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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#6529
Hallo alle zusammen !!

Habe etwas von einem Roten Nummernaschild mit der anfalgsnummeer 07 gehört und das man damit mehrere Fahrzeuge anmelden kann !! Was darf ich , darf ich nicht mit der Anmeldung ?? Wofür ist sie gedacht ? Wie ist das mit der Versicherung ?? Und was Kostet das ganze ??

Wer kann mir weiterhelfen ?

Mfg Sebastian
#32398
Hallo,

stimmt- mit dem 07er Kennzeichen dürfen mehrere Fahrzeuge bewegt werden. Gedacht ist es für Oldtimer. Allerdings ist die Nutzung stark eingeschränkt. Es dürfen nur Werkstattfahrten, Fahrten zu offiziellen Oldtimerveranstaltungen und Probefahrten gemacht werden. Hat man einen LKW angemeldet, darf damit z.B. auch nichts transportiert werden. Aufgrund von verstärktem Mißbrauch sind die Versicherungen und Behörden da mittlerweile sehr empfindlich.
Zum Beantragen braucht man einen Auszug aus dem Zentralen Verkehrsregister in Flensburg und ein polizeiliches Führungszeugnis. Für jedes anzumeldende Fahrzeug wird ein TÜV-Testat über die Verkehrssicherheit benötigt.
Die Fahrzeuge müssen jeweils bei der Versicherung gemeldet werden und nach Vorlage des Testates erhält man dann von der Zulassungsstelle einen roten Fahrzeugschein.
Es muß für jede Fahrt ein Fahrtenbuch geführt werden.
Je nach Zulassungsstelle ist die Erteilung des Kennzeichens befristet und muß dann verlängert werden.
An Steuer fallen NUR für Motorräder 46 Euro pro Jahr an ,sind PKW\'s oder LKW\'s mit dabei werden pauschal 191 Euro fällig. Allerdings nur EINMAL für ALLE Fahrzeuge!
Bei den Versicherungen gibt es unterschiedliche Tarife, je nach Alter der Fahrzeuge.
Generell ist es aber so, daß sich die Haftplichtsumme und ggf. die Vollkaskosumme nach dem Wert des teuersten Fahrzeuges richtet. Dafür werden diese Prämien wie die Steuer aber nur einmal fällig. Die Teilkasko muß allerdings für jedes Fahrzeug abgeschlossen werden.
Richtig lohnen wird sich dieses Kennzeichen nur für jemanden, der mehrere Fahrzeuge hat und mit den Einschränkungen leben kann. Für nur ein Fahrzeug würde ich eher ein H-Kennzeichen wählen.
Ich persönlich habe jetzt schon seit 2 Jahren das 07er und bin sehr zufrieden damit. Man muß halt vorher genau durchrechnen, was welche Fahrzeuge kosten und sich genau überlegen, ob man die oben genannten Einschränkungen akzeptieren kann.
Ich hoffe, das war nicht zuviel Text :)
Evtl. kannst Du auch nochmal die Suchfunktion im Forum nutzen...

Gruß,
Christian
#32452
Hallo!
Für jedes anzumeldende Fahrzeug wird ein TÜV-Testat über die Verkehrssicherheit benötigt.
Kann man so pauschal nicht sagen, weil das auch wieder auf die zuständige Zulassung ankommt. Ich habe auch eine 07er Nummer (nicht für den Mog) und brauche zum zulassen keinen gültigen TÜV.
Ist leider so das die 07er nicht einheitlich geregelt ist und so ziemlich jede Zulassungsstelle ihr eigenes Süpplein kocht. Daher ist es immer am besten sich bei der zuständigen Zulassungsstelle schlau zu machen welche Auflagen diese fordert.
#32486
Eine \"richtige\" TÜV-Abnahme braucht man auch nicht. Es reicht ein sog. Testat, dabei werden im groben nur die Bremsen und die Beleuchtung geprüft. Das ist auch deutlich billiger als eine TÜV-Abnahme.
Wobei dieses Testat auch von meiner Versicherung (AXA) verlangt wird.
Allerdings stimmt es schon, daß die Zulassungsstellen bei den 07er Kennzeichen (leider) einen sehr großen Spielraum haben. So muß ich meines z.B. alle 3 Jahre neu beantragen bze. verlängern, obwohl der Gesetzgeber das definitv nicht vorschreibt. Dafür ist man in meinem Landkreis sonst eher locker im Umgang mit dem 07er. Hängt wie gesagt stark vom Sachbearbeiter ab.

