- 08.07.2005, 08:01
#70130
Hallo Alle,
ich habe es gerade schriftlich bekommen:
Auf Anfrage teilt mir das zuständige Finanamt mit, daß "je nach dem wie der Gesetzgeber die Regelung für die Besteuerung von Wohnmobilen über 2,8 t ausgestaltet, die Steuer nacherhoben werden kann"
Die drehen wohl völlig frei! Der Steuerbescheid von Ende Mai gilt möglichweise nicht und kann sozusagen beliebig erhöht und nachgefordert werden, obwohl dort nichts von vorläufig oder so stand.
Es ist ja nicht so ganz neu, daß der Staat einseitig Verträge ändert (Bafög-Rückzahlung, Finanzierung im öffentlich gefördertem Wohnungsbau,u.s.w.) aber hier scheint doch eine neue Dimension eröffnet zu werden.
Bis zur Wahl im Herbst wird es keine "Ausgestaltung des Gesetzgebers" geben und bis dahin kann der Spaß leicht 2000¤ mehr kosten, als gedacht.
Ach ja die Wahl: Wir wollen nicht vergessen, wer uns diesen Mist eingebrockt hat: Die CDU-regierten Länder!!!
Grüße, Ingolf
ich habe es gerade schriftlich bekommen:
Auf Anfrage teilt mir das zuständige Finanamt mit, daß "je nach dem wie der Gesetzgeber die Regelung für die Besteuerung von Wohnmobilen über 2,8 t ausgestaltet, die Steuer nacherhoben werden kann"
Die drehen wohl völlig frei! Der Steuerbescheid von Ende Mai gilt möglichweise nicht und kann sozusagen beliebig erhöht und nachgefordert werden, obwohl dort nichts von vorläufig oder so stand.
Es ist ja nicht so ganz neu, daß der Staat einseitig Verträge ändert (Bafög-Rückzahlung, Finanzierung im öffentlich gefördertem Wohnungsbau,u.s.w.) aber hier scheint doch eine neue Dimension eröffnet zu werden.
Bis zur Wahl im Herbst wird es keine "Ausgestaltung des Gesetzgebers" geben und bis dahin kann der Spaß leicht 2000¤ mehr kosten, als gedacht.
Ach ja die Wahl: Wir wollen nicht vergessen, wer uns diesen Mist eingebrockt hat: Die CDU-regierten Länder!!!
Grüße, Ingolf