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Unimog Import - U1550L37 - TÜV sorgen

Verfasst: 29.09.2012, 22:46
von chimogster
Hallo Forum,

ich suche einen Rat..
Letzte Woche war ich mit meinem Unimog beim TÜV um eine §21 Vollabnahme (Baurat) machen zu lassen, die ich laut Zulassungsstelle brauche da EU Import, die ist leider "gescheitert" weil der TÜV meinte er könne meine Unimog nicht so wie er ist abnehmen obwohl er keine "Mängel" hatte. Ein paar Details: Fahrzeug kommt aus Italien, BJ90, Datenblatt von Daimler habe ich bereits erhalten, Fahrzeug hatte mal eine Kabine die ich aber abgebaut habe und nun ist es das nackte Fahrgestell so wie der Unimog halt normalerweise ist, Fahrzeug war in Italien eine Camper/Caravan und soll auch wieder als Camper umgebaut werden. Bis dahin läuft aber noch viel Wasser den Bach runter und ich wollte erstmal das Fahrzeug bewegen und zulassen. Der TÜV Prüfer meint er kann ihn mir so nicht abnehmen, obwohl fast alles Orginal ist, er meinte wenn er als LKW abgenommen wird brauch er eine Pritsche, Unterfahrschutz, andere Spiegel, Rückfahrscheinwerfer (obwohl ab Werk nicht verbaut) usw. ich habe mich leicht veräppelt gefühlt als er sagte ich brauch nen Unterfahrschutz und andere Spiegel. Kein Unimog den ich in D gesehen habe hat einen Unterfahrschutz an den Seiten. Man kauft sich ja nicht ein Geländefahrzeug und verbaut sich die Bodenfreiheit. Auch die Spiegel zum Beispiel sind die original Spiegel.
Hat jemand einen Tipp ? Was mache ich falsch oder bin ich nur an einen komischen Prüfer geraten ? Viel Ahnung hatte er nicht und hatte am Ende auch zugegeben das er so einen noch nie gesehen hat. Was kann ich tun, wohin muss ich fahren damit ich den Unimog abgenommen bekomme (komme aus dem Norden) ?

danke schon mal die tips..

Verfasst: 29.09.2012, 22:49
von chimogster
hier noch ein bild..

Verfasst: 29.09.2012, 23:33
von Helmut Schmitz
Hallo chimogster.

Bei uns hier gehört es zum Guten Ton, dass man mit seinem Namen unterschreibt, wir sind hier nicht in einem Scooter-Forum.
Sag dem Blaukittel alles papperlapap, zu deinem Problem gibt es sowas, findest du im Technischen Handbuch oder beim Daimler. Die Sache mit der Unvereinbarkeit wie in den entsprechenden Vorschriften beschrieben müßte der Herr kennen, ist ja sein Job.

Verfasst: 29.09.2012, 23:46
von chimogster
danke für die Info Helmut. Ich werde ihm das mal vorlegen am Montag.

gruss
chimogster

Verfasst: 30.09.2012, 00:51
von festus
Hallo chimogster

Es könnte auch sein, das wenn du nachweisen kannst das er in der EU zugelassen war! Das dann nur eine HU nötig wäre.... das kann ich aber jetzt nicht auf die schnelle nachfragen. Oder hatt jemand gerade die Fahrzeugzulassungsverordnung im Kopp?
Die Reifenfüllanlage ist cool... fällt die noch unter das Waffenkontrollgesetz? (Besondere Watfähigkeit)

So langsam werden Unimogler bestaunt wie außerirdische.... Fahrzeug kenne ich net.... :D :D :D

Verfasst: 30.09.2012, 06:46
von elektrosmog
Tach,

wenn du mit deinem UNIMOG so wie auf dem Bild zum TÜV gefahren bist wird dir den keiner abnehmen.
Du brauchst auf jeden Fall eine Radabdeckung und für die Eintragung der Bauart einen Aufbau, für LKW-Zugmaschine würde eine Ballastpritsche reichen.
Von den Rückfahrscheinwerfern sind nur Arbeitsmaschinen oder LoF-Zugmaschinen ausgenommen. §52aStVZO
Für die Spiegel empfehle ich §56 http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm
Auch wenn das Fahrzeug original ist, muss es den heutigen Anforderungen angepasst werden, außer es gibt eine Ausnahmeregelung davon z.B. nicht für Fahrzeuge vor Baujahr xy.

Gruß
Patrick

Verfasst: 30.09.2012, 11:53
von MagMog
guude,

ein bischen dünne angaben zum fahrzeug, z.b. kein baujahr.

dass der prüfer grundsätzlich bei den freien hinterrädern ohne jeglichen abweiser und spritzschutz no sagen musste, ist doch wohl klar.

Eine Pflicht für das Vorhandensein mindestens eines Rückfahrscheinwerfers bei PKW besteht seit 1. Januar 1987, für lkw spezifisch nichts gefunden.

zu den spiegeln gehe mit "nachrüstpflicht spiegel lkw" auf die suche.

frag mal in Deiner gegend nach prüfern mit oldtimerblut bei anderen oldtimerfahrern.

gut mog! justus.

Verfasst: 30.09.2012, 15:25
von chimogster
danke an alle, das Bj ist 1990, steht weiter oben im text. Die Radabdeckungen hinten habe ich natürlich dran. Die Nachrüstpflicht für die Spiegel gilt nur für Fahrzeuge nach EZ 2000. Wo sich die Geister auf jedenfall nicht einig sind ist die HU oder §21, das Fahrzeug ist in der EU zugelassen gewesen bis Anfang 2012 in Italien. Leider weiß die Zulassung auch nicht so richtig was sie wollen. Aber ich kann es ja mal versuchen nur eine HU/AU zu machen.

