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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#518009
Servus zusammen,

Ich bin ganz neu in der Szene und suche als Hobby Fahrzeug ein unimog.
Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage welcher ist der richtige für meine Anforderungen und was darf ich überhaupt genau fahren.

Ich habe einen Führerschein Klasse B

Verwendet würde ich den Unimog gerne um in den Wald zu gehen.
Dafür wäre eine heck hydraulik mit Zapfstelle perfekt genauso wie eine kippbare Ladefläche und Allrad.

Wenn es überhaupt Modelle gibt die das besitzen, die ich auch fahren darf.

Würde mich über Hilfe freuen.

Danke im voraus
#518016
Hallo Sandmann,willkommen im Forum. Mit den Führerscheinen kenne ich mich nicht aus, meiner ist 42 Jahre alt damals gabs den Unsinn mit den Buchstaben noch nicht. Als großer Fan des kleinen Unimogs 411 kann ich ihn Dir empfehlen.Am besten einen kaufen der schon alles dran hat HKH Zapfwellen am besten noch Servolenkung.
Noch ein kleiner Tip. Bitte immer mit Anrede und Abschied schreiben.
VG ULi
#518019
Hallo Uli,
da mir die Modelle mit der Runden Haube besser gefallen würde ich wie oben Ingo schon gesagt hat für die 401- 421 Modelle tendieren, in meiner Umgebung würde es auch einen 421 mit 50ps zu kaufen geben. Mit Front und Heck Zapfwelle, vorne wie hinten 2 hydraulikkreise. Und heckkraftheber kat.2 ( was immer das bedeutet ).

Darf man bei einem Modell mit so einer Ausstattung überhaupt was zuladen? Die 3,5t sind vermutlich schnell erreicht....
Und wie sieht es damit aus einen alten Traktor Anhänger oder einen Holzspalter an den unimog zu hängen, is das erlaubt ?

Gruß Alex
#518022
Hallo Alex,

wenn die Ablastung auf 3,5t richtig durchgeführt wird, sollten noch 20% des ZGG als Nutzlast bleiben. Deshalb ist bei einem 421 auch in der Regel Schluss mit Ablasten. Mit B geht nur ein Anhänger ungebremst bis 750kg, soweit ich weiß. Allerdings ist meine Führerscheinprüfung auch schon 30 Jahre her.

Runde 411er (DvF) gibt es auch, dann aber nicht als Cabrio.

Gruß
Markus
#518025
Hallo Alex
Sandmann97 hat geschrieben:Und heckkraftheber kat.2 ( was immer das bedeutet ).
Kat. (1 bis 4) bedeutet die Größe der Fanhaken bzw. Kugeln für den 3 Punk Anbau bei Landmaschinen.
Kat. 1 ist das Kleinste Kat. 4 das Größte. In zweier Unterlenker dürfte alles rein passen was du anhängen möchtest auch Geräte mit Kat. 1
#518031
Servus,
ablastungen machst du beim tüv entweder der misst dein Gewicht oder du kommst schon mit nem wiegeschein (geeichte Waage und am besten von ner Namenhaften Firma bei dir im Landkreis). Danach kriegst du für einen Obolus einen Fetzen Papier mit dem du zur Zulassungsstelle rennst und dir des im Schein alles ändern lässt. Geh erstmal zu deinem tüv Prüfer und frage ihn ab welchen Gewicht er dir die Bescheinigung gibt, immer schön dummstellen hilft. Danach fängst du evtl. an Zusatzausstattung rauszubauen bis du auf den dir genannten Betrag kommst... Die Zusatzausstattung kannst du dann hier im Kleinanzeigen Markt verkaufen. Kleiner Tipp noch, such dir einen angenehmen Tüvler und bleibe dem treu, es gibt Spielraum, je nach Prüfer...
#518054
Hallo,

aber Achtung: Du darfst nur Mogs fahren, die als zul. Gesamtmasse max. 3500kg in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. Beim 421 ist das erst der Fall, nachdem der erfolgreich "abgelastet" wurde. Vorher, auch auf dem Weg zum TÜV-Termin, darfst du mit deinem Führerschein das Fahrzeug nicht fahren, selbst wenn er deutlich unter 3,5t wiegt und du nichts zugeladen hast. Wenn du einen 421 kaufst, bei dem die Eintragung bereits erfolgt ist, darfst du den natürlich fahren.

An Zuladung bleibt dir beim 421 dann allerdings wenig. Je nach sonstiger Ausstattung zwischen 700kg und 1t. Das betrifft natürlich dann auch entsprechende Anbaugeräte. Hängst du also z.B. einen Holzspalter an den Heckkraftheber, ist schon ein Großteil deiner Zuladung weg, viel zuladen darfst du dann nicht mehr. Mit Anhänger wird das bei Klasse B auch nicht wirklich was. Da ist bei 3500kg zul. Gesamtmasse des Fahrzeuges nur ein 750kg-Anhänger erlaubt.

Wenn dir jemand einen 403 oder 406 aufschwatzen will, vergiss es. Es fahren zwar einige rum, die diese Fahrzeuge irgendwie mit 3,5t zul. Gesamtmasse eingetragen bekommen haben, was bestenfalls mit relativ alten (Trommelbremser, je älter desto eher möglich) Fahrzeugen halb legal möglich ist, dann bleibt die aber keine Zuladung mehr. Ist das Fahrzeug mit Zapfwellen, Heckkraftheber und großem Getriebe ausgestattet, wiegt es meist leer schon gut oder über 3,5t. Du darfst dann weder was auf die Pritsche laden noch an den Kraftheber hängen.

Im Zweifelsfall, wenn du einen größeren Mog willst, mach den passenden Führerschein. Für Privatgebrauch brauchst du keine BKF, der Führerschein C1 oder C ist für Neuerwerber aber immer nur 5 Jahre gültig.

Gruß,
Michael
#518098
Moin U-Com
Michael_Weyrich hat geschrieben: Im Zweifelsfall, wenn du einen größeren Mog willst, mach den passenden Führerschein. Für Privatgebrauch brauchst du keine BKF, der Führerschein C1 oder C ist für Neuerwerber aber immer nur 5 Jahre gültig.

Gruß,
Michael
nach 5 jahren läuft der führerschein zwar aus für die verlängerung musst du aber nur einen Erste Hilfe kurs machen was eh keine schlechte sache ist
und einen Ärtzliche Beglaubigung abgeben das du geeignet bist inklusive Sehtest.

ich habe den führerschein gemacht sogar als CE man will ja auch einen Hänger mitnehmen ;) und muss sagen ich habe es nicht Bereut :spitze
#518104
Hallo zusammen, wenn ich das mit den Führerscheinen lese frage ich mich. Warum wir und das alles gefallen lassen? Sind das Gesetzte für oder gegen die Menschen?
Dann weiter frage ich mich was Passiert einem der mit einem überladenen Unimog erwischt wird? Wie hoch sind da die Strafen?
Zu der Frage welcher Unimog. An deiner Stelle würde ich mir einen kleinen leichten Unimog Froschauge kaufen Klein leicht und schön.
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