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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#355091
Hallo.

Was ist zu beachten bzw. wie ist zu argumentieren um einen
auflaufgebremsten Bw-Anhänger mit Natoöse für seinen 404
zugelassen zu bekommen.
Im Gespräch mit einem DEKRA-Prüfer (vor 2 Jahren)
ist der Begriff des historischen Gespannes gefallen.
Mein Bw-Funkkoffer (H) hat damals beim Bund ja ursprünglich so
einen Anhänger auch mal dran gehabt.

Hat schon einer von euch Erfahrungen mit dieser Problematik gemacht.
Ist das überhaupt realisierbar?
Bzw. wie sieht es dann mit den Kosten aus?

MfG
Marcus
#355158
Hi
Also die Natokupplung ist eingetragen aber nur zu Rangierzwecken.
Ich möchte die Kupplung nicht gegen eine Neu tauschen - warum auch beim Bund fahren sie ja auch mit den Dinger rum.

Der Prüfer hat (vor 2 Jahren) auch etwas gesagt von wegen:
"Nicht das du deine H-Zulassung gefährdest mit einer Neuen"
Ok ich weiß das man eine nehmen kann die es vor 30 Jahren auch schon gab.

Ich möchte aber kein Geld verblasen für den Hobbyspaß ein zwei mal im Jahr orig. mit Hänger zu fahren.

Ich hoffe ihr wisst was ich meine.

MfG
Marcus
#355162
hador hat geschrieben: Also die Natokupplung ist eingetragen aber nur zu Rangierzwecken.
Moin Marcus,

solange der Eintrag in FzSch/ZulBesch steht, brauchst du dir um die Nato-Öse an deinem Anhänger keine Gedanken zu machen - darfst du sowieso nicht anhängen.

Fahr zum TÜV und lass die Ringfeder ordnungsgemäß eintragen (Änderungsabnahme nach §19 STVZO). Ein lesbares Typenschild mit KBA-Nummer (~F... ) sollte allerdings dran und lesbar sein.

Das Gutachten sieht dann so aus (Dateigröße knapp 500KB).

Gruß Ulli

EDIT sagt: Dateigröße war falsch :lol:
Zuletzt geändert von ulli am 09.10.2011, 21:31, insgesamt 1-mal geändert.
#378390
Hallo.

Ich war gestern beim DEKRA wegen der HU.

Ich wollte die Anhängerkupplung nun in diesen Zusammenhang nach §19
und mit vorhandenen F-nummer auf dem Typenschild anders eintragen lassen.
Aber ich hatte kein Glück es wurde mir keine Möglichkeit bzw. Spielraum
in dieser Sache eingeräumt.

Soll ich die Sache nun abhacken oder meinen Wunsch anders weiter verfolgen?

Bin echt gespannt auf eine Antwort!

MfG
Marcus
#378396
Moin Marcus,

ich würde mit dem Ausdruck des Gutachtens (in meinem Beitrag weiter oben) zu einer anderen Prüfstelle fahren.

Hat der "nette" aaS seine Ablehnung begründet?
Rechtlich sehe ich nämlich - wenn Typenschild mit ~Fxxx vorhanden - keinen Ablehnungsgrund.

Gruß Ulli
#378397
Der Prüfer sagt er hat was für Oldtimer über.
Darum hab ich auch ein Jahr bekommen und nicht nur einen Monat.(abgelaufen 05/11)

Also ich solle ihm das glauben denn da kennt er sich besser aus.
Den eine "Protzennase" (aus dem Gehörten/Gespräch hier jetzt niedergeschrieben ohne Anspruch auf Richtigkeit) hat im öffentl. Verkehr keine Möglichkeit auf Zulassung.

Dazu muss ich sagen das ich nicht der Typ bin der jetzt dem Prüfer bei der Hu an die Gurgel geht bzw. rumdiskutiert wenn dieser nicht will.
Hat meistens keinen Sinn.

Was tun? Sprach Zeus.

MfG
#378398
hador hat geschrieben: Darum hab ich auch ein Jahr bekommen und nicht nur einen Monat.(abgelaufen 05/11)
das war kein "Geschenk" des Prüfers!
Seit 1.4.2012 wird bundeseinheitlich nicht mehr rückdatiert.

Gruß Ulli
#378406
ulli hat geschrieben:Seit 1.4.2012 wird bundeseinheitlich nicht mehr rückdatiert.

Gruß Ulli
Hallo Ulli,

dann scheint Rheinland-Pfalz nicht im Bundesgebiet zu liegen... :shock:

Bei uns wird nach wie vor "zurück geklebt"... :idea:

Und "Bundeseinheitlich" ist nicht, gab's so noch nie.
In Hessen und dem Saarland wurde nie zurückgeklebt.

Die Umsetzung, ob oder nicht, ist "Ländersache" :idea:

Gruß Hanniball :lol:
#378410
moghippe hat geschrieben: Und "Bundeseinheitlich" ist nicht, gab's so noch nie.
In Hessen und dem Saarland wurde nie zurückgeklebt.

Die Umsetzung, ob oder nicht, ist "Ländersache" :idea:
nochmal recherchiert:
entgegen der Verlautbarungen diverser Quellen von Ende letzten und Anfang diesen Jahres entfällt die Rückdatierung nicht zum 1.4.12 sondern zum 1.7.2012 bundeseinheitlich.
Die entsprechende Verordnung ist in der letzten Märzwoche vom Bundesrat verabschiedet worden und sie gilt dann für die gesamte Bundesrepublik (der Bundesrat entscheidet nicht über Länderverordnungen).

Bei mehr als 2 Monaten Überziehung darf die Prüforganisation allerdings 20% höhere Gebühren erheben (wegen der aufwändigeren Prüfung :lol: )

Gruß Ulli
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