- 30.05.2012, 22:33
#382989
Hallo,
könnte mir vorstellen, das es der Polizei vielleicht auch darum ging das von hinten, da verdeckt von einem Hänger mit Folgekennzeichen, das amtliche Kennzeichen der Zugmaschine nicht zu erkennen ist, und somit im Zweifelsfall der Halter nicht ermittelbar ist.
Gleiches gilt zum Beispiel wenn man einen Fahradheckträger am PKW hat, der das Kennzeichen verdeckt. Dann muß dieser ebenfalls mit einem (ungestempelten) Kennzeichen versehen sein, und Du kannst nicht einfach einen mit einem anderen Schild anbauen..
Es könnte daher sein, das Du Dich der Urkundenfälschung, oder wie auch immer der Tatbestand lautet, strafbar gemacht hast.
Jedenfalls konnte durch das grüne Folgekennzeichen kein Rückschluß auf die identität des Zugmaschinenführers gezogen werden, da das Kennzeichen nicht zum Fahrzeug gehört, und somit ist es für mich zumindest Nachvollziehbar, das sie Dich rausgewunken haben.
könnte mir vorstellen, das es der Polizei vielleicht auch darum ging das von hinten, da verdeckt von einem Hänger mit Folgekennzeichen, das amtliche Kennzeichen der Zugmaschine nicht zu erkennen ist, und somit im Zweifelsfall der Halter nicht ermittelbar ist.
Gleiches gilt zum Beispiel wenn man einen Fahradheckträger am PKW hat, der das Kennzeichen verdeckt. Dann muß dieser ebenfalls mit einem (ungestempelten) Kennzeichen versehen sein, und Du kannst nicht einfach einen mit einem anderen Schild anbauen..
Es könnte daher sein, das Du Dich der Urkundenfälschung, oder wie auch immer der Tatbestand lautet, strafbar gemacht hast.
Jedenfalls konnte durch das grüne Folgekennzeichen kein Rückschluß auf die identität des Zugmaschinenführers gezogen werden, da das Kennzeichen nicht zum Fahrzeug gehört, und somit ist es für mich zumindest Nachvollziehbar, das sie Dich rausgewunken haben.





