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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Die meistgestellten Fragen rund um Unimog/MBtrac werden von Experten beantwortet.

Moderator: Helmut Schmitz

#430968
Hallo

für Unimog-Besitzer, die nicht die erforderliche Führerscheinklasse besitzen, um große oder schnelle Fahrzeuge zu führen, kann das Fahrzeug durch die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit ( bbH )in eine ander Fahhrzeugklasse umgeschrieben werden.

Seit der gestzlichen Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit für LKW dürfen nur besonders zugelassene Anlagen und nur vom Hersteller oder einer hierfür zugelassenen Werkstatt eingebaut werden.
Darunter sind i.d.R. Vertragswerkstätten oder Tachodienste zu verstehen.
Grundlage dafür sind die Vorschriften 92/6 EWG bzw 92/24EWG sowie StVZO §57d
Nach dem Einbau wird die Anlage durch eine Prüforganisation (TÜV) geprüft und das Fahrzeug umgetypt. Erst dann kann bei der Zulassungsbehörde die Umschreibung erfolgen.
Da die infragekommenden Unimog eine mechanisch betätigte Einspritzpumpe besitzen, sind nur auch nur Anlagen mit einem elektro-mechanischen Aktor geeignet. In jedem Falle muss zur Erfassung der Geschwindigkeit ein Impulsgeber mittels eines Zusatzgetriebes am Tachoantrieb nachgerüstet werden.
Geeignete Anlagen wären von Mannesmann/Kienzle der VDO AGB III , Groeneveld Speedlimiter SL4 oder von Waeco (nur in 12V lieferbar) der Magic Speed MS 700
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Linkhttp://.kienzle.de/uploads/media/Technisches_Produkt-Handbuch_AGB_III_02.pdf_Linkhttp://groeneveldusa.com/SpeedLimiter_General_Manual.pdf_Linkhttp://td.dometicgroup.com/_pdf/ms-700_eb_10s_03.pdfp://

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