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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#518106
Hallo,
zweiflinger hat geschrieben:nach 5 jahren läuft der führerschein zwar aus für die verlängerung musst du aber nur einen Erste Hilfe kurs machen was eh keine schlechte sache istund einen Ärtzliche Beglaubigung abgeben das du geeignet bist inklusive Sehtest.
Zur Verlängerung wird eine ärztliche und eine augenäztliche Bescheinigung, wahlweise eine kombinierte Becheinigung eines entsprechend ausgestatten Arbeitsmediziners (letztere ist meist preisgünstiger) sowie ein neues Passbild benötigt. Der Erste-Hilfe-Kurs muss nur einmal beim Führerscheinerwerb vorgelegt werden. Mit allen Verwaltungskosten ist man so schnell 100-200,-€ alle 5 Jahre los. Diese Vorgehensweise ist für die Führerscheinklassen C1/C/C1E/CE die gleiche.
scatman hat geschrieben:Hallo zusammen, wenn ich das mit den Führerscheinen lese frage ich mich. Warum wir und das alles gefallen lassen? Sind das Gesetzte für oder gegen die Menschen?
Das sind Dinge, die inzwischen weitgehend europaweit gleich sind. Dass man z.B. früher LKW mit 7,5t Gesamtgewicht, noch dazu mt riesigen Anhängern bis zum Gesamtzuggewicht über 18t, fahren durfte, wenn man vorher auf einem handelsüblichen Golf den Führerschein gemacht hat, war meines Wissens nur in Deutschland so. Auch dass, unabhängig vom Gesundheitszustand, der Führerschein ewig gilt, war nicht in allen Ländern so. In anderen Ländern war auch damals schon der PKW-Schein nur bis 3,5t gültig, für Anhänger stellenweise ein extra Schein nötig und der Führerschein zumindest für die höheren Klassen befristet. Finde ich auch prinzipiell gut so, insbesondere heutzutage. Früher hatte jeder noch etwas Hirn im Kopf und wußte, was er kann und was nicht. Heute, in Zeiten der Vollkaskomentalität, ginge sowas nicht mehr. Da gäbe es genug, die sich ohne jegliche Erfahrung auf einen LKW setzen würden und sich damit (und auch anderen) die Birne einfahren würden. Anschließend käme als Entschuldigung, der Gesetzgeber habe das ja so gewollt.
scatman hat geschrieben:Dann weiter frage ich mich was Passiert einem der mit einem überladenen Unimog erwischt wird? Wie hoch sind da die Strafen?
Die kannst du im Bußgeldkatalog nachlesen. Wenn erkannt wird, dass dein Mog abgelastet ist und du wissentlich trotzdem die ehemalige Zuladung voll ausnützt oder noch dazu überlädst, könnte dir auch Vorsatz unterstellt werden und das Bußgeld erhöht bzw. verdoppelt werden. Gleiches mit Sicherheit, wenn du mehrmals erwischt wird. Die Weiterfahrt wird dir mit Sicherheit untersagt. Auch überladen fährst du aber nicht ohne Fahrerlaubnis, da für die Festlegung der nötigen Fahrerlaubnisklasse nur die Eintragung in den Papieren relevant ist. Auch für einen überladenen 3,5-Tonner reicht Klasse B.

Gruß,
Michael
#518111
Hallo ULI,

wenn die vorher Überladung erkennbar ist, wird es als Vorsatz bewertet. D.h du darfst 500kg zuladen und stellst ein Fass mit ausgewiesenem Fassungsvermögen von 1000l auf die Ladefläche und machst es voll, wird von dir erwartet, dass du weißt, dass 1000l (steht ja am Behälter) bei Wasser 1t plus Behältergewicht wiegt.

Gruß
Markus
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