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#132487
Hallo an alle
Mir wurde gesagt das es eine neue Vorschrift bei der Zulassung als Wohnmobil gibt. Dem nach muß eine Innenhöhe von 1,7m gegeben sein.
Kann jemand diese Aussage bestädigen?
Was aber noch viel wichtiger ist, gilt das nur für Neuzulassungen oder wird das auch für die Altbestände verlangt?
#132516
Hallo, das habe ich aus einer Mitteilung zur neuen Womosteuer herauskopiert.

Der neue Entwurf sieht vor, Reisemobile als eigene Fahrzeugklasse zu behandeln und erstmals auch klar zu definieren. Demnach werden Wohnmobile als Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung beschrieben. Die Bodenfläche muss den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche einnehmen und eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweisen.

Grüße,
Horst
#132548
@ Markus und Horst,

bei der neuen WoMo Steuer gibt es ein paar Antworten aber momentan noch viel mehr Fragen.

Die Kfz Steuer kann man sich auf der Steite www.kfz-steuer.de ausrechnen.
Die Sache mit den 1,7m an Kochstelle und Spüle ist eine Vorgabe, gibt es weitere?

Aber:
-wie groß muß der Luftraum sein?
-kann er auch variabel sein, Aufstelldach?
-gelten diese Regeln nur für die Kfz Steuer oder auch für die Versicherung?
-wird die höhere Steuer rückwirkend berechnet (ja, zum 1.1.06), oder sogar die Womo Zulassung auch rückwirkend aberkannt, was ist dann mit der Versicherung?
-gelten die neuen Regeln bei Neuzulassung/Umbau/Wiederzulassung nur für die Steuerberechnung oder muß ich das Fahrzeug umschreiben lassen (PKW od. LKW)?
usw???

Für meinen MOG werde ich wohl "nur" nachzahlen, bei meinem VW Bus sehe ich schwarz.

mwG

Markus Grönewäller
#132551
Das mit dem 1,7m ist nur mal wieder reine Abzocke. Bei meinem Mog sehe ich hier keine Probleme, der hat knapp 2m. Anders sieht es bei meinen Kleinbus aus. Als ich mir den vor knapp 10 Jahre gekauft habe, suchte ich mir absichtlich kein Hochdachmodell aus, um unter einer Gesamthöhe von 2m zubleiben. Tiefgaragen, Schnellfähren usw. setzen einfach diese Obergrenze voraus und nicht zuletzt der Spritverbrauch der bei Modellen mit Hochdach deutlich höher liegt. Den Ausbau meines Neufahrzeuges nahm ich dann selbst vor und richtete die Küchenzeile so ein, dass ich bequem im sitzen kochen und gespülen konnte. Jetzt kommen diese Pappenheimer und geben eine Stehhöhe von 1,7m an. Warum nur dieses idiotische Maß? Ich kann bei 1,7m noch lange nicht aufrecht stehen, meiner Frau würden dagegen bereits 1,6m ausreichen. Was liegt also näher als davon auszugehen, dass damit eine Grenze geschafft werden sollte bei der alle Kleinbusse den Wohnmobilstatus aberkannt werden kann und das Rückwirken zum 1. Mai 2005. Was bedeutet, dass für alle Kleinbusse mit bisherigem Wohnmobilstatus eine Kfz-Steuernachzahlung rückwirkend für ca. 2 Jahre erteil werden kann.. Diese dürfte dann in vielen Fällen den eigentlichen Wert der Fahrzeuge sogar überschreiten. Viele Kleinbusfahrer hätten sich das mit Sicherheit erspart, wenn damals schon die 1,7m im Gespräch gewesen wären und ihren alten Kleinbusse zum nächsten Schrotthändler gefahren oder bei neueren Fahrzeugen über die Nachrüstung eines Hochdaches nachgedacht.
Wie gesagt, alles eben nur eine genau geplant abzocke.....

Gruß
Stefan
#132738
Markus-U2050L hat geschrieben:@ Markus und Horst,

bei der neuen WoMo Steuer gibt es ein paar Antworten aber momentan noch viel mehr Fragen.

Aber:
-kann er auch variabel sein, Aufstelldach?
-wird die höhere Steuer rückwirkend berechnet (ja, zum 1.1.06), oder sogar die Womo Zulassung auch rückwirkend aberkannt, was ist dann mit der Versicherung?
-gelten die neuen Regeln bei Neuzulassung/Umbau oder Wiederzulassung?

Für meinen MOG werde ich wohl "nur" nachzahlen, bei meinem VW Bus sehe ich schwarz.

mwG

Markus Grönewäller
Genau das frage ich mich zur Zeit auch.
Ich habe als Aufbau einen Funkkoffer von der Bundeswehr, Innenhöhe 1,4m. Für meine Ansprüche hat es bis jetzt und würde es auch für die nächste so ausreichen.
Wenn diese Regelung auch für die Altbestände gilt sehe ich schwarz für meinen Wohnmog.
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