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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#357496
Hallo,
bin mit meinem u 421 mit dem rechten Hinterrad über die Motorsäge von meinem Sohnemann gefahren. Hab ich einfacht nicht gesehen. :evil:
Das Fz ist mit H Kennzeichen zugelassen. Der Schaden an der Säge liegt lt. Stihl Kundendienst bei ca. 350 Euro.
Hab den Schaden bei der Versicherung gemeldet. Fängt mit A an, hört mit A auf, in der Mitte ist ein X.
Ist das ein eindeutiger Versicherungsfall?

Gruß
Dieter
#357574
Hallo Dieter,

soweit ich weis bezahlt die Haftpflichtversicherung nur bei Fremdschaden.

Der Sohn wird wohl kaum unter "fremd" zu interpretieren sein sondern wohl eher unter Familienangehörige.
Dürfte wohl schwierig werden. Ich denke die Versicherung wird sich winden :?

Grüße

Tobias
#357604
Moin!

Ohne es wirklich zu wissen, behaupte ich, dass es keine Rolle spielt, ob es Dein Sohn ist oder sonstwer. Es sei denn, dass Dein Sohn noch minderjährig ist :) (unwahrscheinlich, wenn es um eine Kettensäge geht.. :) )...in dem Falle hättest aber dann Du Deine eigene Säge beschädigt...

Entscheidend ist, ob er Sie Dir geliehen hat oder selber damit vor Ort war. Wenn er selber dort war, dann zahlt die Versicherung vermutlich auch. Ist nur fraglich, welche- Haftpflicht oder die Kfz. Und dann ist es noch fraglicher, ob das Hochsetzen der Prämie nicht auf dauer teurer wird, als den Schaden selbst zu bezahlen....
Möglicherweise habt ihr auch fahrlässig gehandelt- dann zahlt eh keiner- hängt aber vom Hergang ab.
Gruß
Arne
#357618
Hallo zusammen,

um die Sache noch ein wenig komplizierter zu machen:

Wenn der Sohn im gleichen Haus/Anwesen wohnt, zahlt die Privathaftpflicht
vermutlich nicht.

Volljährig? Unter Aufsicht dürfen sechzehnjährige mit der Kettensäge arbeiten.

Höherstufung nach Schadenregulierung? Hat Hoschi vermutlich recht,
Draufzahlgeschäft.

Gruß Lothar
#357621
nochn Nachtrag:

die Privathaftpflicht zahlt sowieso nicht, da es ein Schaden ist der im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb des Kfz entstanden ist. Die Säge wurde ja "überfahren".

Bleibt also nur die Kfz-Haftpflicht!

Kleines Beispiel zur Verdeutlichung: Beim Einkaufen auf dem Parkplatz wird der Einkauf aus dem Wagen in das Auto geladen. Der Einkaufswagen stößt dabei gegen ein anderes Auto -> Schaden.
Das übernimmt die Kfz-Haftpflicht :!: auch wenn das Auto gar nicht bewegt wurde. Weil: "unmittelbarer Zusammenhang mit den Betriebsgefahren des Kfz" besteht!


Grüße

Tobias
#357642
Hallo,

für alles, was du mit deinem Auto plattfährst, ist auf jeden Fall die KFZ-Haftpflicht zuständig. Egal, ob du jetzt Nachbars Gartenzaun plättest oder Sohnemanns Motorsäge. Die Privathaftpflicht ist jedenfalls für den Betrieb eines KFZ nicht zuständig. Solltest du keinen Festtarif sondern einen Tarif mit Rabattstufen haben, führt der Schaden vermutlich auch zur Hochstufung.

Gruß,
Michael
#357739
Werter Dieter,

vielleicht nehmen Sie sich mal die Zeit und lesen diesen
ganz nützlichen Artikel aus der Quelle allen soliden Halbwissens, insbesondere den Abschnitt
"Ausschlüsse".

Ihre Versicherungsbedingungen werden sicher auch Klauseln enthalten,
die es sinnvoller erscheinen lassen, Ihrem Filius selbst eine neue Säge
zu kaufen und sich die Diskussionen mit Ihrer Versicherung zu ersparen.

Grüße (ohne Komma)

Stationsvorsteher Richard
#357908
Werter Christoph!
OPTIMOG* hat geschrieben:... ob Dieter überhaupt noch mitliest?
Ja, das ist schon gelegentlich ein Problem.
Ohne Herrn Dieter zu nahe treten zu wollen (vielleicht hat er
gerade noch wichtigere Probleme), muß doch festgestellt werden,
das manches Forum ein wenig als kostenlose Service-Einrichtung
mißbraucht wird:
In der Ausgangsfrage kommt "bitte" nicht vor, ein kleiner Dank für
diejenigen, die sich mit mehr oder weniger brauchbaren Antworten
bemüht haben, fehlt auch immer häufiger.
Aber so ist die Welt da draußen...

