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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#278659
Hallo zusammen,

heute ist mir beim bremsen eine leitung geplatzt. glück gehabt, war langsam und konnte mit der handbremse die 500 meter bis heim fahren.
nun die frage:
da mein 406 noch einen einleitungsbremskreis für die flüßigkeit hat, möchte ich aus sicherheitsgründen auf zwei getrennte kreise umbauen. hat das schon mal einer gemacht? teile dafür wird es wohl geben , weil neuere 406 haben das system meines wissens. passen die sachen(HBZ) in meinen trommelbremser von 1971? muß ich außer neuen leitungen und dem hauptbremszylinder noch was haben? Bremsen die neueren Achsweise oder über kreuz(vorne rechts und hinten links)?

Grüße aus dem Westerwald
Arndt
#278660
Hi Arndt,

Glück gehabt :!:

Aus genau DEM Grund habe ich umgebaut. Ist keine Hexerei. Einkreis-Hauptbremszylinder durch den Tandem-Zylinder ersetzen. Ein Stück Bremsleitung (Bremsschlauch unten in der Kippstelle des Fahrerhauses nicht vergessen!) bis zum T-Stück am Rahmen höhe Getriebe einbauen, entlüften und geht.
Es wird also Vorder- und Hinterachse jeweils mit einem Kreis gebremst - nicht über Kreuz.

Bei der Beschaffung mußt du allerdings aufpassen. Es gibt zweierlei Tandem-Hauptbremszylinder.
Der für Trommelbremse hat einen "Durchmesser" von 31,75 mm (FTE Nr. H31920.0.1) und der für die Scheibenbremse wird mit 33,34 mm angegeben (FTE-Nr. H33902.0.1).
guckst du: http://katalog.fte.de/

Ich kann dir allerdings nicht sagen ob das beim U 65 genauso geht. Da ist die Bremsanlage ja etwas anders (BKV unten im Rahmen...). Da hab ich keine Teile-Info.

Gruß

Tobias

PS: bitte keine Diskussion wegen Betriebserlaubnis! Genau DIE Bremsanlage gabs auch ab Werk und ist somit Abnahme- und Eintragungsfähig!
Der Sicherheitsgewinn ist ja wohl unbestritten!
#278677
Hallo,
Bei der Beschaffung mußt du allerdings aufpassen. Es gibt zweierlei Tandem-Hauptbremszylinder.
Der für Trommelbremse hat einen "Durchmesser" von 31,75 mm (FTE Nr. H31920.0.1) und der für die Scheibenbremse wird mit 33,34 mm angegeben (FTE-Nr. H33902.0.1).
guckst du: http://katalog.fte.de/
Achtung: Es gibt beim Trommelbremser auch mehrere Ausführungen. Zum Einen beim U65, wo der Bremskraftverstärker noch im Rahmen sitzt. Die nächste Änderung kam Anfang 1970, da wurde auf größere Radbremszylinder umgerüstet, demzufolge wird da auch ein größerer Hauptbremszylinder benötigt.

Daher:
406 Trommelbremser ab FG-Nr. 5736 bis 13568:
HBZ Zweikreis 31,8x36mm
Daimler-Nr. A 001 430 84 01
keine FTE-Vergleichsnummer.
406 Trommelbremser ab FG-Nr. 13569:
HBZ Zweikreis 31,75x42mm
Daimler-Nr.: A 002 430 58 01
FTE: H31020.0.1

Während es vermutlich kein Problem darstellt, die neuere Variante mit mehr Volumen in ältere Fahrzeuge einzubauen, steht im umgekehrten Fall zu wenig Volumen zur Verfügung. Für deinen mit Bj. 71 müßte aber sowieso diese Variante passen.

Die Aufteilung der Bremskreise ist dann rein vorne/hinten, aber schonmal deutlich besser als Einkreis. Später gab's auch noch eine Trommelbremservariante mit Doppelkolben an der VA und Aufteilung 1 Kreis VA und 1 Kreis VA/HA.