Gruß,
Christian
#32517
Hallo!

Also ich brauche garnichts in Richtung TÜV, weder normale Abnahem noch Testat. Habe die Nummer unbefristet, muss also auch nichts verlängern. Versicherung verlangt auch nichts von mir. Ist wirklich überall anders ! Hilft leider nur direkt bei der zuständigen Zulassung nachzufragen, weil die rote 07er halt nur auf einer Ausnahmeverordnung basiert und nicht im Gesetz geregelt ist. Daher kann da halt jede Zulassung ihre eigene Suppe kochen. Mir sind auch schon Fälle bekannt geworden wo die 07er nur noch ab 25 Jahren Fahrzeugalter erteilt wird...
#32519
Moin,

das ganze scheint mir langsam sowieso recht abenteuerlich zu sein. Wenn ich daran denke, wieviele 07er ich in Lüneburg gesehen habe.

Wenn dann so ein junger Schnösel (wo soll der seine Vorstrafe her haben ) mit nem getunten E30 ohne Bremse erst einemal so richtig in eine Fussgängerzone rast und die Bildzeitung aufnimmt, was alles so möglich wäre......

Vielleicht wären doch ein wenig Systematik und ein paar Sicherheitsrichtlinien zur Erhaltung der Sammlernummer nicht schlecht. Ich bin jedenfalls auch immer ein wenig froh, wenn ich beim Tüv sehe, daß mein Mog auch bremsen kann und ich nicht nur den Koffer als Bremsfallschirm benutzen muß....

Gruß

Michael
#32576
@ Christpoh

Bei welcher Versicherung bist Du denn? Ansonsten hast Du ja echt Glück mit Deiner Zulassungsstelle. Mein Sachberarbeiter hat aber auch schon gejammert, daß die demnächst aufgrund eines neuen EU-Gesetzes kein Testat mehr verlangen dürfen.
Auf der anderen Seite finde ich es ganz vernünftig, daß zumindest ein Testat verlangt wird. Unsereiner wird wohl nicht vorsätzlich mit einer Schrottlaube, die nicht bremst rumfahren. Aber was ich schon für Grotten mit 07er Nummer gesehen habe :casstet: Das sind dann auch die Leute, die den anderen alles kaputtmachen...

@ Michael

Stimmt, das Problem sind immer einzelne Spinner, deren negatives Verhalten dann auf alle zurückfällt. Und übelst getunte \"Oldtimer\" habe ich mittlerweile auch schon ettliche gesehen.
Wundert mich nur, das die Versicherungen da mitspielen...

Gruß,
Christian
#32604
Hallo!

Meine 07er ist auch bei der Axa versichert :cool: Aber nicht direkt, weil da hat die Axa wegen zu geringem Fahrzeugalter abgewunken, habe über einen Makler versichert und war dann auch recht überrascht als die Police von der Axa kam. Mir soll\'s recht sein ;)

Die 07er ist nicht im Gesetz verankert sondern basiert und auf einer Ausnahmeverordnung zur StVZO und kann daher auch jederzeit abgeschafft werden wenn die Obrigkeit sich dazu entschließt. Was das mit einer EU Verordnung oder Gesetz zu tun haben soll verstehe ich grad nicht.
Das beste wäre eine einheitliche Regelung für die 07er Sammlernummer und eine feste Verankerung in der StVZO, dann auch bitte mit regelmäßigem Sicherheitscheck. Aber darüber wird und wurde in anderen Foren schon sehr viel diskutiert. Vielleicht erreicht der Deuvet ja in dieser Sache irgendwann mal was...
#32686
Stimmt, mit der 07er Nummer wird sehr viel Mißbrauch betrieben.

Ich hatte zuletzt meinen Opel Diplomat mit 07er Nummer gefahren. In meinem Oldie-Bekanntenkreis herrscht die Ansicht, daß man als Oldie-Liebhaber eh viiiiiiiiiiiiiiel Wert auf Pflege und Verkehrssicherheit des alten Fahrzeugs legt. Leider scheinen das einige schwarze Schafe nicht so zu sehen, aber das wurde ja auch schon mehrfach in \"Markt\" und \"Motor Klassik\" durchgekaut.

