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Zulassung von Gummiwagen und Lafettenbagger am 421er

Verfasst: 30.03.2007, 12:22
von Franz_R
Hallo zusammen,

Ich habe jetzt mal 2h damit verbracht zu checken, was denn erlaubt ist an einem Unimog, mit schwarzem Kennzeichen, dranzuhängen.
Die Aussagen waren: Anhänger mit grüner Nummer ist nicht erlaubt.
Zulässige Geschwindigkeit bei Anhängerfahrten, Auflaufgebremst oder nicht, ist 25 Km/h.

Jetzt meine Fragen:
1. Stimmt das mit dem Ziehen eines Anhängers mit grüner Nummer?
2. Falls ich eine Zulassung für meine Anhänger (Gummiwagen) benötige, was brauche ich dafür (Keine Papiere mehr).
3. Mein Lafettenbagger hat keine Bremse, und kein Nummernschild. Gewicht ca. 1.7t, beleuchtet mit Warntafeln... Darf ich dieses Teil 25kmh fahren?

Vielleicht kann man auch einen LuF( Grüne Nummer) auch nochmal auf schwarze Nummer versichern, mit Wechselkennzeichen?

Ich freue mich auf eure Antworten.
Gruß aus Franken von Franz.

Verfasst: 30.03.2007, 12:36
von stephan
zu1: kann ich nix zu sagen, solltest Du mal hier lesen
zu2: zum Tüv und Vollabnahme machen lassen, da gibt es dann neue Papiere. Tüv vorher anrufen, die sagen dann schon, was sie brauchen.
zu3: evtl. hier mehr

Grün oder Schwarz zugelassen, hat nix mit der Fahrzeugart zu tun sondern nur mit der steuerlichen Behandlung. Wechselkennzeichen gibt es dabei nicht. Das verstößt gegen den Grundsatz, dass ein Fahrzeug immer nur maximal eine Zulassung haben darf.