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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#33130
Naja die Kiesgrube würde ja nicht in ihrem Sinne weiter genutzt werden.

Könnte man vielleicht Teile der Grube sozusagen als \"Ausgleich\" wieder etwas naturgerechter herrichten? Das stünde im Gegensatz zu einer industriellen Nutzung einem Offroadgelände ja nicht unbedingt entgegen. Oder hat wer was gegen Bäume? Ich nicht, irgendwo muss die Winde ja festgemacht werden.

Also das mit der Bürgerinitiative würde ich mal bezweifeln, Arbeitslose haben wir ziemlich wenige und die Grünen kommen bei den Wahlen hierzulande auch nicht sonderlich gut weg (sind ein schwarzes Loch).

Oder wie wäre es damit: Man setzt sich mit einem ansässigem Reitverein zusammen und einigt sich auf eine gemeinsame Nutzung als Geländerreitplatz und Offradgelände? Würde sowas helfen?

Aber solange das Geld nicht da ist bleibt es natürlich bei Spelulationen, kann aber nicht schaden sowas schonmal im Vorfeld etwas zu erörtern oder?

Wo wir gerade dabei sind, es hat nicht zufällig Jemand eine Idee was, sagen wir mal 25.000m², Kiesgrubengelände so ganz ganz vage kosten würden?

Gruß
Marcus

[Editiert am 6/7/2004 von Greenhorn]
#33134
Hallo!

Warst du schonmal in nem richtigen Off Road Gelände? Glaube kaum, weil da würdest du kein Pferd durchscheuchen wollen, bzw sinnvoll was mit nem Pferd drin machen können. Also ich glaube kaum das da ein Reitverein mitmacht.

Außerdem soll es Leute geben die befürchten das Öl und Kraftstoff ins Erdreich und ins Grundwasser gelangen bei der Offroadnutzung. Ist auch garnicht so abwegig bei Wasserdurchfahrten oder wenn man zu grob mit der Ölwanne wo aufschlägt.

Du gehst wohl etwas viel zu sehr optimistisch an deine Überlegung ran...
#33135
Das mit der Reitnutzung hätte ich mir auch eher in Richtung \"nebenher\" als auf genau derselben Stelle gedacht. Das richtig genutzte Gelände ist für Pferde freilich nicht zu gebrauchen, zu steinig, zu matschig etc.

Aber das mit der Ölwanne kann doch theoretisch auch einem Baufahrzeug passieren oder?

Gruß
Marcus
#33139
Ja, ist ja richtig. Aber da muss dann die Betriebshaftplficht des Betreibers ran. Kannst dich ja mal auf die Socken machen nach einen Versicherer für dein Vorhaben. Da du dann wohl möglich einer der einzigen Beitragszahler bist, vergeht di bestimmt ziemlich schnell die Lust am Gelände fahren!
Man spricht dann nämlich von \"Boden auswechseln\", der Boden der rauskommt, wird automatisch zum Sondermüll! Also das kann richtig ins Taschengeld gehen.

Ich will dich echt nicht abwürgen, aber bitte begreife, das Gewerbe und Hobby vor Ämtern nicht dasselbe Gewicht haben.....(Also bitte nicht mehr: \"ja aber, wenn die in der Kieskuhle........\")
Wenn du es nicht glauben möchtest, rufe mal bei deinem Landkreis an, frag nach bei Ordnungsamt, lege deine Pläne dar und warte ab was die sagen!

Vorschlag zur Güte: Pachte dir einen Acker und nutze den ursprünglichen Sinn des Unimogs: nämlich Landwirtschaft. Wenn du dann ab und zu den Rappel kriegst und dich irgendwo einbuddeln willst, kauf dir einen vernünftigen Pflug, warte ab bis es richtig schön regnet und versuche soweit zu kommen, wie du ohne Allrad kommst...

Ne, ernsthaft, es gibt Offroadparks, ob man da mit Mog drauf- keine Ahnung. Was für einen Mog musst du denn mit Gewalt versenken? :casstet:

Gruß Lars
#33143
Ne ne wenn ihr mir sagt so und so geht\'s nicht glaub\' ich euch das, aber da ich mit derlei Sachen noch nicht ein Fünkchen zu tun hatte ist man angesichts solcher doch teilweise wirklich unsinnigen Bestimmungen etwas perplex.

Vielleicht sollte man sowas vorsichtig ansteigern, Acker anschaffen mit ATV drauf rumheizen, keiner meckert? Ok dürfen die Geländewagen ran, meckert wieder keiner? Versucht man\'s mit nem Mog, wir erneut nicht gemeckert ... da fällt mir dann noch was ein.

