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Zulassung eines Unimogs ohne Brief

Verfasst: 08.06.2009, 08:58
von Olaf_424
Hallo leute,
habe einen Unimog übernommen, der hat nur den alten Brief der Ungültig gestemmpelt worden ist. Sprich es stehen alle alten Besitzer in der Brief.
:S
Wie gehe ich da vor um den Unimog neu anmelden zu können?

Gruß Olaf
Schnelle Hilfe währe cool.

Verfasst: 08.06.2009, 09:12
von ulli
Moin Olaf,

du gehst mit dem alten Brief und einen aktuellen HU-Bericht vom TÜV zur Zulassungsstelle und beantragst eine Wiederzulassung.

Dort bekommst du die Zulassungsbescheinigung I und II - Kfz-Briefe gibt es seit 2007 nicht mehr.

Interessant wäre noch, warum der Brief ungültig gestempelt wurde? Endgültige Abmeldung oder Ausstellung eines neuen Briefes, im zweiten Fall solltest du den Verbleib des "neuen" Briefes klären.

Gruß Ulli

Verfasst: 08.06.2009, 10:48
von Olaf_424
Hallo Ulli,
der Tüv hat mir ein Gutachten zur Elangeung der Betriebserlaubnis ausgestellt.
Das reicht der Zulassungsstelle leider nicht.
Und jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Man sprach auch von der KBA.

gruß Olaf

Verfasst: 08.06.2009, 11:59
von ulli
Moin Olaf,

mit dem KBA machst du gar nichts, die Abfrage macht die Zulassungsstelle online im Rahmen des Zulassungsverfahrens.
Dabei wird nur festgestellt, ob das Fahrzeug schon mal in D zugelassen war und ob eine Diebstahlmeldung vorliegt.
Bis 2007 musstest du die KBA-Auskunft selbst beschaffen (gegen Gebühr), seit dem 01.03.2007 geht das nur noch über die Zulassungsstelle. Als Privatperson bekommst du die KBA-Auskunft nicht mehr.

Ich weiss also nicht, was die Zulassungsstelle noch will. Mehr als alten Brief, TÜV-Gutachten und Versicherungsnachweis kannst du nicht bereitstellen und das reicht bei allen anderen Zulassungsstellen.

Gruß Ulli

Verfasst: 08.06.2009, 20:19
von Olaf_424
Nur bei mir ist der alte Brief Ungültig gestempelt word 2007. Und es gibt leider keinen weiteren Brief.
Ich hauhe mich schon ein paar Wochen mit den sch...ß rum. Ich will den Unimog anmelden.

Gruß Olaf

Verfasst: 08.06.2009, 20:44
von allradler
Hi,
mal ne blöde Frage, hast Du an der Zulassungsstelle mal gefragt, was die noch wollen?

Gruß Claus

Verfasst: 08.06.2009, 20:55
von ulli
Moin Olaf,

Warum wurde der Brief ungültig gestempelt?
Wurde eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt?
Wenn ja, auf wen, wo ist sie jetzt?

Kfz-Briefe werden bei An- und Ummeldungen seit 1.3.2007 grundsätzlich entwertet, dafür gibt es die Zulassungsbescheinigung Teil I(ehem. Fz-Schein) und II(DIN A4-Blatt).

Ohne Teil II musst du wohl auf andere Weise den Eigentumsnachweis führen.

Gruß Ulli

Verfasst: 08.06.2009, 21:35
von leistens406
Hallo Allseits,

gleiches Problem ist mir bekannt. Ich legte dem SVA vor:

alten Brief, ungültig gestempelt
Gutachten vom TÜV zur Erlangung der Betriebserlaubnis
Gutachten für H-Kennzeichen
EVB Nummer der Versicherung

Fazit des SVA: Zulassung nicht möglich, da KFZ-Schein fehlt.

Den hatte ich leider nicht und der Vorbesitzer des Unimogs hatte den auch nicht. Nach langen Hin und Her mit der Zulassungsstelle haben die dann beim SVA angerufen, bei dem der Unimog zuletzt stillgelegt wurde. Und siehe da, bei dem Telefonat stellte sich heraus, dass der alte Fahrzeugschein dort irrtümlich vernichtet und eben nicht an den Vorbesitzer ausgehändigt wurde. Das dortige SVA hat meinem SVA daraufhin schriftlich bestätigt, dass der Unimog dort ordnungsgemäß abgemeldet worden ist und das sich der Fahrzeugschein dazu nicht mehr im Umlauf befindet.

