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Verfasst: 29.06.2009, 19:32
von Michael_Weyrich
Hallo,

fassen wir doch mal zusammen:
- Sonntagsfahrverbot gilt für LKW über 7,5t bzw. LKW mit Anhänger
- Sonntagsfahrverbot gilt nicht für Zugmaschinen

In der VwV zur StVO ist zwar explizit nochmal die Regelung der Nutzlast mit dem 0,4fachen des zul. GG eingetragen, dies ist aber schon eine Zulassungsvoraussetzung für die Zulassung als Zugmaschine an sich. Die Nutzlast muss dabei nicht unbedingt die Differenz zwischen zul. GG und Leergewicht sein.

Wenn also dein Mog als Zugmaschine zugelassen ist, darf er sonntags mit Anhänger fahren.

Gruß,
Michael

Verfasst: 23.07.2009, 16:13
von DaPo
kinzigsegler hat geschrieben:Aber wo ist es wie belegt? Ich habe hierzu noch keine Verordnung gefunden, und dass kann es doch hier nicht geben :D
Hallo zusammen,

DIN 70010.

Eine Sattelzugmaschine mit aufgesatteltem Auflieger gilt als Sattelkraftfahrzeug. Kommt wohl daher, weil hier, im Gegensatz zu einem Hängerzug, die Zugmaschine einen nicht unerheblichen Teil der Last trägt.

Re: Zulassung als LKW

Verfasst: 19.08.2013, 21:31
von Moggälä
Hallo,

zum Thema Sonntagsfahrverbot hier
http://www.unimog-community.de/phpBB3/v ... 18#p423418
ne kurze Zusammenfassung.

mfG
Axel