@helmut-schmitz , wo bekomme ich nochmal die doku von der sprichst (wo sollte sie drin sein)?

gruss
chimogster

Verfasst: 01.10.2012, 20:39
von Michael_Weyrich
Hallo,

Damit
Bei uns hier gehört es zum Guten Ton, dass man mit seinem Namen unterschreibt, wir sind hier nicht in einem Scooter-Forum.
war gemeint, dass du deinen Namen druntersetzt, in deiner Geburtsurkunde steht doch bestimmt nicht "chimogster" drin, oder?

Trotzdem zu deinem Problem:
Für den Unterfahrschutz gibt es eine Befreiung, das ist aber nicht das eigentliche Problem. Ganz ohne Aufbau wirst du aber keine Zulassung bekommen. Es spielt auch keine Rolle, ob das Fahrzeug damals den italienischen Zulassungsvoraussetzungen entsprochen hat, es muss den damaligen deutschen Vorschriften entsprechen, die können sich durchaus in einigen Details (Spiegel, Beleuchtung) unterscheiden.

Gruß,
Michael

Verfasst: 01.10.2012, 22:05
von chimogster
hi, wer meinen Namen wissen will kann mich gern anschreiben per PN. Im Zeitalter wo alles über Bürger zusammengetragen wird werde ich mit Sicherheit nicht meinen Namen überall verbreiten um ein noch besseres Nutzerprofil erstellen zu lassen.

Danke dir für die Info. Ich werde mal sehen was der TÜV sich so alles ausdenkt. Der TÜV wird auf jedenfall seinem negativen Ruf immer mehr gerecht...

mfg
cm

Verfasst: 01.10.2012, 22:47
von boettger
chimogster hat geschrieben:Im Zeitalter wo alles über Bürger zusammengetragen wird werde ich mit Sicherheit nicht meinen Namen überall verbreiten um ein noch besseres Nutzerprofil erstellen zu lassen
Hi!

Gegen Paranoia hilft manchmal auch gesunder Menschenverstand... :roll:
Hier wird gemeinhin "nur" der Vornahme druntergesetzt... und damit wird sich wohl nicht unbedingt viel mehr Nutzerprofil erstellen lassen wie mit Deiner beim Posten verwendeten IP und dem Übergabeknoten und der mit 1500%ig auch hier stattfindenden Kompletttextüberwachung durch die Homeland Security der Amis... oder wars doch der Mossad... oder die deutsche Steuerfahndung?? :twisted:

Aber hier ein Vorschlag... denk Dir doch einfach nen Namen aus, Kevin Müller würde doch sooo schön unverfänglich klingen, oder? :D

Grüße,

Klaus
(Aaaaaaah, _SIE_ kommen mich zu holen... )

Verfasst: 01.10.2012, 23:11
von finki1
Hallo "chimogster",

es ist zu einfach zu sagen, der TÜV ist sch*&%"! Das Problem ist offensichtlich, daß der Prüfer Dir nicht verständlich erklären konnte, welche Prüfung erforderlich ist und wo noch Probleme liegen bzw. was geändert werden muß. Die Vorschriften denken sich nicht die beauftragten Überwachungsorg's aus sondern die Legislativen national und international (z. B. EG/ ECE).
Zur Prüfung: Das Problem liegt in der Typengenehmigung von Fahrzeugen. Über mehrere Jahre ist die EG-Typgenehmigung (von Neufahrzeugen) zuerst für PKW und Zweiräder eingeführt worden. EG-Typgenehmigungen für Zgm und Lkw sind aktuell im kommen. Diese EG-TG's sollen die einfache Zulassung in der EU sicherstellen->nur Verkehrssicherheitsprügung=HU. Ältere Fz. (PKW ca. vor Mitte 1990) haben eine nationale Typgenehmigung= ABE. Ausländische Fz. der Baujahre vor der EG-TG brauchen eine Einzel-BE=§21 Prüfung.
Bei der §21 Prüfung werden die StVZO-Anforderungen entsprechend des Bj./Ez. geprüft (Radabdeckungen, Spiegel, usw.). Das jetzt alles aufzuführen sprengt den Forenrahmen. :schwindelig*
Vorschlag: Suche Dir eine Prüfstelle/Werkstatt mit amtl.anerk.Sachverständigen, der nicht nur PKW-affin ist (das Forum hilft...). Der soll die §21er durchführen, Anforderungen bzw. Mängel und deren Behebung benennen und den Bericht schreiben. Danach kannst Du die Mängelliste abarbeiten, wieder zu dem SV fahren und nachprüfen lassen. Dann sollte die Sache abgeschlossen werden können!

Hoffe geholfen zu haben...

Gruß, Jens

Verfasst: 01.10.2012, 23:24
von finki1
Nochmal,
die Sache mit dem Seitenanfahrschutz und Unterfahrschutz könnte im Fz.-Schein z.B. so aussehen wie hier in den letzten Zeilen:

Verfasst: 02.10.2012, 12:42
von MagMog
chimogster hat geschrieben:hi, wer meinen Namen wissen will kann mich gern anschreiben per PN. Im Zeitalter wo alles über Bürger zusammengetragen wird werde ich mit Sicherheit nicht meinen Namen überall verbreiten um ein noch besseres Nutzerprofil erstellen zu lassen.
(..................)
mfg
cm
guude,

aus dem vornamen lässt sich nicht viel ableiten.

.....und es gibt forumsregeln, mitmachen und dran halten oder draußen bleiben!!
so sind nun mal die nutzungsbedingungen.

gut mog! justus.

Verfasst: 02.10.2012, 16:22
von moggl48
Hallo zusammen,

@ Justus, Du hast recht. Der Klugscheißer will was von den Wissenden der Community, nicht umgekehrt.

Gruß Lothar