Gruß
Marcus
#33295
Hi,
iss ja echt lustig wie es hier zugeht.
Hier werden verschiedene Themen behandelt und angeschnitten.
Fahren auf abgeschlossenem Gelände ohne TÜV und ohne Führerschein:
Ob ihr es glaubt oder nicht, und sicherlich werden einige hier \"Dementi\" rufen (schreiben), aber es ist völlig legitim!!!! Das Gelände muss abgesperrt sein und Privatbesitz und darf nicht öffentlich zugänglich sein! Aber die Probleme die man sich einhandelt wenn es z.B. zu einem Personenschaden kommt bleiben dennoch bestehen.
Gelände abzusperren und für Parcours oder Geschicklichkeitsfahrte oder ähnliches zu verwenden und dann noch Geld zu verlangen, nenne ich \"Gewerblich\"!!!
Da geht wie meine Kollegen zuvor schon erwähnt haben die Ärgernisse los. Ausserdem dürfte solches Gelände auch wahrscheinlich nur im Industriegebiet ausgewiesen werden.
Umweltauflagen machen solche Projekte eigentlich von vornherein unmöglich!
Bei uns hier um die Ecke wird demnächst Militärisches Sperrgebiet frei. Bei Baumholder, der bis 1998 größten amerikanischen Enklave (30.000 Mann/Frau). Hier gibt es ein Truppenübungsgelände mit mehreren Quadratklimoter Fläche. Jede Menge Tunnel (mit unterirdischen 2 spurigen Autobahnen), hier waren Atomwaffen, chemische Waffen und jede Menge Hamburger gelagert. Ich denke mit etwas Einfühlungsvermögen hat man hier echte Chance ein paar Hüglemeter zu kriegen für eine solche Verwendung. Das Gelände ist übrigens sehr hügelig und sehr einsam, da kann man wirklich noch richtig Wildnis erleben, mit etwas Glück kann man warscheinlich auch ärchologisch sich austoben und alte MC Donaldstüten ausbuddeln aus der Zeit als nur die Amis in Deutschland diesen MC Donald kannten.
Aber aufgepasst, einige Stellen sind von Panzern schon derart ausgelutscht, dass man da schon mit nem normalen Golf durchkommt. Man sollte sich also das Gelände schon genau angucken (nur noch nicht jetzt, iss ja noch Mitlitärischer Sperrbezirk).
Jedenfalls ist aus den 30.000 Mann heut nur noch 5.000 geworden. Mit etwas Glück kriegen wir die in den nächsten Jahren auch noch in den Irak....., sorry, wollte schreiben; \"nach Hause\".
Also viel Glück beim Geländespiel.
Gruß
Bernd Schömann
#33297
Also das klingt ja etwas ermutigender.

Also bekommt man die richtigen Probleme erst, wenn man mehr will als sich nur zweimal im Monat mit ein paar Kumpels einsauen.

Aber kurze Frage: Darf man Nicht-Baugelände denn ausreichend Einzäunen?

Naja also dann fange ich mal an Geld zu horten und warte auf das aussterben der Militärs ...

Mal eine gänzlich andere Frage (die 100%ig Nichts mit irgendwelchen weiteren Ideen von mir zu tun hat): Die Leute die in Kohlewerken diese gigantischen Muldenkipper etc. fahren, was haben die da für einen Schein?? Soweit ich weiss ist der C mit 40t. begrenzt (laut Fahrlehrer) naja über 40t. lachen sich die Maschinchen ja nu kaputt.
Meine Vermutung: Da es Privatgelände der Firma ist, ist es den Leuten erlaubt die Geräte dort zu fahren (Strassentauglich sind sie ja ohnehin nicht), eine Ausbildung zur Bedienung ist dann wahrscheinlich in der Berufsausbildung zum Kohlearbeiter wasweissich mitinbegriffen.

Bevor Jemand auf schräge Gedanken kommt: Nein ich denke nicht daran irgendsoein Teil zu besitzen, ganz ehrlich es geht ist rein aus theoretischem Interesse.

Gruß
Marcus
#33371
Hi Marcus,
vom Prinzip her, könnten die dort ohne Führerschein diese Geräte fahren. Das Bergwerkgelände ist in der Regel in Privatbesitz eines Gewerbeunternehmens und abgesperrt. Es sind keine öffentlich noch halböffentliche Wege, und somit ist das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis möglich.
Ich hatte mal in meiner Jungend am Straßenbau gearbeitet. Da gabs dann eine Sonderlösung für die Alkoholtäter, also für LKW Fahrer, Berufskraftfahrer. Wenn die am Wochenende oder wie auch immer den Führerschein verloren haben gings in den Steinbruch des Unternehmers. Der war nämlich eingezäunt und in Privatbesitz. Und hier fuhren alle Führerscheinlose. Über Nachwus oder Fahrermangel konnte man sich nie beschweren ;-)))
Zurück zu den Muldenkipper: Die kriegen ne Sonderausbildung, die Dinger sind nämlich nicht einfach zu fahren.
Gruß
Bernd Schömann
#33408
Ist aber doch schon gefährlich wenn die Firma um Geld zu sparen vielleicht nicht Jedem so eine Ausbildung zukommen lässt und das sogar darf oder?

Ich mein bei so nem CAT 740 könnte ich mir das ja noch vorstellen ... aber darüber hinaus ...

Andererseits ja auch nicht billig wenn ein Anfänger damit werweisswas zu Schrott wlzt.

Was die Fläche angeht ist das nur eine weitere Bestätigung das es dringend Zeit für einen Lottogewinn wird.

Gruß
Marcus
#33734
Hi,
wir haben soviele Vorschriften dass einem schummrig davon wird. Sobald ich irgendwas Benzin-, Diesel-, Gas- oder sonstiwegetriebenes Fahrzeug fahren will brauch ich normalerweise eine entsprechende Bescheinigung , Beleg. Da gibt es dann aber ein paar Ausnahmen (Siehe zuvor Cat). Dazu gehört auch das Kranfahren!! Um einen Automobilkranwagen zu fahren (egal ob 20 oder 40 oder gar 90 t) brauch ich nur den 2er Führerschein. Wenn dann das Gerät irgendein Teil heben soll mit 40 t Eigengewicht, spielt das keine Rolle ober der Kranfahrer was weiß über Physik, Hebelgesetze usw. Zwar will man jetzt den Kranfürherschein einführen, ist aber keine Pflicht....
Das ist schon Problematisch, ebenso das CAT Muldenkipper fahren.
Gruß
Bernd Schömann
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