- 28.07.2005, 13:00
#72499
Hallo verehrte Unimogfreunde!
Oft wird im Zusammenhang mit Führerschein, Zulassung und Fahren mit Anhängern der Terminus "durch die Bauart beschränkte Höchstgeschwindigkeit" ins Spiel gebracht. Kann mir freundlicherweise erklärt werden, was bedeutet eigentlich "durch die Bauart beschränkte Höchstgeschwindigkeit"?
So weit ich den Foren entnehmen konnte, ist die BbH zum einem im Brief eingetragen. Zum anderen ist teilweise das Sperren von Gängen notwendig. Aber wie wird die BbH ermittelt?
Mein Unimog hat eine eingetragene BbH von 80km/h, aber aus Altersgründen mag ich dem Mog nur 60 zumuten... Dann wird es auch zu laut. Kann ich mit solcher Begründung die BbH herabsetzen lassen?
Gruß Uwe
Oft wird im Zusammenhang mit Führerschein, Zulassung und Fahren mit Anhängern der Terminus "durch die Bauart beschränkte Höchstgeschwindigkeit" ins Spiel gebracht. Kann mir freundlicherweise erklärt werden, was bedeutet eigentlich "durch die Bauart beschränkte Höchstgeschwindigkeit"?
So weit ich den Foren entnehmen konnte, ist die BbH zum einem im Brief eingetragen. Zum anderen ist teilweise das Sperren von Gängen notwendig. Aber wie wird die BbH ermittelt?
Mein Unimog hat eine eingetragene BbH von 80km/h, aber aus Altersgründen mag ich dem Mog nur 60 zumuten... Dann wird es auch zu laut. Kann ich mit solcher Begründung die BbH herabsetzen lassen?
Gruß Uwe