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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#65352
Hallo zusammen, fahre seit ca. einem halben Jahr einen U 406 mit landwirtschaftlicher Ausführung und bin sehr zufrieden, :D . Jetzt habe ich mir einen Anhänger mit 1-Kreis-Druckluftbremse gekauft und hierzu eine Frage ( kann hierzu sonst im Technik-Forum nichts finden). Am Anhänger befindet sich am Druckluftventil ein Umschalter mit den Stellung: 1. lösen 2. Vollast 3.Halblast 4.leer. Was Hat das zu bedeuten? Sind das die Einstellung während der Fahrt? oder zum Abstellen des Hängers? und was bewirken die Unterschiedlichen Einstellungen? Vielleicht kann mir jemand helfen. Gruß Stefan
#65357
Hallo Snueti,
der Hebel dient zum Einstellen der Bremswirkung während der Fahr, bezogen auf die momentane Beladung (Gewicht) des Hängers.

Wer jedoch den richtigen Führerschein für den Unimog mit Anhänger besitzt (sofern kein 1 Achshänger), sollte dies bei der Führerscheinausbildung (alte Klasse 2, heute CE) gelernt haben.

Gruß
Holger
#65358
dieses Dingen nennt man auch den Bremskraftregler dieser wir nach dem Ladungszustand eingestellt d.h. wenn der Hänger nix drauf hat stellst du den Hebel auf leer und wenn er voll ist auf Vollast und bei 1/2voll auf Halblast lösen müsste da zu dasein, dass der Hänger nich gebremst wird und du ihn somit schieben kannst... :wink: (man beachte das was man mal in der Fahrschule gelernt hat zum umgang mit anhängern, rangierenund das an/abkuppel...) :wink:

gruß Florian
#65402
Hallo,
ich finde es auf jedem Fall gut, daß hier die Frage überhaupt gestellt wird! Heute gibt es fast keine Anhänger mehr mit diesem Bremskraftregler da das ja alles gewichtsabhängig geregelt wird. Und bevor man aus Unsicherheit etwas falsch einstellt kann wirklich besser gefragt werden. Hat man dieses Thema in FS Klasse 3 gelernt? (Habe 2) Wird so etwas heute denn noch bei den neuen Führerscheinen für Pkw (ohne Anhänger) gelehrt?
ABER!!!!!
Mit 1 Leitungsbremse darf nur noch 25 Km/h gefahren werden!!!!!!!!!
Gruß
Bernd Thomes
#65462
Hallo, danke für die beantwortung meiner Frage. Vor allem an Bernd: Ich denke auch das Fragen besser ist als etwas falsch machen, obwohl man sich dadurch natürlich manchmal als Laie in manchen Dingen outet, ist mir aber egal. Noch mal kurz auf die Führerscheinproblematik: Habe als lof-Betrieb nur den alten "4" gehabt und diesen dann durch die landwirtschaft auf neuen " T " umschreiben lassen. Mit diesen darf ich ja dann wohl Unimog mit 2.Acher luftgebremst fahren ( grüne Nummer und 25km/h ) . Es ist jedoch unser 1. mit Druckluftbremse, bisher nur Auflaufbremse. Habe auch kein Führerschein " alt Klasse 2 " und daher diese Sachen auch nicht gelernt.

Danke aber nochmals an alle
Gruß Stefan
#65492
Hallo Stefan !
Es gibt zwei kleine Problemchen:
Mit der neuen Fahrerlaubnis Klasse T darfst du zwar LoF Zugmaschinen mit bis zu zwei Anhängern ohne Gewichtsbeschränkung fahren, die Zugmaschine darf aber nur eine bauartbedingte Höchtsgeschwindigkeit von 60 km/h haben. Das trifft für den 406 wohl nicht zu...

Mit der alten Fahrerlaubnis Klasse 3 darfst du Zugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t ohne Geschwindigkeitsbeschränkung fahren (also z.B. 406), und du darfst jetzt auch einen mehrachsigen (!) Anhänger mitführen. Dessen zulässiges Gesamtgewicht darf aber nicht mehr als das eingetragene Leergewicht des Zugfahrzeuges betragen. Das dürfte für den 406 je nach Ausführung so irgendwas zwischen 3 und 5 t bedeuten.
Ausnahme: wenn der Anhänger zulassungsfrei ist (z.B. ältere 25 km/h Anhänger für LoF-Zwecke) gilt keine Gewichtsbeschränkung !
Gruß, Gundo
#65534
Danke Gundo für Deine Erklärung, bei dem Anhänger handelt es sich um einen älteren LoF - Anhänger und er hat eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 25 km/h ( ergibt sich ja auch aus der 1-Kreis-Bremsanlage ). Dann sollte es doch hier auch keine Probleme geben, oder? :?: Wie sieht es eigentlich mit dem zulässigen-Gesamtgewichtes des gesamten Zuges aus? Im Fahrzeugschein ist hierzu bei mir nichts eingetragen.

Gruß Stefan
#65554
Hallo Stefan !
Das Gesamtgewicht des Zuges spielt bei Zugmaschinen mit LoF Anhängern keine Rolle und ist formell nicht begrenzt. Gesamtgewichte von Zügen werden in Fahrzeugscheinen ohnehin nicht eingetragen. Was eingetragen wird, sind Anhängelasten. Aber nicht bei LoF Zugmaschinen, die haben in der Regel keine Eintragung und daher auch keine Beschränkung der Anhängelast in den Fahrzeugpapieren. Es gibt allerdings typenbezogene Beschränkungen der Anhängelast seitens des Fahrzeugherstellers. Steht glaube ich in der Gebrauchsanweisung des jeweiligen Unimog.
Gruß, Gundo

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