Gruß,
Michael

Gruß,
Michael
#278734
Hallo zusammen,

Danke für die schnellen und guten Antworten! es geht also ohne Hexerei die Bremsanlage auf ein Sicherheitsniveau zu bringen was mich entspannter fahren läßt.
ich denke, daß der TÜV nichts sagt, wenn es überhaupt auffällt. sagen werde ich mal nix, sonst will der nachher noch die "H" zulassung entziehen. einfach doof stellen............

Grüße aus dem Westerwald
Arndt
#278737
Hallo Arndt,
einfach doof stellen............
und ohne Betriebserlaubnis fahren mit allen negativen Folgen.

Klar, ist es eine Verbesserung wenn ordnungsgemäß ausgeführt.
Das interessiert aber nicht, wenn es aus welchem Grund auch immer zu einem Unfall kommt. Dann stehst Du plötzlich ohne Versicherungsschutz da.

Wenn alles ordnungsgemäß ausgeführt ist, wird der TÜV es auch abnehmen und ich glaube eigentlich nicht, dass dies negativen Einfluss auf das H-Kennzeichen hat. Diese Umrüstung hätte ja schon vor 30 Jahren erfolgen können, oder?
#278739
Hallo,
und ohne Betriebserlaubnis fahren mit allen negativen Folgen.
Wenn das ganze mit Originalteilen fachgerecht ausgeführt wurde, spricht absolut nichts gegen diese Änderung. Dann handelt es sich um eine schon damals ab Werk lieferbare Sonderausstattung, wobei es nicht aus den Fahrzeugpapieren hervorgeht, ob diese SA damals schon ab Werk verbaut war oder nicht. Trotzdem ist sowas im Normalfall abnahmepflichtig.

Eine Erlöschung der Betriebserlaubnis dürfte aber trotzdem nicht vorliegen, diese liegt nur dann vor, wenn unsachgemäß umgebaut wurde oder nicht zulässige Teile verbaut wurden.

Auch der Versicherungsschutz erlischt nicht. Erstmal müßte dazu der Unfall mit dem Umbau der Bremsanlage zusammenhängen, desweiteren müßte dies auch dann noch jemandem auffallen, der daraufhin Nachforschungen in dieser Richtung anstellt und den Beweis führt, dass der Umbau den Unfall verursacht hat oder den Schaden in nennenswertem Maße erhöht hat.

Auf das H-Kennzeichen hat diese Änderung auch keine Auswirkung, da zum einen die Änderung der Erhöhung der Sicherheit dient und zum anderen diese Teile ja schon damals ab Werk lieferbar waren.

Gruß,
Michael
#278747
Hallo zusammen,

tja, jetzt ist DIE Diskussion doch da. Danke Jürgen :wink:

Ums mal salopp auszudrücken: die Betriebserlaubnis erlischt immer dann wenn betriebssicherheitsrelevante Teile (seeeehhr dehnbarer Begriff!) verändert werden.
Bremsen sind ganz klar solche Teile! Eie Veränderung ist unser Umbau hier, auch wenn er mit Teilen durchgeführt wurde die es zeitgleich in der Serie gab.

Deshalb Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen und Eintragung in die Fahrzeugpapiere, damits auch rein rechtlich wieder in Ordnung ist.

Klingt zwar wenn man es praktisch betrachtet schizophren, denn wir haben ja eine Verbesserung mit erheblichem Sicherheitsgewinn durchgeführt. Die Betrachtung wird noch getoppt dadurch das es diese Bremsanlage ja serienmäßig gegeben hat. -Nur halt nicht in unserem Fahrzeug. :?
Rechtlich betrachtet erlischt damit die Betriebserlaubnis.

Die Eintragung dürfte aber ein Klacks werden, da ja wie bereits geschrieben serienmäßig auch so zu bekommen war.

