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Zulassung als landw. zugmaschine

Verfasst: 10.03.2015, 09:20
von AlexM83
Guten Morgen zusammen

Bin neu hier und komme gleich mit einem Problem auf euch zu.
Hab mir einen Bw unimog gekauft. Nun weigert sich der Tüv die umschlüsselung von LKW auf landwirtschaftliche zugmaschine durchzuführen da weder zapfwelle noch heckkraftheber verbaut sind.
Auch bei einer Verkürzung der ladefläche geht da nix.sagt der Tüv Mann ( der sRobert zwei mogs hat )
Sieht jemand eine Möglichkeit was ich nun tun kann?

Grüße Alex

Re: Zulassung als landw. zugmaschine

Verfasst: 10.03.2015, 09:47
von mhame
Da sehe ich wenig Spielraum, weil die erforderlichen Kriterien für eine LoF nicht erfüllt sind. Und da ist das Verhältnis Ladefläche zu Fahrzeuglänge bei der Pritsche das geringste Problem. Da muss schon ein bischen mehr vorhanden sein, wie z.B. Zapfwellen, HKH, Ackerschiene. Seilweinden (keine Selbstbergewinden).

Dein Ansinnen haben viele, das als Zugmaschine Sonntags auflagen bei Hängerbetrieb gelten und bei LoF nicht. Daher ist die Problematik bei den Prüfstellen bekannt. Der TÜV kann auch nicht alles durchwinken und die Zulassungstelle muss auch mitspielen. Vielleicht gerade weil dein Prüfer zwei Mogs hat, hat er dir die richtige Antwort gegeben, auch wenn du gerne etwas anderes gehört hättest. Pritsche kürzen alleine wäre/ist vergebliche Mühe gewesen.

Sorry, da sehe ich nicht viele Möglichkeiten.

Markus

Re: Zulassung als landw. zugmaschine

Verfasst: 10.03.2015, 10:01
von AlexM83
Oh mann, klingt ja nicht so gut.
Mich wundert nur das im Internet immer wieder Leute zu finden sind bei denen die umschlüsselung, teils ohne Umbau, teils mit Kürzung der ladefläche funktioniert hat.
Was wäre denn für mich die günstigste Alternative die Kriterien zu erfüllen? Heckkraftheber? Ordentliche elektrische Winde?

Grüße Alex

Re: Zulassung als landw. zugmaschine

Verfasst: 10.03.2015, 11:03
von mhame
Hallo Alex,

beim 406 keine ich einige LoF, beim 404 und 434 / U1300 etc. der Bundeswehr keinen. Mit zivilen 424 die entsprechend ausgerüstet sind (HKH, Zapfwellen) kenne ich schon welche.

Warum soll es eine LoF werden? Wenn es um die Steueren geht kannst du es mit einem H-Kennzeichen probiren, wenn er 30 Jahre alt ist. Die Beschränkungen der Zugmaschine hebt das "H" allerdings nicht auf. Sonntags mit Anhänger also nur imt Sondergenehmigung.

Gruß,
Markus

Re: Zulassung als landw. zugmaschine

Verfasst: 10.03.2015, 11:19
von Jürgen-Fahlbusch
Hallo Alex,

Markus stellt die richtigen Fragen. Warum wünscht Du Dir die LOF-Zulassung so sehr.

Und Dir kann besser geholfen werden, wenn Du uns mitteilst was für einen BW-LKW Du Dir gekauft hast.

Eine LOF-Zugmaschine muss nicht zwingend Zapfwellen oder Ackerschiene haben. Hierüber kann durchaus diskutiert werden. Die Rübenzugmaschinen bei uns in der Region sind als LOF-Zugmaschinen anerkannt und haben nur eine normale Anhängerkupplung. Allerdings werden sie auch tatsächlich nur so eingesetzt.

Re: Zulassung als landw. zugmaschine

Verfasst: 10.03.2015, 13:17
von mhame
Hallo Jürgen,

die Zugmaschinen sind dann aber bestimmt auch Teil der Arbeitsmaschine und für diese zu verwenden. Ggf. mit grünem Kennzeichen.

