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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#102494
Wer kennt einen netten TÜV-Mann der meinen 411/118, der in
Italien als selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassungsfrei
betrieben worden ist, auch hier in Deutschland so zulässt,
oder wer kennt einen anderen Weg, wie das in Deutschland
funktionieren könnte?
Der 411 hat eine Getriebesperre für den 5. und 6. Gang
(Höchstgeschwindigkeit 20 km/h) und ist mit einem Schmidt
Erdschieber ausgerüstet.
Ich habe einen kleinen Radlader (Kramer 112SL) der ist auch
als selbstfahrende Arbeitsmaschine mit 20km/h Höchst-
geschwindigkeit Kennzeichen- und zulassungsfrei.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Rolf Lieber
#102637
Hallo Rolf,
seinen Zweck als Zugmaschine kann er ja noch erfüllen da ändert meines Wissens nach auch die Geschindigkeitsbegrenzung nichts.
Wenn du auf der Ladefläche einen Baggeraufbau hättest wäre die Fahrgeschwindigkeit zweitrangig, er würde als selbstfahrende Arbeitsmaschine steuerbefreit ( grüne Nummer ) müßte aber zugelassen werden. Eventuell reicht es auch ein Ladeflächengroßes Gewicht aufzubauen.
Aber wenn du bereits eine Zulassung als selbsfahrende Arbeitsmaschine hast reicht vieleicht eine frische HU und du kannst das Fahrzeug unverbaut zulassen. Sinnvoll wäre eine beglaubigte Übersetzung der Zulassung vor dem Gang zum Straßenverkehrsamt, zum einen ist italienisch als Fremdsprache auch bei Beamten nicht so verbreitet und langt nur zum Pizza bestellen und zum anderen kommen Stempel bei einer Behörde immer gut an. Manchmal ist es am einfachsten die Leute zu fragen was sie den benötigen um ihren Job zu machen.
Warum bei dir eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgenommen wurde muß wohl im italienischen Zulassungsrecht begründet sein. Bei uns sind
selbstfahrende Arbeitsmaschinen die mit einem 20 KM/H Schild ausgerüstet sind wie z.B. Mähdrescher oder Bagger von der Zulassungsflicht ausgenommen. Für diese Maschinen ist vom Hersteller eine Allgemeine Betreibserlaubnis beim Kraftfahrtbundesamt beantragt worden, ich glaube es gibt mitttlerweile auch eine EU - weite Betriebserlaubniss
Solche Maschinen sind daher zulassungsfrei brauchen weder TÜV noch Kennzeichen.
Mfg Winni
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