In unserem Kreis Gütersloh benötigt man lediglich ein poliz. Führungszeugnis und muß einen Alltagswagen mit selbem Halter nachweisen. Letzteres finde ich durchaus verständlich und sinnvoll. Die Versicherung richtete sich bei mehreren Fahrzeugen bei mir allerdings nach dem leistungsstärksten Fahrzeug.

Laut Anschreiben von meiner Zulassungsstelle gilt die 07er Nummer zunächst für ein Jahr und kann dann auf Antrag verlängert werden. Der Leiter der Zulassungsstelle war aber bisher immer super-entgegenkommend und hat sie kurzerhand auf zwei Jahre verlängert. \"Dann braucen Sie nicht so oft zu uns zu fahren.\" Ich wäre vor Erstaunen fast hinten rüber gekippt. Aber es gibt halt auch noch nette \"Amtsschimmel\".

Gruß, Volli
#33283
Hallo,

es ist schon erstaunlich, wie unterschiedlich das gehandhabt wird.
Das mit den 2 Jahren hätte ich auch gerne ... :P
Ich bewege meinen 401er und den /8 auch mit 07er Nummer.
Auch mein 123er ist laut Zulassungstelle (Ulm) 07-fähig.
Fahrtenbuch, 1 mal im Jahr antanzen, keine Fzg-Prüfung.
Der Zustand der Fahrzeuge wird anhand 9x13 Foto beurteilt.
In ca. 5 Jahren wurde ich noch nie kontrolliert.

Es scheint, dass immer mehr Zulassungsstellen dazu übergehen, 30 statt 20 Jahre Fahrzeugalter zu fordern, weil jemand eine 20 Jahre alten Käfer in die rote Nummer einklagen wollte und damit vor Gericht gescheitert ist :casstet:

Gruß, Daniel
#33286
Hallo!
Es scheint, dass immer mehr Zulassungsstellen dazu übergehen, 30 statt 20 Jahre Fahrzeugalter zu fordern, weil jemand eine 20 Jahre alten Käfer in die rote Nummer einklagen wollte und damit vor Gericht gescheitert ist
Das ist das sogenannte Salzgitter Urteil und ich meine es war ein 20 Jahre alter Golf. In der aktuellen Oldtimer Markt (oder war\'s Oldtimer Praxis? Verwechsel das immer wieder...) gibt\'s nen umfangreichen Artikel über die Thematik 07er erst ab 30 Jahren.

[Editiert am 9/7/2004 von Christoph_Greiser]
#38832
Hallo Daniel.
Die Frage habe ich mir auch gestellt.
Mein Grauer hat gerade von grün auf rot gewechselt.

Im Prinzip kein Problem.
Der Deuvet schreibt dazu:

Immer wieder stellt sich die Frage des Anhängerbetriebes hinter Fahrzeugen, die
ein Kennzeichen nach der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO tragen, sogenannte
rote 07-Kennzeichen für Oldtimer.
Die Fahrten, die mit dem 07-Kennzeichen erlaubt sind, sind klar definiert: Neben
Probe- und Überführungsfahrten sind es „An- und Abfahrten zu sowie Teilnahme
an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege
des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen“ (49. AV zur StVZO, §1 Absatz
1 sowie Erl. 13, II, Abs. 1). Das Ziehen eines normalen Anhängers fällt in aller
Regel nicht darunter.
Als Besonderheit im Sinne der 49. Ausnahmeverordnung sind jedoch Anhänger
anzusehen, die zusammen mit dem Zugfahrzeug ein historisches Gespann darstellen.
Wird dieses Gespann auf einer Oldtimerveranstaltung dargestellt, so erfüllt
es die Vorschrift.
Ein solches historisches Gespann ist im Gesetz natürlich nicht definiert. Als im
Sinne der Verordnung sind jedoch Gespanne anzusehen, deren Anhänger ebenfalls
als historisch anerkannt werden können. Er muss also selbst mindestens 20
Jahre alt, original erhalten, restauriert oder gut gepflegt sein.
Damit ist gewährleistet, dass sowohl Zugfahrzeug als auch Anhänger von historischem
Interesse sind.
Somit ist nichts dagegen einzuwenden, wenn ein Oldtimer-PKW mit rotem 07-
Kennzeichen mit einem Oldtimer-Anhänger - sei es ein Wohn- oder ein
Transportanhänger - zu einer Oldtimerveranstaltung fährt. Auch eine Probe- oder
Überführungsfahrt sowie eine Fahrt zur Wartung eines solchen Gespannes sind
zulässig. Das gleiche gilt für Oldtimer-Anhänger hinter Oldtimer-LKW. Hier
steht die Darstellung eines gesamten zeitgenössischen Lastzuges noch weitaus
mehr im Vordergrund als bei den Oldtimer-PKW.
Nicht im Sinne der Verordnung ist es jedoch, wenn mit den beschriebenen
Gespannen Transportaufgaben erledigt werde. So ist der Campingurlaub mit dem
auf 07-Kennzeichen eingetragenen Fahrzeug ebenso wenig zulässig wie die
Einkaufsfahrt zum Baumarkt oder auch der Transport von Oldtimer-Ersatzteilen
auf Oldtimer-Märkte.
Bis jetzt war die Rede vom Zugfahrzeug, das auf ein rotes 07-Kennzeichen eingetragen
ist. Wie steht es jedoch mit dem historischen Anhänger?
Selbstverständlich kann auch ein historischer Anhänger, Originalität und entsprechendes
Alter von mindestens 20 Jahren vorausgesetzt, auf ein rotes 07-
Kennzeichen entsprechend der 49. AV zur StVZO eingetragen werden.