Nach diesem gigantischen Bürokratenakt wurde mein Unimog dann problemlos zugelassen.

Vielleicht hilft es ja auch in diesem Fall, Kontakt mit dem SVA aufzunehmen, das den Unimog als letztes abgemeldet hat. Möglicherweise sind die dort bereit auch sowas zu bestätigen wie bei mir und es klappt dann alles reibungslos.

Wünsche Dir viel Glück!

Gruß
Stefan

Verfasst: 09.06.2009, 09:30
von Olaf_424
Das währe ja mal ein anfang. Sonst kommt der Unimog nie auf die Straße.

Gruß Olaf

Verfasst: 09.06.2009, 10:06
von ulli
Moins,

um Irritationen vorzubeugen:

@Stefan
du meinst sicherlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (als Ersatz für den Fahrzeugbrief) und nicht den Kfz-/Fahrzeugschein.
Der Fahrzeugschein (neu ZulBesch Teil I) wird grundsätzlich bei Abmeldung eingezogen und vernichtet.
Zur Wiederzulassung wird die ZulBesch Teil II (das DIN A4 Blatt) benötigt.

@Olaf
du hast die Frage, warum der alte Brief ungültig gestempelt wurde, noch nicht beantwortet.
Es ist durchaus relevant, ob die Stempelung wegen Ausstellung der Zulassungsbescheinigung oder wegen endgültiger Stilllegung oder wegen Ausstellung eines neuen Briefes (vor dem 1.3.2007) erfolgte.

Gruß Ulli

Verfasst: 09.06.2009, 10:51
von Olaf_424
Wegen entgültiger Stillegung.
Habe auch in Konstanz mal angerufen. Die habe keine Daten mehr vom, Unimog. Ich sollte mich schrieftlich beim KBA melden. Ich weiß mir bald keinen rat mehr.

Olaf

Verfasst: 09.06.2009, 12:32
von MagMog
guude,

dann frag doch das KBA. wenn die schreiben, es sei sache des SVA, lege denen das schreiben vor.

oder versuche irgendwie zugang zum "Briefzimmer" des SVAs zu finden. die bearbeiten keine post, sondern stellten die kfz-briefe aus, heute die zulassungsbescheinigungen II. da triffst Du auf wirklichen sachverstand.
ein kaufvertrag wäre dabei sehr hilfreich.
halte uns auf dem laufenden!

gut glück! justus.

Verfasst: 09.06.2009, 12:45
von Olaf_424
Wenn einer von euch Kontakt nach den KBA hat oder besser gesagt, mir eine Telefonnummer geben kannn. Das währe gut! Weil sonst sehe ich schwarz für den Unimog, der hat so wenig gelaufen und noch weniger BS, es währe zu schade

Olaf

Verfasst: 09.06.2009, 13:31
von Michael_Weyrich
Hallo,
du meinst sicherlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (als Ersatz für den Fahrzeugbrief) und nicht den Kfz-/Fahrzeugschein.
Der Fahrzeugschein (neu ZulBesch Teil I) wird grundsätzlich bei Abmeldung eingezogen und vernichtet.
Seit Einführung der neuen Zulassungsbescheinigungen wird im Falle alter Papiere bei Stillegung der Fahrzeugschein nicht mehr vernichtet sondern nur noch entwertet und wieder an den Fahrzeughalter ebenso wie der Fahrzeugbrief zurückgegeben. Zumindest bei uns...

Ich konnte aber meinen U406 im letzten Jahr mit TÜV-Gutachten, H-Gutachten, altem Brief (Fahrzeug wurde 1975 stillgelegt, weder alter Schein [da damals eingezogen] noch Abmeldebescheinigung lagen vor) wieder zulassen. Es erfolgte nur eine Online-Abfrage beim KBA.

Gruß,
Michael

Verfasst: 09.06.2009, 16:17
von Olaf_424
Bei der KBA, ist der Schein gelöscht, dass hat mir der Angestellte gezeigt.

Gruß Olaf :shock: