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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#36750
Hallo,
mit dem alten 3er darfst Du einen LKW bis zGG 7,49t fahren. Dazu einen Anhänger mit einer Achse, wobei eine Tandemachse mit Achssatnd bis 1m als eine Achse zählt, bis zum 1,5fachen Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges. Ergibt also ein Zuggewicht von 18,75t.
Einen Zweiachshänger, ich nehm mal an Du meinst so einen normalen LKW-Hänger mit Drehschemellenkung vorne, darfst Du dagegen NICHT mehr mit dem alten 3er legal fahren. Es sein denn er ist auf 25km/h begrenzt und landwirtschaftlich zugelassen, ist aber so ein Grenzbereich.
Der Unimog mit zGG 4500kg ist kein Problem, der dürfte ja bis zu 7,49t haben, aber der Hänger ist der Knackpunkt in der Rechnung.
#39498
Hallo,
mit dem alten 3er darfst Du einen LKW bis zGG 7,49t fahren. Dazu einen Anhänger mit einer Achse, wobei eine Tandemachse mit Achssatnd bis 1m als eine Achse zählt, bis zum 1,5fachen Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges. Ergibt also ein Zuggewicht von 18,75t.
Einen Zweiachshänger, ich nehm mal an Du meinst so einen normalen LKW-Hänger mit Drehschemellenkung vorne, darfst Du dagegen NICHT mehr mit dem alten 3er legal fahren. Es sein denn er ist auf 25km/h begrenzt und landwirtschaftlich zugelassen, ist aber so ein Grenzbereich.
Der Unimog mit zGG 4500kg ist kein Problem, der dürfte ja bis zu 7,49t haben, aber der Hänger ist der Knackpunkt in der Rechnung.
#36757
Hallo!

Wäre noch zu ergänzen das der Anhänger das 1,5fache Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nur haben darf wenn eine durchgehende Bremsanlage vorhanden ist, also Druckluftbremse am Anhänger. Mit einer Auflaufbremse drafst nicht soviel dranhängen.
Die 18,75t sind ein theoretischer Wert den man so in der Praxis nicht erreichen kann. Da du ja nur Tandemachse fahren darfst bekommst du das Gewicht nicht hin, weil die Achsen hier nur bis 10t zugelassen sind meines Wissens. Also bei 17,5t ist Schluß. Aber wie sagte damals mein Fahrlerer beim Bund, \"Wenn ich mir überlege das meine Frau über 17t durch die Landschaft fahren darf, dann wird mir ganz anders. Sowas gehört verboten\" :)
#39505
Hallo!

Wäre noch zu ergänzen das der Anhänger das 1,5fache Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nur haben darf wenn eine durchgehende Bremsanlage vorhanden ist, also Druckluftbremse am Anhänger. Mit einer Auflaufbremse drafst nicht soviel dranhängen.
Die 18,75t sind ein theoretischer Wert den man so in der Praxis nicht erreichen kann. Da du ja nur Tandemachse fahren darfst bekommst du das Gewicht nicht hin, weil die Achsen hier nur bis 10t zugelassen sind meines Wissens. Also bei 17,5t ist Schluß. Aber wie sagte damals mein Fahrlerer beim Bund, \"Wenn ich mir überlege das meine Frau über 17t durch die Landschaft fahren darf, dann wird mir ganz anders. Sowas gehört verboten\" :)
#36773
das mit 12to GG ohne Achsbeschränkung ist die Klasse C1E, wobei das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten darf, hilft hier auch nicht, da bei einem Leergewicht des 406 von ca. 3,5to die zul. Anhängelast nur 3,5to betragen darf.

C1E gibt es für FS3-Inhaber nach Umschreibung auf den EU-FS.
#39521
das mit 12to GG ohne Achsbeschränkung ist die Klasse C1E, wobei das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten darf, hilft hier auch nicht, da bei einem Leergewicht des 406 von ca. 3,5to die zul. Anhängelast nur 3,5to betragen darf.

C1E gibt es für FS3-Inhaber nach Umschreibung auf den EU-FS.
#36776
Also noch mal ganz einfach.

Alter Dreier : Zugmaschine max 7,5t zG +1achsiger Anhänger(Tandemachse)mit 1,5 x zG Zugmaschine.
Macht theoretisch 7,5 + 1.5x7,5t = 18,75t. Da aber max. zG für Einachsanhänger =11t ergeben sich max. 18,5t für den Zug.
Das max. Gewicht des Zuges lässt sich recht einfach über auf oder ablasten der Zugmaschine erreichen.
Beim Umschreiben muss das als CE79 EINGETRAGEN werden !

C1E Zugmaschine max 7,5t zG + Anhänger mit zG = max. Leergewicht der Zugmaschine. und Obergrenze 12t.
Befristet bis 50 dann alle 5 Jahre zum Doc.
Wird beim Umschreiben vom alten Dreier auf Antrag eingetragen.

Thorsten
#39524
Also noch mal ganz einfach.

Alter Dreier : Zugmaschine max 7,5t zG +1achsiger Anhänger(Tandemachse)mit 1,5 x zG Zugmaschine.
Macht theoretisch 7,5 + 1.5x7,5t = 18,75t. Da aber max. zG für Einachsanhänger =11t ergeben sich max. 18,5t für den Zug.
Das max. Gewicht des Zuges lässt sich recht einfach über auf oder ablasten der Zugmaschine erreichen.
Beim Umschreiben muss das als CE79 EINGETRAGEN werden !

C1E Zugmaschine max 7,5t zG + Anhänger mit zG = max. Leergewicht der Zugmaschine. und Obergrenze 12t.
Befristet bis 50 dann alle 5 Jahre zum Doc.
Wird beim Umschreiben vom alten Dreier auf Antrag eingetragen.

Thorsten
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