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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#408843
Hallo,

du darfst mit H-Kennzeichen erstmal die gleichen Anhänger fahren wie bei bormaler Zulassung. Einziger Unterschied: Ist dein Fahrzeug alleine aufgrund der Tatsache, dass es ein Oldtimer ist, von der Pflicht zum Einbau und Benutzung eines Fahrtenschreibers befreit (betrifft alle nicht ausschließlich LoF-genutzten Mogs über 7,5t oder solche, die als Zugmaschine zugelassen sind, unabhängig einer privaten oder gewerblichen Nutzung) so brauchst du, wenn das zul. Gesamtgewicht des Gespanns über 7,5t liegt und der Anhänger keine H-Zulassung hat, einen Fahrtenschreiber.

Gruß,
Michael
#408852
Hallo Michael,

Da ich mit der Restauration fast fertig bin und eh eine Ummeldung ansteht, stellt sich für mich folgende Frage:
Normale schwarze Zulassung oder H-Kennzeichen...

Das Fahrzeug ist zur Zeit als "LoFZgm Ackerschlepper" geschlüsselt, eventl. ändert es sich mit der Eintragung des Kranes auf "LofZgm Geräteträger", der Tüv'ler war sich da nicht ganz sicher.

Meine Frage:
Kann ich mit H-Kennzeichen auch noch Lof-Anhänger mit 25km/h-Schild in der eigenen Forstwirtschaft bzw. als Nachbarschaftshilfe beim Ernteeinsatz ziehen?


Danke, Gruß Michael
Kipper 427 1400 Bj 98

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