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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#72499
Hallo verehrte Unimogfreunde!
Oft wird im Zusammenhang mit Führerschein, Zulassung und Fahren mit Anhängern der Terminus "durch die Bauart beschränkte Höchstgeschwindigkeit" ins Spiel gebracht. Kann mir freundlicherweise erklärt werden, was bedeutet eigentlich "durch die Bauart beschränkte Höchstgeschwindigkeit"?

So weit ich den Foren entnehmen konnte, ist die BbH zum einem im Brief eingetragen. Zum anderen ist teilweise das Sperren von Gängen notwendig. Aber wie wird die BbH ermittelt?
Mein Unimog hat eine eingetragene BbH von 80km/h, aber aus Altersgründen mag ich dem Mog nur 60 zumuten... Dann wird es auch zu laut. Kann ich mit solcher Begründung die BbH herabsetzen lassen?

Gruß Uwe
#72508
Hallo Uwe,

in §30a StVZO wird u.a. die durch die bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit näher definiert:
Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner Bauart auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann
d.h es ist die Geschwindigkeit, die man bei Vollgas auf ebener Straße erreichen könnte, also von der Rennleitung in grün geblitzt.

Man kann sie aber auch errechnen, indem man die Motordrehzahl, Achs- Getriebe-, Vorgelegeübersetzungen, und Abrollumfang der Reifen verformelt.

Diese Geschwindigkeit wird tatsächlich in den Brief bzw. Schein eingetragen, da sie ja für viele weitere Aspekte (Führerschein, Reifen, etc) relevant ist.

Da die Feststellung der bbH, z.B. bei einer gewollten Herabsetzung, z.B. auf 60km/h um das Fahrzeug mit Klasse T fahren zu können, durch einen aaS (amtlich anerkannten Sachverständigen) zu erfolgen hat, glaube ich nicht, daß er das tut bloß weil Du Deinem Schätzchen nicht mehr zutraust.

Viel mehr wird er Maßnahmen sehen wollen, mit denen verhindert wird, daß irgendjemand doch mal schneller fahren wird als er einträgt.
Denn §30a sagt auch, daß technische Veränderungen, die zur Änderung der bbH führen wesentlich erschwert sein müssen, oder aber erkennbar sein müssen.

Das sind dann die üblichen Maßnahmen, die schon diskutiert wurden, also:
- alle Gänge sperren, die Geschwindigkeiten erreichen die über der betrachtetn Grenze liegen,
- Abregeldrehzahl an der EP begrenzen
- etc.
und das alles dann verplomben (damit man Änderungen hieran erkennt, vgl.o.)

Ich hoffe ich konnte es einigermaßen erklären

Grüße aus dem Sauerland,
Euer Theo
#72515
Hallo Uwe
Wie von Uwe schon beschrieben bestehen mehrere Möglichkeiten. Für Klasse T wäre aber nur ein Abregeldrehzahl im letzten Gang interessant, da ansonsten die Anschlußdrehzahl beim Schalten fehlen würde. Suche mal nach Klasse T o.ä., Mazn01 hat dies schon gemacht sowie in der Bildergalerie findest du auch Bilder dazu bei Tips u Tricks unter Geschwindigkeitsbegrenzung.
#72532
Salü Theo
TheoKoch hat geschrieben: gab's nicht früher mal 'nen Button, mit dem man seinen eigenen Beitrag (wenn's der letzte ist) löschen kann?
Wo ist der hin?
Ja, den gab es bzw. gibt es bei mir auch wieder.

Jede Wette, Du arbeitest mit dem Netscape-Browser.
Plötzlich war beim 6.X keine Buttons mehr zu finden. Nach dem ich dann mal 7.1 installiert habe, funzt wieder alles Wunderbar. Und als Bonbon läuft der NC-Browser dazu viel stabiler.(ausser die Server der Community oder Telekomiker machen mal wieder Ärger:evil:)

Solltest due den IE von Mikroschrott haben, dann versuch's auch mal mit dem aktuellen Update.
Wenn's nix hilft, dann wende dich doch bitte an Bill Gates. :wink:

Beste Grüsse,
fuxel
#72533
:shock:
Ähh.............
Wo ist jetzt denn bei mir der Löschbutton hin :oops:
Also heute Mittag war er noch da. Da hab ich einen Beitrag nicht richtig gelesen, promt drüber "gewettert" und flux wieder gelöscht.
Aber nu? geht jetzt die Sch..... schon wieder los :?

L.G,
fuxel
#72908
Hallo an alle,

nachdem ich denn nun die Suchfunktion ausprobiert habe und unter dem Wort "Drosseln" einen interessanten Punkt gefunden habe, wieder eine neue Frage:

Lt. eines Beitrages gibt es die Möglichkeit, statt Sperren des 6. Gangs oder Drosselung der Höchstdrehzahl, eine Sondergenehmigung zu bekommen. (Weis leider nicht, wie ich hier ein Zitat einfügen kann; gebe später die Fundstelle an).

Weis jemand, welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, oder ist es good will vom Sachverständigen??

gruß

uwe
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