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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#20805
Ja Christoph,
das H-Kennzeichen hat keine Auswirkung auf die TÜV-Fristen. Ausschlaggebend ist ZGG und da gilt > 3,5to -> jährlich.
Oder du witmest ihn zum SoKfz WoMo um, dann gilt ab nächstem Jahr > 7,5to -> jährlich, darunter nur alle 2 Jahre. Dann ist allerdings dein H-Kennzeichen hin, die Umwittmung muß nämlich 20 Jahre her sein, dann besteht wieder Anspruch auf H-Kz.

Oder ablasten, aber das Thema hatten wir schon.
#20856
Danke für eure Antworten !
Das ist ja cool,
dann muss sich der TÜV-Prüfer im letzten Jahr bei meinem Kumpel dermassen vertan haben...mein Kumpel hat nämlich 2 Jahre Tüv bekommen...das ja Mist...anderer seits
hats auch Vorteile...der Sicherheit wegen...

Gruss
Christoph Wiese/Kreis Herford/NRW

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