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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#57865
Moins,
wer hat seinen Unimog z.B. als LKW Pritsche mit dem Zusatz "wenn Wohnkoffer montiert, dann So.Kfz WoMo" oder so ähnlich zugelassen.
Falls ja, bitte möglichst eine Kopie des FZ-Scheins hier einstellen oder mir per Mail zukommen lassen.

Danke schonmal im Voraus Ulli
#57866
Moin,

sucht da jetzt jemand nach der eierlegenden Wollmilchsau?

Das Fahrzeug bekommt dann noch ein GSM-Modul, welches per Paypal von der Telephonkarte die zus. Steuer an das Finanzamt übermittelt, wenn Dein Wohnmobilaufbau aufgesetzt ist. Ferner wird eine automatische Sonntagssperre für Deine Anhängerkupplung aktiviert, welche aktiv wird, wenn der Wohnmobilaufbau wieder ab ist. .. :lol: :lol: :lol:

Michael
#57868
Hallo Ulli,

nem Neuling würde ich jetzt sagen "benutz mal die Suchfunktion" :wink: :wink:

Wurde schon mal angesprochen, hab diese TÜV-Eintragung meines 435 seit langem im Web stehen: Seite 1 und Seite 2

Hab mir von anderen sagen lassen, dass mancher TÜVer bei diesem Ansinnen etwas "bockt" - vermutlich weil sie sowas noch nie gemacht haben. Dann die Jungs auf Pickups mit Wohnkabine verweisen, da gibts das auch.
Bei mir hat das damals Franz Aigners Haus- und Hof-TÜVer eingetragen, der hat da wohl mehr Erfahrung mit.

Hope that helps.

Grüsse

Tom
#57869
Moin,

ich bezweifel, daß man dies weiterhin durchbekommen wird, wenn das mit der Steueränderung wie befürchtet durch kommt.

Bei unseren Winkeladvokaten im Finanzamt kann ich mir eher vorstellen, daß man von der teuren Lösung auch die günstige ermöglicht, also:

SoKFZWohnmobil durch abnehme des Aufbaus auch als LKW-Pritsche nutzbar.

Wenn du es anders herum haben möchtest, spricht doch nichts dagegen einen Wohnmobilaufbau zu laden... - Da argumentiere mal dagegen, nur weil Du Sonntags Anhänger ziehen möchtest....

Michael
#57872
@Tom,

genau das suchte ich :D

mit der Suchfunktion hast du natürlich recht :oops: ***verschämtinder Eckestehend***

@Nieswurz

es geht nicht um mich, sondern ob es rechtlich (STVZO) möglich ist, einem Fahrzeug mehrere Fahrzeugarten zuzuordnen.

Danke und Gruß Ulli
#63404
Hallo Ulli,
ich glaube dass es rein rechtlich nicht möglich ist, einem Fahrzeug gleichzeitig 2 Kritereien bzw. Zulassungsarten zukommen zu lassen. Du wirst wohl einen Kompromiss eingehen müssen.
Ich könnte mir Vorstellen z.B. : So. KFZ Wechselaufbau LKW.
Die Finanzbehörden werden ohnehin, egal wie die Lösung ausfällt, dich nach dem Prinzip des Höchstmöglichen versteuern wollen. Es ist immer so, glaub mir alle wollen immer soviel wie möglich. Papa Staat soviel wie möglich Steuern. VErsicherung soviel wie möglich Beitrag. Kunden soviel wie möglich Rabatt. So viel wie möglich ein einem Fahrzeugbrief.... ;-)
Such dir einen richtigen TüVer und vielleicht hast du Glück, wenn du lange genug suchst, und findest einen Eintrager.

Gruß
Bernd Schömann
PS Ulli: Ich bin am 05. - 06.07.05 in der Lüneburger Heide unterwegs, vielleicht kann man sich ja mal treffen.
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