Das ist so ähnlich wie bei Aufliegern mit grünem Kennzeichen. Die sind an den Verwendungszweck gebunden. Wenn er den Prüfstellen glauben machen kann, dass das Fahrzeug ausschließlich zum ziehen eines Rübenernters eingesetzt wird, könnte es klappen.

Aber wir sind uns einig, zuerst muss das Fahrzeug spezigiziert und der Grund für das Erfordernis der LoF Zulassung geklärt werden, alles andere ist Spekulation.

Gruß,
Markus

Re: Zulassung als landw. zugmaschine

Verfasst: 10.03.2015, 14:11
von Thomas-424
Hallo zusammen!
mhame hat geschrieben: Die Beschränkungen der Zugmaschine hebt das "H" allerdings nicht auf. Sonntags mit Anhänger also nur imt Sondergenehmigung.
Das stimmt so nicht. Auch für allgemeine Zugmaschinen gibt es keinerlei Sonntagsfahrverbot.
Im § 30 der Stvo steht im Satz 3 folgendes:
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für .........

Hier ist explizit die Rede von Lastkraftwagen, und nur von diesen. Eine Zugmaschine ist kein LKW und die Kontrollorgane wissen dies auch und verfahren auch so, nach meinen Erfahrungen.
Also wenn die Pritschenlänge auf max. das 1,4fache der Spurbreite der Vorderachse gekürzt wird und Die Zulässige Gesamtmasse gegebenenfalls soweit reduziert wird, daß die Nutzlast höchstens noch das o,4 fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt, sollte einer Zulassung als Zugmaschine (nicht Lof) nichts im Wege stehen.

Gruß
Thomas

Re: Zulassung als landw. zugmaschine

Verfasst: 10.03.2015, 14:44
von AlexM83
Hey, schonmal danke für die Antworten bisher.
Ich wünsche mir das Grüne Kennzeichen so sehr weil ich dann 0€ Steuer und unter 300€ Versicherung bin. Ohne beides zusammen Ca 1500€.
Mein unimog ist Baujahr 01/87 deshalb gibt's (noch) kein H Kennzeichen :-/

Re: Zulassung als landw. zugmaschine

Verfasst: 10.03.2015, 15:34
von mhame
Ich b in kein Rechtrsanwalt und schon gar nicht für Verkehrsrecht, aber ich kenne Fahrer, die sind mit einem 1300er als Zugmaschine und Wohnwagen angehalten worden am Sonntag und durften bei Strafe nicht weiter fahren. So viel aus der Praxis.

Nun wieder zurück zum Thema. Es geht also gar nicht um die Eintagung als LoF als solche, sondern um die Steuerbefreiung. Dazu ist soweit mir bekannt vom Finanzamt gefordert, das ein entsprechender Teil des Einkommens durch landwirtschaftliche Tätigkeiten erwirtschaftet wird und man Mitglied in der Berufsgenopssenschaft sein muss.

Fahrten zu Treffen etc. gelten mit grünem Kennzeichen ohne Teilzeitversteuerung als Steuerhinterziehung. Hierzu gibt es ja schon genug im Forum.

Mein Tipp, warten bis das Fahrzeug 30 Jahre ist, H-Gutachten und fixen Steuersatz zahlen. Andere Tipps dazu werde ich nicht geben.

Gruß,
Markus

Re: Zulassung als landw. zugmaschine

Verfasst: 10.03.2015, 16:00
von AlexM83
Nur um hier keine Spekulationen aufkommen uu lassen. Ich möchte keine Steuern hinterziehen und die vom Zoll für eine Lof Zulassung geforderten Voraussetzungen sind alle vorhanden.
Möchte den unimog nutzen für gras, bzw. Holztransport und eben solche arbeiten die anfallen wenn man etwas Land besitzt.
Ich möchte eben nur wenn es geht vermeiden 1500€ im Jahr zu zahlen um meine Flächen welche mir nichts einbringen zu erhalten.

