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Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#454455
Hallo nicht nur 404 Fans,

welche Anhängelast verträgt ein 404 bei durchgehender Bremsanlage (Zweileitungs Druckluftbremsanlage)

Ich habe in meiner verfügbaren Dokumentation etwas unterschiedliche Aussagen gefunden.

So steht beim Fahrgestell 404.1 in den technischen Daten:
"Zughackenkraft (Dauerbeanspruchung)" von lediglich 2800kg (max 3500kg)

Beim Fahrgestell 404.0 aber hingegen abhängig je nach Konfiguration mit Bremskraftverstärker, verstärkten Federn und Motor: 4.750kg - 7.700kg

Ich denke, das der Unterschied hier durch die Art der Kupplung begründet ist. Der 404.1 hat ja in der Regel den NATO-Haken, der 404.0 eine normale LKW-Anhängerkupplung.

Also könnt Ihr mir sagen, was bei Euren 404 theoretisch nach Zulassungspapierlage möglich. Mein TrialMog darf da garnichts.

Und dann habe ich gleich noch eine Frage mehr an die allgemeinen Technik / Zulassungsexperten.

Wie verhält sich die Anhängelast, Anhänger Gesamtgewicht und Sattellast bei Sattelzugmaschinen?
Zuletzt geändert von Jürgen-Fahlbusch am 05.10.2014, 15:30, insgesamt 1-mal geändert.
#454481
Hallo Jürgen

Anhängelast ist max das 1,5-fache der Zugfahrzeuggesamtmasse. Voraussetzung, die Mindestleistung 6PS/t ist für das Gesamtzuggewicht ausreichend und der
der Schlussquerträger und die Anhängekupplung die maximal mögliche Anhängelast erlauben.
Das gleiche gilt auch bei Sattelzugmaschinen, wobei hier die Sattellast von der Tragfähikeit des Zugfahrzeug abhängig ist.
Ist der Bootsanker mit einer verkürzten Ladefläche ausgestattet und als Zugmaschine zugelassen, gilt die 3PS/T-Formel.
Dritte Variante wäre noch Sonstige/Womo, evtl gibt es auch noch Sonstige/Wettbewerbsfahrzeug
#454485
Hallo Helmut,

danke für Deine Antwort :D
Allerdings sind mir die grundsätzlich Vorschriften und Regeln, die Du hier kurz zusammengefasst hast grundsätzlich bekannt.

Mir geht es wirklich um die konkret gestellten Fragen zur Anhängelast des tatsächlichen 404.
Was kann, was dürfen reale 404 ziehen?

Bezüglich Deiner Aussage zu den Sattelzugmaschinen muss ich noch einmal höfflich nachfragen.
Zählt die Sattellast zur Anhängelast oder nicht.

Beispiel: 3,5to SZM mit 1,5to Sattellast, Auflieger mit 5,5to zGG ergibt bei voller auslastung ein Zuggesamtgewicht von 3,5to+5,5to-1,5to=7,5to. Da ja in diesem Beispiel die SZM mit 3,5to voll ausgelastet zu Buche schlägt, kann sie eigentlich nur eine reale Anhängelast von 4to haben und nicht die 5,5to des Aufliegers.
Also was zählt hier. Nach Deiner Regel aus den Vorschriften dürfte die beispielhafte SZM ja nur max 5,25to anhängen.
Zuletzt geändert von Jürgen-Fahlbusch am 04.10.2014, 12:57, insgesamt 1-mal geändert.
#454494
Hallo Jürgen

leider listet das Tabellenbuch beim 404.0 keine Anhängerkupplungen oder Anhängelasten.
Ich weiß jedoch nicht, ob der Rahmen des 404.0 und 404.1 identisch ist, du sicherlich auch nicht. Zmindest wird der Schlußquerträger unterschiedlich sein, was ich in meinem obigen Post so darstellen wollte. Der 404.0 wurde als hochgeländegängiges LKW-Fahrgestell angeboten, der 404.1 hingegen als..... 8)
Im EPC findet sich auch keine Anhängerkupplung. Das Teil ist wohl auch seitens des Herstellers nur als Truppentransporter oder Bootsanker angedacht. :wink:
Was die Sattelschleppervariante betrifft, die zGM eines Sattelaufliegers teilt sich in Aufliegelast der Sattelkupplung und Achslast. Der Gesetzgeber unterscheidet bei der zGM zwischen der Sattellast bei der Zugmaschine und der Aufliegelast des Anhängers. Beides zählt jeweils zur Fahrzeuggesamtmasse.
Von der Summe der Gesamtgewchte von Zugmaschine und Auflieger wird die Sattellast oder Aufliegelast wieder abgezogen, da sie berechnungstechnisch als Zuladung des Zugfahrzeug in dessen zGM berücksichtigt ist. Das gleiche gilt sinngemäß auch für Starrdeichselanhänger, bei denen die Stützlast zum Zugfahrzeuggewicht addiert wird.
StVZO § 34 Achslast und Gesamtgewicht.
(7) Das nach Absatz 6 zulässige Gesamtgewicht errechnet sich
1. bei Zügen aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte des ziehenden Fahrzeugs und des Anhängers,
2. bei Zügen mit Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte des ziehenden Fahrzeugs und des Starrdeichselanhängers, vermindert um den jeweils höheren Wert
a) der zulässigen Stützlast des ziehenden Fahrzeugs oder
b) der zulässigen Stützlast des Starrdeichselanhängers, bei gleichen Werten um diesen Wert,

3. bei Sattelkraftfahrzeugen aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte der Sattelzugmaschine und des Sattelanhängers, vermindert um den jeweils höheren Wert
a) der zulässigen Sattellast der Sattelzugmaschine oder
b) der zulässigen Aufliegelast des Sattelanhängers, bei gleichen Werten um diesen Wert.

