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Ausflaggung eines WoMo

Verfasst: 12.01.2006, 13:31
von KaijasDaddy
Ist es juristisch möglich einen Unimog im Ausland anzumelden aber ihn überwiegend in Deutschland stehen zu haben bzw damit zu fahren. Bei Speditionen ist das ja mittlerweile Gang und Gebe.

Gruß
Stefan

Verfasst: 12.01.2006, 15:15
von Nieswurz
Moin,

juristisch möglich ist es unter der Gefahr der Anklage wegen Steuerhinterziehung auf jeden Fall.

Die Fahrzeuge der Speditionen sind auf eine Aussenstelle der Spedition in dem betreffenden Land zugelassen. Diese dürfen auch nicht im Verkehr in Deutschland mit deutschen Fahrern laufen (letzteres wäre auch blöd). Umgekehrt dürfen auch keine Drittlandsbürger deutsche LKW hier fahren (Fragt mal Hr. Betz).

Wenn Du ein Wohnmobil mit ausl. Kennzeichen zu lange in Deutschland fährst, begehst Du als deutscher Staatsbürger eine Steuerhinterziehung.

Gruss

Michael

Verfasst: 12.01.2006, 15:41
von e.arens
Michael,
ich glaube das ist wohl nicht mehr ganz so. Ich darf z.B. innnerhalb der EG einen ausländischen ( aus der EG ) Fahrer ( natürlich mit gültigem Führerschein ) als eigenständigen Unternehmer auf mein deutsches Fzg setzen, wenn er mir den Nachweis der rechtmässigen Versteuerung seiner Tätigkeit in seinem Heimatland über eine Bestätigung eines deutschen Finanzamtes nachweist. Wenn ich einen Wohnsitz im Ausland habe, darf ich auch dort mein Fzg zulassen und ( ich glaube bis zu 3 Monaten ununterbrochen) hier fahren. Jeder Grenzübertritt mit dem Fzg setzt juristisch die Uhr wieder auf Null.
Gruss aus dem Dreiländereck B/NL/D
e.arens

Verfasst: 12.01.2006, 16:02
von Nieswurz
Stefan habe ich aber mehr so verstanden, den Mog von einem Freund im Ausland anmelden zu lassen und hier stehen zu haben.

Michael

Verfasst: 12.01.2006, 17:41
von KaijasDaddy
Hallo zusammen,

mir schwebt da etwas anderes vor. Ich verkaufe meinen Mog an einen Bekannten in Frankreich und Miete ihn dann zurück. :wink:

Verfasst: 13.01.2006, 12:45
von Helmut Schmitz
Wenn diese Möglichkeit überhaupt steuerretlich zulässig ist, dann höchstens, wenn dein Bekannter diese Vermietung als angemeldeter Unternehmer ( Fahrzeugvermietung) tätig ist. Mietest du das Fahrzeug von einer Privatperson ist es nach wie vor Steuerhinterziehung. Evtl ist dein Bekannter dann in Frankreich auch noch drann, wenn er die Einnahmen aus der Vermietung nicht bei seinem Finanzamt angibt. Die Finanzbehörden sind da sehr kooperativ untereinander.

Verfasst: 13.01.2006, 18:01
von Stefan.H
Moin,
wenn der Unimog dann von einem deutschen Ort aus regelmäßig zu Fahrten eingesetzt wird, funktioniert das Ganze nicht. Es sei denn du führst die KFZ-Steuer an das deutsche Finanzamt ab:
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/index.html

Besser ist dann, den Unimog selbst in Frankreich anzumelden, ihn auch dort abzustellen und nur gelegentlich in Deutschland zu Fahren.
Gruß Stefan

Verfasst: 14.01.2006, 09:57
von KaijasDaddy
Ich glaube ich kauf mir lieber eine Kläranlage! Die kann man dann wenigsten nach Amerika verkauf und sie wieder mieten ohne das man sich strafbar macht.

etwas späte Antwort!

Verfasst: 20.02.2006, 19:10
von RainerausRhedeems
Also ich fahre mit einem in Frankreich geleasten Actros,mit französischer Nummer+Versicherung,in einer deutschen Firma!Und das in sämtlichen Kontrollen ohne Probleme!Mit deutschem Auflieger,innerdeutsch!Rainer

Verfasst: 21.02.2006, 22:12
von WernerRoden
Moin Rainer,

dein Fall liegt anders :

http://www.gesetze-im-internet.de/kraft ... 07301.html

So long, Werner

Verfasst: 23.02.2006, 01:46
von baggergert-oh
Hallo Stefan.
Dein Freund aus dem Ausland leiht Dir das Fahrzeug. Natürlich ohne dafür Geld zu nehmen, aus reiner Freundschaft. Was spricht dagegen, denn für gute Freunde macht man alles (kostenlos). Gruß Gert