgenehmigung eventuell erlangen.
#533838
Hallo zusammen,
Hier meldet sich der Klaus...
Bei meinem 404 FUKO habe ich 12 Volt und 24 Volt Systeme an Bord.
Nach Aussage meines TÜV-lers sollte die Bremsleuchte in rot deutlich heller leuchten, als die Rückleuchte. Bei den regulären Dreikammerleuchten sind Birnen mit 5 Watt für Rücklicht und 21 Watt für Bremslicht verbaut.

Somit habe ich in die originalen 2 Kammerleuchten beim Rücklicht eine 24 V 21 Watt Birne eingesetzt, die ohne Probleme in die Fassung passt. Beim Betrieb als Rücklicht wird diese Birne mit 12 Volt statt 24 Volt betrieben. Halbe Spannung ergibt halben Strom und damit 1/4 der Lesitung, was etwa 5 Watt entspricht.
Beim Bremsen schaltet ein Relais die Spannung der Birnen von 12 V auf 24 Volt um, damit leuchten sie viermal heller. Damit war der TÜV seither stets einverstanden.
Beste Grüsse aus Viersen,
Klaus
#533846
Hallo Gemeinde.

Vielen Dank für eure Mithilfe :party

Klaus wo hast du bei deiner Lösung nur das Relais zwischen geschalten ?

Desweiteren stellt sich mir die Frage wie du das mit den Lampen meinst !

2 Kammernleuchte hab ich ja verbaut, aber bei mir wie folgt

Verglasung runter und dann:

Verglasung oben orange und unten rote also hab/halb

Im Lampenträger ist

oben - Blinker/Bremslicht - große Birne
Mitte - Tarnlicht glaub ich - kleine Birne
unten - Schlussleuchte - große Birne

Also wie tauscht du wo welche Birne und von wo kommend über was für ein Relais wird es angesteuert????

Oder sehe ich das falsch und die mittlere Birne ist als Rücklicht ( Rückfahrlicht ) gemeint oder wie ?

:? :? :? :? :? :? :? :? :? :? :? :? :?

Weiß nicht wo ich das Signal abgreifen soll für die Ansteuerung des Bremslicht !
Da es ja anscheinend vom Blinkerrelais aus kommt oder nicht ?
Oder vom Bremslichtschalter aus weg ???

Bin etwas ratlos

:cry:
#533848
Guuden,

wenn Du rot Bremsen willst, bzw. gelb blinken must Du auf 3-Kammerrückleuchten umrüsten, falls Du nicht mit nicht ganz legalen Tricks arbeiten willst.

Solche Rückleuchten http://www.lkw-restauration.de/index.ht ... piegel.htm
wären beispielhaft, die 2042 für rechts, links die 2043 mit Kennzeichenleuchte. Ich finde die recht passend für den 404.
Andere:
https://www.google.de/search?q=historis ... 3996125634

Schlusslicht rot wie gehabt anschließen, 5W Birne unten.
Blinker an die gelb überglaste Birne 21W.
Für die Bremsbirnen 21W rot oben suchst Du Dir ein freies Kabel oder ziehst ein neues vom Bremslichtschalter am Hauptbremszylinder nach hinten, das bisherige abgehende am HBZ legst Du tot.

Gut 404! Justus.
#533854
Guten Morgen,

Danke Justus für deine Tipp´s

Die 3 Kammernleuchten sehen ja schrecklich aus ....

Ich mag die originale behalten und auch weiter verwenden!!

Ich überlege eher ob es nicht sinnvoller wäre auf eine 2Faden Fassung im unteren ( roten ) Bereich umzubauen !!

:?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?:
#533855
Lieber Justus,
Die Bemerkung mit den "nicht ganz legalen Tricks" überhöre ich mal. Die Schaltung / Funktion wurde vom Sachverständigen geprüft und zugelassen. Sie bedarf keinerlei Änderung am Aussehen des Fahrzeugs, was für H- Kennzeichen wichtig war.

Patrick:
Bei mir sind die selben Leuchten verbaut wie bei dir, oben gelb für Blinklicht, mittig Tarnlicht (rot) und unten Rücklicht (auch rot). Die 5 Watt Rücklichtbirne hab ich gegen eine 21 Watt Birne getauscht. Die Kabel nach vorne bleiben erhalten, am Kabelbaum und am Bremslichtschalter muss nichts geändert werden. Das Relais sitzt vorne auf dem Elktrobrett und wird vom Bremslichtschalter angesteuert. Der ist an der Schraubklemme angeschossen, wo alle zum Rahmen führenden Leitungen angeklemmt sind.
Kernfrage für diesen Umbau ist aber, ob das Fahrzeug 12 V UND 24 V verfügbar hat. Wenn 12 V nicht vorhanden sind, geht es nicht so einfach.

Gruss Klaus.
#533856
Hallo,

Klaus :
12V sind noch nicht vorhanden, möchte aber jedoch auch 12V im Koffer zur Verfügung haben also wird das mit den 12V kein Problem darstellen und zur Verfügung gestellt werden im Zuge des "Erweitungsbau"....