Ergibt sich danach ein höherer Wert als
28,00 t (Absatz 6 Nummer 1),
36,00 t (Absatz 6 Nummer 2 und Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 4 Buchstabe b),
38,00 t (Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe b),
35,00 t (Absatz 6 Nummer 4 Buchstabe a),
40,00 t (Absatz 6 Nummer 5) oder
44,00 t (Absatz 6 Nummer 6),
so gelten als zulässiges Gesamtgewicht 28,00 t, 36,00 t, 38,00 t, 35,00 t, 40,00 t bzw. 44,00 t.
#454496
Hallo Helmut,

Entschuldige, ich wollte nicht auf Dir rumhacken. :oops: So etwas liegt mir wirklich fern. Mal sehen ob ich das korrigieren kann.

Zurück zu Deinen Ausführungen.
Du bzw das zitierte Gesetz haben mir nun das Zuggesamtgewicht so bestätigt wie ich es angenommen hatte. Aber dort wird eben nur vom Zuggesamtgewicht geschrieben.

Also zurück zu meinem Beispiel:
Die beschrieben SZM hat eine theoretische maximale Anhängelast nach Gesetzeslage von 1,5 * zGG = 1,5 * 3,5to = 5,25 to. Wäre dies, eine entsprechende Bauweise der SZM und Anhängerkupplung vorausgesetzt, ein normaler Drehschemelanhänger wäre eine Zuggesamtgewicht von 8,75to möglich.

Mit dem oben beschriebenen 5,5to Auflieger und der beschrieben 1,5to Sattellast bei idealer Auslastung beider Fahrzeuge also SZM und Auflieger komme ich wie schon geschrieben auf ein Zuggesamtgewicht von zGG SZM + zGG Auflieger - tatsächliche Sattellast = 3,5to + 5,5to - 1,5 to = 7,5to Zuggesamtgewicht.
Aber, und hier beginnt meine Unwissenheit, darf die SZM überhaupt einen solch ausgelasteten Anhänger ziehen, den 5,5to Auflieger > 5,25to max Anhängelast.
Mir geht es um die Definition der Anhängelast bei Sattelzügen.
#454512
Hallo Jürgen,

zu den unterschiedlichen Anhängelasten des U404 kann ich Dir folgende mir bekannte Quellen angeben. TDV 2320-002/12, das Bedienungheft U404 von Daimler und das Werkstatthandbuch von Buch und Bild. Alle Angaben sind deckungsgleich. Im Werkstatthandbuch auf der Seite 0-3.1/2 ff. sind die unterschiedlichen verbauten Bremsen, Federn, Anhängerbremsen und Motorleistung in einer Tabelle aufgeführt, maximal 7700kg beim Motor M130 und durchgehender Bremsanlage.
Da ich beide Fahrgestelle besitze, habe ich für Dich nachgemessen: beide Hecktraversen haben die selben Abmessungen.

Hoffentlich konnte ich Dir helfen.

Klaus
Trans-mog
#454516
Hallo Klaus,

auch Dir danke für Deine Bemühungen.
die von Dir genannten Dokumentationen habe ich auch konsultiert und dort bin ich ja über den Unterschied von 404.0 und 404.1 gestolpert.
Wenn Du beide Fahrgestelle hast, was steht den dort in den Papieren?
Die 7,7 to wären natürlich toll, aber diese gilt wohl nur für Feuerwehr-, Lösch- und Katastrophenschutzfahrzeuge.
Wenn jetzt das, was in den Büchern für den 404.0 stehet auch für den eigentlich gleichen 404.1 einfach realisierbar wäre, hätten wir schon einmal eine Basis.
#454518
Hallo Jürgen

Für SZM mit zGM 3,25t ergibt das für den Sattelanhänger die Anhängelast von (3,5x1,5=)5,25t plus die Aufliegelast oder Sattellast je nachdem welcher Wert kleiner ist.
Beim zGM der SZM ist ja die Ladung die Sattellast. Gehen wir mal fiktiv von 1t Sattelast aus, ist die zGM des Sattelanhängers dann 6,25t. Die zGM der SZM wäre dann 3,5t, vermindert um die Sattelast von 1t =2,5t. somit ergibt sich das Gesamtzuggewicht 6,25t + 2,5t = 8,75t auch für den Sattelzug, qed.
Die Anhängelast wird limitiert von der Motorleistung 5KW/t und der verbauten Sattelkupplung. Die Werte dafür (D-Wert) sind in den Datenblättern genauso festgelegt wie bei den Bolzenkupplungen. Ebenso ist das maximale Zuggewicht dafür angegeben.
Die kleinste Jost-Kupplung hat eine maximale Sattelast von 6t und einen D-Wert von 50KN und ist ür 12t Gesamtzuggewicht ausgelegt.
#454519
Hallo Jürgen,

für den U404.114 stehen 4750kg in den Papieren für den U404.0 habe ich keine Papiere, weil es ein Schlachtmog war, nur das Fahrgestell war noch übrig.