Re: Zulassung als landw. zugmaschine

Verfasst: 10.03.2015, 16:13
von krabbler
moin,

wenn die Flächen dir auch nichts einbringen, erfüllst du nicht die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach LoF-Richtlinien. Es muss ausdrücklich eine Gewinnabsicht hinter der Bewirtschaftung der Flächen stecken, also etwas für den landwirtschaftlichen Warenverkehr produziert werden.
Gras für die eigenen Pferde/Kaninchen und Holz für den eigenen Ofen ist da nicht mit drin.

Da gab es gerade in den letzten zwei Jahren einen Versuch von Besitzern von Streuobstwiesen, deren Pflege bei Nutzung für den Eigenbedarf mit in die Verordnung zum steuerbefreiten LoF-Kennzeichen mit rein zu kriegen. Ist gescheitert.

mfG
Fabian

Re: Zulassung als landw. zugmaschine

Verfasst: 10.03.2015, 16:15
von Thomas-424
Hallo Alex!

Für eine Steuerbefreiung muß es doch nicht zwingend eine Lof Zugmaschine sein. Einn einfache Zugmaschine sollte da schon reichen. Nur LKW können für einen Lof Betrieb nicht Steuerbefreit werden. Ein Bekannter hat einen 416 mit einfachr Zugmaschinenschlüsselnummer steuerbefreit in seiner Landwirtschaft laufen, das war überhaupt kein Problem. Sogar der Tüv sagte, daß sie nicht auf die AU bestehen, wenn der Unimog als Lof Zugmaschine benutzt wird, aber keine Lof Schlüsselnummer hat.

Gruß
Thomas

Re: Zulassung als landw. zugmaschine

Verfasst: 10.03.2015, 19:44
von Jürgen-Fahlbusch
Hallo Alex,

wenn die Beweggründe so sind wie von Dir beschrieben dann hast Du Dir doch eigentlich den falschen Mog zu gelegt. Es scheint ja ein U1300L zu sein.

Wie oben geschrieben läßt sich durch Beschränkung der Pritsche und Nutzlast daraus eine Zugmaschine machen, aber dann ist er ja für das was Du möchtest auch nicht mehr so effektiv nutzbar. Und genau dies Überlegungen stellen dann die zuständigen Stellen und Behörden auch an.
Den U1300L tatsächlich steuerbefreit zu bekommen selbst wenn er als LOF-Zugmaschine zugelassen ist liegt im Ermessen des zuständigen Finanzamt. Das wird möglicher Weise kein leichter Ritt und Du solltest Dir tatsächlich Gedanken zu einem Plan-B machen.

Die von Dir genannten 1500 EUR für Steuer und Versicherung erstaunen mich allerdings auch.

Mein 12to MAN Offener Kasten mit normaler LKW Zulassung kostet mich zumindest weniger.

Re: Zulassung als landw. zugmaschine

Verfasst: 10.03.2015, 21:24
von Unimog120089
Nabend zusammen,

also 1500€ Jährliche Kosten?? Find ich schon sehr hoch gegriffen.
Teilkasko bei meinem U1200 86€ im Jahr ( nur Private Nutzung )
Steuer (7,5T zgG.) 500€ im Jahr.....


Die Steuer müsste beim U1300 ja zumindest identisch sein bei 7,5T zgG..
Versicherungen muss man bekannter weise ja vergleichen, aber 1000€ im Jahr finde ich was viel....

lg Yannic

Re: Zulassung als landw. zugmaschine

Verfasst: 10.03.2015, 22:36
von AlexM83
Also ich hab bei der Versicherungskammer Bayern angefragt. Die kamen dann auf 258€ bei LoF und knapp 1000 bei Versicherung als LKW. Bei Versicherung als Lkw kann man wohl keine SFK von vorhandenen Verträgen nutzen.
Hab dann nur nochmal bei der DEVK angefragt, die machen aber über 3,5to gar nix