Zusammenfassung -

# Rücklichtbirne von 5W auf 21W austauschen
# Kabel vom Bremslichtschalter zum Relais das am Elektrobrett montiert wird ziehen
# Relais das von Normalbetrieb mit 12V auf 24V bei Betätigung der Bremse umschaltet ( kaufen ) montieren und verkabeln

soweit gut !!!!

was ist aber mit der original Ansteuerung des "Blinker" - diese blind machen ???? sonst blinkt ja die Orange Lampe auch mit.
also muss diese Verkabelung blind sein nehme ich an !

d.h.

das " neue" Bremslicht ( im Roten Bereich ) wird vom Relais über das original Kabel im Normalbetrieb mit 12V angesteuert.
wenn ich aber auf die Bremse trete gibt das Relais angesteuert vom Bremslichtschalter aus 24V frei und die Birne leuchtet dadurch heller im roten Bereich

der Blinker bleibt normal erhalten und wird nur beim Blinken angesteuert .....
jedoch wird die Verbindung vom Bremslichtschalter aus kommend gekappt

ist das soweit richtig von der Logik her ?????


bedeutet weiter das ich mal eine Möglichkeit brauche das ich 12V im MOG schaffe,
es wäre ja genügend Platz für 2 weitere Batterien zu á 12V im Batteriekasten vom Koffer.
benötige also einen Spannungswandler und natürlich ein Relais von 12V auf 24 V Tipp´s oder gute Erfahrungen dafür ???

:danke :danke :danke :danke :danke :danke :danke :danke :danke
#533860
Hallo
für den 404 gibt es Zweikammerleuchten mit EU-Zulassung, bei denen Rück- und Stopplicht (rot) mit einer Zweifadenfassung 21/5W ausgestattet ist.
Dazu passende 2-Fadenleuchtmitttel mit BAY15D-Sockel, und alles wäre rechtskonform und halbwegs original.
Bild
Bild
#533861
Hallo Patrick,

ich habe an meinem TLF die originalen Zweikammerleuchten umgebaut/umfunktioniert. Leider ist das rund 10 Jahre her und das Fahrzeug inzwischen auch nicht mehr in meinem Besitz, ich kann mich daher nicht mehr an alle Details erinnern und leider auch am Fahrzeug jetzt nicht mehr nachschauen.

An was ich mich aber schon noch erinnern kann ist folgendes: ich habe weder mit unterschiedlicher Spannung gearbeitet noch zusätzliche Kabel zu den Rückleuchten verlegen müssen. Es ist möglich, in die Zweikammerleuchten Leuchmittel in der erforderlichen Helligkeit für Bremlicht, Fahrlicht und Blinker zu verwenden. Wenn ich das noch recht in Erinnerung habe, dann habe ich für das Fahrlicht die Birnenfassung von der Tarnleuchte verwendet, für die Tarnleuchte war eine Art "Ummantelung" um die Birne, diese habe ich entfernt. Wegen der Blink-/Bremslichtfunktion habe ich irgendetwas am Masseanschluß dazu ändern müssen. Wenn du mit einem Stromprüfer die originalen, vorhandenen Anschlüsse durchmisst, solltest du selber auf den Lösungsweg kommen, das ist kein Hexenwerk (so habe ich es damals auch gemacht). Du musst dazu die vorhandenen Kabel an den Leuchten anders anschließen und ein paar Birnen tauschen.

Das hat 10 Jahre lang funktioniert und kein TÜV beanstandet.

Grüße
Günter
#533862
Ich habe noch so eine Zweikammerleuchte im Fundus:

Bild

Hier sind drei Fassungen zu sehen. Die Fassung in der Mitte bekommt eine 5W-Birne, anstatt der 5W für Schlusslicht unten wird eine 21W-Birne für Bremslicht eingesetzt. Blinkerbirne 21W bleibt.

Bild

Dann wird die aufgenietete, schwarze Kunststoffhülse der Tarnlichtbirne entfernt. Der Anschluss vom originalen Schlusslicht wird auf den Anschluss von der originalen Tarnlichtbirne gelegt. Nun musst du noch die Anschlüsse von Blinker und Bremslicht entsprechend ändern.

Grüße
Günter
#533884
404KPG hat geschrieben:Lieber Justus,
Die Bemerkung mit den "nicht ganz legalen Tricks" überhöre ich mal. Die Schaltung / Funktion wurde vom Sachverständigen geprüft und zugelassen. Sie bedarf keinerlei Änderung am Aussehen des Fahrzeugs, was für H- Kennzeichen wichtig war.

[...]
Gruss Klaus.
Guuden,

da hast Du einen speziellen Prüfer erwischt! Wenn er das auch noch eingetragen hat, um so besser.
Du solltest dazu wissen, dass die Birnen der Schlussleuchten getrennte Stromleitungen haben und getrennt abgesichert sein müssen.
Sonst wird es hinten leicht mal komplett Zappenduster.

Gut 404! Justus.

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