Grüße

Tobias
Zuletzt geändert von Tobs406 am 22.11.2009, 19:33, insgesamt 1-mal geändert.
#278753
Sorry, diese diskusion wollte ich mit"einfach doof stellen" nicht anregen! was weiß ich, wer in den letzten jahren mal die bremse umgebaut hat. ich habe nur teile getauscht nach muster der vorhandenen.
in grauer vorzeit hat auch mal einer aus dem 403/120 einen 406/120 gemacht. nun muß ich dann noch die radbremszylinder nachmessen. wenn, dann alles neu. da ist das suchen nach den richtigen teilen schon etwas umständlicher. es gibt keinen 403 mit 84 PS. Achsnummern sind nicht mehr vorhanden. wen haben die typenschilder gestört? hat jemand erfahrungen mit der firma Dieselmot aus belgien gemacht? die bieten komplette sätze zu zivilen preisen an!

Grüße aus dem Westerwald
Arndt
#278819
Hallo,
Ums mal salopp auszudrücken: die Betriebserlaubnis erlischt immer dann wenn betriebssicherheitsrelevante Teile (seeeehhr dehnbarer Begriff!) verändert werden.
Bremsen sind ganz klar solche Teile! Eie Veränderung ist unser Umbau hier, auch wenn er mit Teilen durchgeführt wurde die es zeitgleich in der Serie gab.
Ok. Anderer Ansatz (nicht unbedingt auf diesen Mog anzuwenden). Mal angenommen, es gibt das Fahrzeug ab Werk mit hydraulischer Einkreis- oder wahlweise mit Zweikreisbremse, so wie beim 406er dieses Baujahres der Fall. Wenn ich von Ein- auf Zweikreisbremse durch Einbau eines anderen HBZ und verlegen von einer weiteren Leitung einen erheblichen Umbau mache, soweit ok. Ist denn der Umbau auch erheblich, wenn z.B. ab Werk wahlweise Teile z.B. von ATE oder FTE verbaut wurden und ich einen vorhandenen ATE-Einkreiszylinder gegen einen wahlweise ab Werk verbauten FTE-Einkreiszylinder tauschen würde? (Bei diesem Fahrzeug gab's keinen von ATE, aber bei anderen sicherheitsrelevanten Teilen war das durchaus mal so)

Die Betriebserlaubnis wurde für diesen Fahrzeugtyp mit bestimmten Ausstattungen erteilt. Während dann einige Dinge noch in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind (z.B. Reifengröße, Druck der Anhängerbremse usw.), sind es andere Dinge nicht (z.B. ob ab Werk eine ein- oder zweikreisige Bremsanlage eingebaut war, die BE enthält beide Varianten.
was weiß ich, wer in den letzten jahren mal die bremse umgebaut hat. ich habe nur teile getauscht nach muster der vorhandenen.
Dieser Gedankengang ist indes nicht zielführend. Du als Fahrer bzw. Halter des Fahrzeuges bist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich, kannst zwar gerne noch einen Vorbesitzer mit ins Boot nehmen, der dich über den Umbau nicht in Kenntnis gesetzt hat. Die Beweisführung liegt aber bei dir und dürfte eher schwierig sein.
in grauer vorzeit hat auch mal einer aus dem 403/120 einen 406/120 gemacht
Vermutlich meinst du, einen OM352 statt eines OM314 eingebaut. Trotzdem bleibt es dann noch ein U403. Wenn aber der Umbau entsprechend eingetragen wurde, ist das kein Problem.
Achsnummern sind nicht mehr vorhanden. wen haben die typenschilder gestört?
Bei dem Baujahr gab es noch keine Typenschilder an den Achsen. Die Achsnummern sind mit Sicherheit noch vorhanden, sie befinden sich auf der Oberseite des Flansches, wo das Schubrohr befestigt ist. Meist verdrekt und ansonsten auch nur zu finden, wenn man's weiß.
hat jemand erfahrungen mit der firma Dieselmot aus belgien gemacht? die bieten komplette sätze zu zivilen preisen an!
M.W. keine Original- bzw. Erstausrüsterteile und auch ohne mitgelieferte ABE. Daher nicht zugelassen. Damit erlischt die Betriebserlaubnis auf jeden Fall.

Gruß,
Michael
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