Stellt sich nun die Frage, wie zu verfahren ist, wenn sowohl Anhänger als auch
Zugfahrzeug auf das selbe rote 07-Kennzeichen eingetragen sind?
Versicherungsrechtlich ist dies kein Problem, denn im Gespannbetrieb ist der
Anhänger mit dem Zugwagen mitversichert. Der Inhaber des roten 07-
Kennzeichens sollte sich aber trotzdem in jedem Falle schriftlich von seiner
Versicherung bestätigen lassen, ob Anhänger und ggf. auch das komplette Gespann
versichert sind.
Die unzulässige „Zulassung“ von zwei Fahrzeugen auf ein Kennzeichen ist ebenfalls
nicht gegeben, denn die Eintragung eines Fahrzeuges auf ein rotes
Kennzeichen, also die Ausstellung eines roten Fahrzeugscheines, entspricht nicht
der herkömmlichen Fahrzeugzulassung, ja entscheidet sich bewusst und beabsichtigt
von dieser: Es ist beispielsweise weder eine Betriebserlaubnis notwendig noch
werden dem Fahrzeug Kennzeichen zugeteilt.
Es liegt hingegen in der Natur der roten Kennzeichen, dass mit diesen verschiedene
Fahrzeuge mit jeweils eigenen roten Fahrzeugscheinen bewegt werden dürfen.
Genau dies ist gegeben.
Betrachtet man die Wurzeln des roten Oldtimerkennzeichens, so begründet sich
dieses auf zwei grundsätzlichen Überlegungen:
1. Fahrzeugen aus Oldtimersammlungen sollen Wartungsfahrten und die
Teilnahme an Veranstaltungen ermöglicht werden.
2. Dies soll auch ohne Zulassung und Betriebserlaubnis möglich sein.
Dem ursprünglichen Gedanken des roten Kennzeichens widerspricht es also nicht,
wenn ein solches Kennzeichen im Rahmen eines historischen Gespannes als
Folgekennzeichen eingesetzt wird. Sinn der Kennzeichentafel ist es, das Fahrzeug
und damit den Halter identifizieren zu können. Dies ist unbestritten gewährleistet.
Es ist daher kein Grund, weder ein zulassungsrechtlich noch ein versicherungstechnischer,
zu erkennen, warum ein Anhänger eines historischen Gespannes nicht
das gleiche Kennzeichen wie der Zugwagen führen darf, wenn für beide jeweils ein
Fahrzeugschein mit dem selben roten Kennzeichen ausgestellt wurde.
Dieses wurde vernünftigerweise auch bereits bei einer ganzen Zahl von
Zulassungsstellen so in die Praxis umgesetzt. Da es ohnehin möglich ist, pro rotem
Kennzeichen bis zu vier verschiedene Kennzeichentafeln bei nachgewiesenem
Bedarf auszugeben (üblich sind zwei einzeilige Kennzeichen, ein zweizeiliges
Kennzeichen und ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen), empfiehlt es sich
hier, dafür Sorge zu tragen, dass dem Inhaber des roten 07-Kennzeichens für den
Anhänger ein (oft zweizeiliges) Kennzeichen zusätzlich zu den Kennzeichen des
Zugfahrzeuges ausgehändigt wird.
Der DEUVET empfiehlt den Zulassungsstellen, im roten Fahrzeugschein des
Anhängers einzutragen: „Darf auch zusammen mit Zugwagen XY betrieben werden.“
Damit wird auch der Unsicherheit aus Unwissenheit bei Verkehrskontrollen
wirksam entgegengetreten.
Das Argument gegen das Verfahren des „Folgekennzeichens“ bei historischen
Gespannen ist, dass man kann den Anhänger doch auch regulär oder über
Saisonkennzeichen zulassen könne, denn das verursache nur geringe Kosten. Dies
trifft bei kleineren Anhängern zu und wird von uns auch so empfohlen. Allerdings
muss man auch berücksichtigen, dass gerade historische Anhänger, die ja ihren ursprünglichen
Zweck nicht mehr erfüllen und nur zur Darstellung kraftfahrzeugtechnischen
Kulturgutes eingesetzt werden, nur noch sehr selten auf die Straße
kommen. Die laufenden Kosten eines zugelassenen Anhängers sind daher nicht zuzumuten,
besonders dann nicht, wenn der Anhänger in eine höhere Gewichtsklasse
fällt (LKW) und Steuer und Versicherung keine geringen Beträge mehr ausmachen.