Gruß Klaus
Transmog
#454528
Hallo Helmut und Klaus,

das klingt ja alles fast erfolgversprechend.
Klaus, Dein 404.114 hat keinen Bremskraftverstärker vermute ich.

Bei einem Leergewicht des reinen 404 Fahrgestells von ca 2,3to und einem Sattelauflieger mit 4,75to Achslast + 1,2to Aufliegelast = 5,95to zGM sollte sich eine Nutzlast von ca 4to realisieren lassen. Der 404 könnte dabei sogar auf 3,5to abgelastet sein. Das Zuggesamtgewicht wäre demnach 8,25to. Hierfür sind dann nach STVZO mindestens ca 50PS erforderlich, die 82PS des M180 also total übermotorisiert. :D
#454532
Hallo Jürgen,

versuche es doch mal mit einem Unbedenklichkeitsgutachten direkt von Daimler. Evtl. gibt es zu deinem Fahrzeug noch dementsprechende Unterlagen im Haus. Es kann doch nicht sein, dass für identische Fahrzeuge zwei verschiedene Anhängerlasten gelten. Ich würde es einfach mal versuchen. Mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle, einen Nachtrag im Brief eintragen lassen und die Kuh wäre vom Eis.

VG
Axel - Nordbayern
#454533
Hallo Axel,

ganz so schnell schießen die Preußen nicht - und ich bin Preuße :wink:

Mein Mog ist ein reinrassiger Sportwagen und bleibt dies auch - eben ein TrialMog. Auch ist dieser derzeit zumindest nach offizieller Ansicht nicht Strassentauglich. (kein TÜV, nicht zugelassen)

Ich könnte bei MB also nur eine allgemeine Frage stellen und demzufolge auch nur eine allgemeine Antwort bekommen. Und die kristallisiert sich hier doch auch schon heraus. :D
#454552
Hallo Jürgen,

da ich mich noch gut an meine BW-Zeit erinnern kann, muß ich vor der Verwendung des 82PS Benzieners als Zugfahrzeugs mit einer Anhängelast größer 3to warnen. Den Zweiachsigen Anhänger haben wir nur im Notfall hinter den U404 gespannt. Die Getriebeabstufung vom 5. zum 6. Gang lassen keine Reisegeschwindigkeit zu. Für kurze Strecken zum Holz hohlen mag es auch mit dem Benziner gehen an sonsten empfehle ich den Umbau auf den 5 Zylinder Diesel.

Du hast noch eine PN von mir.

Gruß
Klaus
Trans-mog
#454562
Hallo,

zuerst mal hat man vielleicht einen NATO-Haken am 404, aber bestimmt keinen Hacken. Denn hacken kann man damit meines wissens nicht.

Aber zum Thema:
Ich hab leider nicht mehr viele Unterlagen zum 404, da wir dem Käufer unseres Feuerwehr-404 fast alles mitgegeben haben. Ich hab aber eine Betriebsanleitung von 1975, in der sowohl der 404.0 als auch der 404.1 aufgeführt sind. Je nach zul. GG und Brems- bzw. Federkonfiguration variieren die zul. Anhängelasten von 4750 bis 7700kg. Eine Unterscheidung 404.0/404.1 findet da nur in Bezug auf die Motorleistung statt, bei der 82PS-Version des 404.0 sind bei ansonsten gleicher Konfiguration die Anhängelasten identisch zum 404.1. Auch die Hecktraverse sowie die möglichen AHKs sind m.W. identisch.

Ob es eine Freigabe höherer Anhängelasten bei Anmeldung als Zugmaschine seitens Daimler gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß,
Michael
#454574
Hallo Jürgen
die 3,5t wären zwar möglich, allerdings benötigt die Sattelplatte eine Montageplatte, was dem Leergewicht zugeschlagen werden muss. Alternative wäre z.B. die SAF-Kupplung . Für andere Varianten wäre die Kombi von John´s Sprinter/Aufliegerkombi einge gute Vorlage.
Sofern du die Geländegängigkeiterhalten möchtest, die Lagerung zu überdenken, hier wäre die Ausführung beim Donges-Kran als Anregung sinnvoll.
Da die Stützlast der AHK sehr hoch ist, wäre wohl der einfachste Weg den Serienmog mit Starrdeichselanhänger. Der baut am leichtesten und ist neben der Geländegängigkeit auch am konstengünstigsten.
Auch beim SDAH wird die Stützlast analog der SZM der zGM des Anhängers zugerechnet und bei der Zugmaschine als Ladung wieder abgezogen.
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