Grüße (ohne Komma)

Stationsvorsteher Richard
#358449
Hallo Miteinander,

erstens Mal, vielen Dank für die meist qualifizierten Antworten und Anregungen.
2. Entschuldigung, dass ich erst so spät antworte, war die ganze Zeit unterwegs.
3. Dieter stellt keine Fragen im Forum und liest dann nicht mit!
4. Dieses Forum find ich spitze, da man nicht immer gleich persönlich angegriffen wird sondern es um die gemeinsame Sache geht :wink:
Zum Thema:
Die Privathaftpflicht scheidet von vorne herein aus, da das Malheur vom Fahrzeug ausgegangen ist.
Mein Sohnemann ist Ü-18, Besitzer der Säge, weder geliehen noch gestohlen.

In meinen Versicherungsbedingungen finde ich den Ausschluss "im selben Haushalt lebend" nicht.
Sonst hätte ich den Thread gar nicht aufgemacht.

Ja, die Versicherung windet sich, will nach 8 Wochen den Schadenshergang erörtert haben.

Bei LOF oder H- Zulassung (wie bei mir) gibt es meines Wissens gar keine Rabatteinstufung, d.h. eine Höherstufung im Schadensfall. Der Vertrag läuft immer auf 100%.
Ansonsten hätte ich die Versicherung gar nicht bemüht, sondern den Schaden sofort selbst übernommen.

Aber für was zahle ich dann Jahrelang Beiträge, wenn dann in einem wirklichen Schadensfall (in diesem Fall mit monetären Mitteln zu regeln) nicht bezahlt wird?
Was wäre, wenn ich ihm über den Fuß gefahren wäre?

Zum Thema Fahrlässigkeit: Jeder Unfall basiert auf die Fahrlässigkeit eines Verursachers oder Schädigers.

Viele Grüße
Dieter
#358732
Nabend

Also was dabei rauskommt würde mich nur zu sehr interessieren da mir das gleiche passiert ist (Säge vom Kumpel der mit mir den Schlagraum macht) und ich auch bei der VErsichrung mit dem X in dern Mitte bin.

Was die Prozente angeht also ich hab der mit dem X wohl Prozente und spare dadurch auch richtig GEld.....

Und genau deshalb hab ich den Schaden damals nicht gemeldet weil ich dachte kommt eh nix raus und wenn dann nur mit Höherstufung....

Grüsse Michael
#358772
....sorry (hechel, vollkommen abgehetzt)

da hätte ich gleich was zu sagen können:
Ja, das ist vorab zunächst einmal ein Stinknormaler KFZ Haftpflichtschaden.

2 Haken hat die Sache jedoch:
A) ist das KFZ als Oldtimer versichert und fand der Unfall im Wald statt beim HOlz machen (oder warum war da die Kettensäge des Sohnes???) dann kann (muß nicht) es Ärger geben. Denn was sucht ein Oldtimer im Wald beim Holz machen - der Oldtimer ist dafür nicht gedacht - es sei denn die Versicherung hat dies expliziet erlaubt bzw genehmigt und mitversichert!
B) Der Sohn hat keinen eigenen Haushalt - dann ist das wie zuvor geschildert, wie ein Eigenschaden zu werten. Der Sohn sollte eine eigene abgeschlossene Wohnung haben - er kann ruhig an der selben Adresse wohnen, das ist kein Problem.

Zu Schaden lt. Beispiel A) ist in aller Regel am Jahresende mit einem Rausschmiss zu rechnen.

So, ich hoffe ich konnte helfen.

Beste Grüße

Bernd Schömann
#359019
Hallo an alle!

die Antwort von Bernd hat doch Hand und Fuß. Vielen Dank!

Ja das KFZ ist als Oldtimer angemeldet, und war beim Holzmachen.
Das eine schließt das andere ja nicht zwangsläufig aus.

Aber das Problem ist in der Zwischenzeit zu meiner Zufriedenheit gelöst.
"Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wurde ein Pauschalbetrag zur Regelung des Schadens angeboten"
Damit kann ich leben!

Falls der angedeutete Rausschmiss noch erfolgen sollte, gibt es hoffentlich noch andere Oldtimerversicherungen. :wink:

Vielen Dank nochmals an alle, die hier Ihr Wissen zur Verfügung gestellt haben.

Grüße vom Schwabenland
Dieter

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