BUNDESVERBAND DEUTSCHER MOTORVETERANEN-CLUBS e.V.
Berner Straße 75, 60437 Frankfurt
Telefon: 069 - 508 308 01 Fax: 069 - 508 308 03
www.deuvet.de
Info Nr. 210-08-2002
Info Nr. 210-08-2002, Seite 2 - Anhängerbetrieb mit 07-Kennzeichen
#36086
Nochmal generell zur 07er Nummer.
Nach dem vor ca. einem Jahr ergangenen Gerichtsurteil, wonach die Zulassungsstellen für die Erteilung nicht zwangsläufig eine Tüv-Untersuchung verlangen dürfen, scheint sich die folgende Praxis einzuspielen:

Auszug aus der Internetseite \"meiner\" Zulassungsstelle:

-----------------
Rote Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge

Voraussetzungen:

- die Fahrzeuge müssen mindestens 20 Jahre alt sein (ab Tag der Erstzulassung),
- sie müssen sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden,
- sie müssen zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen,
- Ein „Classic-Data-Gutachten“ durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder entsprechende Bescheinigung eines eingetragenen Oldtimer-Clubs ist
vorzulegen (Zustandsbewertung des Fahrzeuges).

Sie benötigen folgende Unterlagen:

- Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung /
ausländischer Pass mit Meldebescheinigung,
- Versicherungsdeckungskarte (nicht blanko),
- Fahrzeugbrief bzw. Fahrzeugdaten,
- Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis,
wird bei der zuständigen Stadt/Gemeinde beantragt),
- Nachweis über die Verwendung des roten Kennzeichens (Fahrtenbuch,
ist bei den Schilderdiensten vor Ort erhältlich),
- Classic-Data-Gutachten,
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer,
(Bescheinigung steht unter \"Vordrucke\" als Download bereit).

Der Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) wird von der Zulassungsbehörde angefordert.

-------------

Interessant daran ist der Satz:
Ein „Classic-Data-Gutachten“ durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder entsprechende Bescheinigung eines eingetragenen Oldtimer-Clubs ist
vorzulegen (Zustandsbewertung des Fahrzeuges).

Danach sind auch anerkannte Oldtimervereine \"Gutachtenberechtigt\".
Wir haben im Verein ein Gutachten erarbeitet, das auch den technischen Zustand erfasst.
Das Gutachten lehnt sich an dae Anforderungskatalog für das H-Gutachten beim Tüv an.
Die Form ist bisher in zwei Fällen von zwei verschiedenen Zulassungsstellen anerkannt worden.

Falls andere Oldtimerclubs Interesse an der Erstellung eigener Gutachten haben, was den Mitgliedern ja einiges an Kosten erspart, will ich gerne weiterhelfen.

Thorsten
404 fire kipper

Hello Jurgen, I have exhaust leak there. I prett[…]

Hall Herbert, alles klar Herbert. Vielen Dank. Da[…]

Hallo! :D Da kann man nur GROSSEN RESPEKT zo[…]

Hallo in die Runde, ich habe das leidige Problem[…]