- 12.10.2010, 23:00
#313731
Hallo Jürgen,
Du fährst wie oben aufgezeigt nicht mit LOF sondern mit einer nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschine nach §18 (2) 6. l StVZO
uU kannst Du ja von Schliesing eine ABE nachbekommen, dann fährst Du im dunkelgrünen Bereich
Gruß Peter
ein 25 km/h SchildDie Nutzung als LoF Anhänger ist Zweckgebunden für landwirtschaftlichen Einsatz. Siehe einschlägige Beiträge.
prägen lassen und an der Rückseite des Land -bzw forstwirtschaftlichen Anhängers anbringen
Du fährst wie oben aufgezeigt nicht mit LOF sondern mit einer nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschine nach §18 (2) 6. l StVZO
uU kannst Du ja von Schliesing eine ABE nachbekommen, dann fährst Du im dunkelgrünen Bereich
Gruß Peter
Grüße aus Heitersheim im Markgräflerland