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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#415487
Hallo Leute,

ich habe diese Woche meinen 404 mit H-Kennzeichen zugelassen.

Nun erzählt mir die Versicherung, daß ich mit dem Unimog bei einer Oldtimerversicherung nichts transportieren darf.

Um Missverständnisse auszuschließen: wir reden von rein privater Nutzung, keine gewerbliche Nutzung. Und angeblich darf ich noch nichtmal eine Kiste Bier vom Getränkehandel damit nach Hause fahren, sonst erlischt angeblich der Versicherungsschutz.

Außerdem sei es tabu in den (jetzt leeren) TLF-Aufbau irgendwelche Einbauten vorzunehmen. Keine Geräte, die über die Zapfwelle angetrieben werden und auch keine Liege oder Bett.

Das kommt mir recht merkwürdig vor. Was meint Ihr dazu?

Grüße
Günter
#415506
Hallo Günter,

meine Empfehlung, such Dir eine vernünftige Versicherung.
Der Versicherungsvertrag hat generell nichts mit dem Kennzeichen bzw der steuerlichen Anerkennung des Oldtimerstatus zu tun. Wenn der Vertrag jeglichen Transport verbietet, ist das so. Allerdings ob die Versicherung mit solchen Verträgen viele Kunden findet sei dahingestellt.
Steuer bzw Zulassungsrechtlich kann man sogar mit einem anerkannten Oldtimer (H-Kennzeichen) sogar gewerblich tätig sein, dies ist nicht explizit verboten.
Versicherungsmäßig kann man einen Oldtimertarif bekommen auch wenn das Fahrzeug nicht als Oldtimer zugelassen ist. So gibt es z.B. Oldtimer für die eine offizielle Zulassung als Oldtimer eine Verschlechterung / Verteuerung der Steuer bringen würde. Die Oldtimer Steuer beträgt derzeit immer €191, für einen kleinen Mog mit nur 3200kg zGG (2010) beträgt die Steuer ohne Oldtimer nur €185
#415508
Hallo Günter,
es ist so wie Jürgen schreibt. Wer eine Versicherung abschliest, unterschreibt einen Privatrechtlichen Vertrag. Wenn du da unterschreibst, das du einen Handstand machen musst vor dem Einsteigen, ist der Pflicht! Sonst kein Versicherungsschutz, da du Privatrechtlich brüchig wurdest. Gilt auch bei der KFZ - versicherung, für die Kilometerpauschale, oder wer fährdt das Auto.... steht immer in der Garage...usw.. das was sie Unterschrieben bekommen gilt.
In Sachen Oldtimer, hatt es den Grund, den Besitz von Oldtimern immer schwerer bis unmöglich zu machen. Bei der roten 07er Nr. werden solche Schikanen gemacht das fast kein Fahrzeug zu versichern wäre...
Wir sollen doch immer und immer wieder neue Autos kaufen, um sie dann verboten zu bekommen um wieder neue zu kaufen usw...
#415515
Hallo Günther,

schön von Dir zu hören.

Die Probleme von Dir sind nachvollziehbar.

Leider versuchen alle Versicherungen die Risikoabdeckung durch Einschränkungen zu vermindern.
Da gilt nur, weitersuchen und die Tarife und Bedingungen zu vergleichen.

Ich habe mich damals gegen eine H-Zulassung entschieden. Grundsätzlich darfst Du mit einem H-Kennzeichen das Fahrzeug bestimmungsgerecht (artgerechte Haltung) fahren, nach STvO und Steuerrecht.

Frage doch mal Tarife an: nur Unimog und Fahrgestellnummer, dann trennt sich schon die Spreu vom Weizen. Alle Die Dich als LKW-Privat versichern wollen, wollen nur Dein Geld.

Ich kenne nur 2 Versicherungen, die einen MOG vernünftig versichern: OHNE WERBUNG, Leipz. Schöne. . Den Rest kannst Du per PN oder E-Mail erfragen.

Gruß
Klaus-Peter
Trans-mog
#415517
Hallo Leute,

vielen Dank für die Tips!

Nun weiß ich in welche Richtung es geht: ich werde nach einer anderen Versicherung suchen.

Das H-Kennzeichen habe ich übrigens weniger wegen der Steuer sonder hauptsächlich wegen dem Feinstaub-Zonen-Quatsch.

@Klaus-Peter: Du hast Email :wink:

Grüße
Günter
#415546
Hallo Günter,
mir fällt da noch was lustiges ein, :mrgreen: zu dem Untersagen einer Ladung. Das können ja auch andere bei solchen Sprüchen fordern!
:ironie
Ein Bescheinigung von der Versicherung über das wegfallen der HU... :lol: muss natürlich vor dem Unterschreiben der Versicherung ausgestellt werden Rechtsfähig und mit den passenden §.... warum ?? :idee Is doch ganz einfach, seit neuestem ist ein beladener Bremsentest bei der HU erforderlich.. :mrgreen: ist ja dann nicht mehr durchfürbar.. Beladen verboten!.. laut Versicherung.. :mrgreen: :mrgreen:
:sorry

:trink :spitze

Hatte letztens TÜV mit nem 60 tonnen Autokran, sprach den prüfer auf die Beladung an, ja klar nur so kann man die Bremsen in vollem Umfang prüfen.. und ein alter Unimog verändert seine Bremsen net bei Beladung..der hatt verwirrt geschaut..

Darf man eine Liste erstellen über ungeeignete Unimogversicherer?
#415612
Moin, moin,
Die Meisten Sachbearbeiter verstehen bei Unimog nur LKW = schweres Gerät und somit hohes Risiko. Von daher passt dann günstiger Preis nicht zu hohem Risiko.
Andererseits versuchen immerwieder Leute ihren alten "IGolf" als Oldtimer zu versichern.... Das ist nicht gewollt!

Oldtimer Versicherungen wurden für den echten Sammler kreiert, und der echte Sammler fährt nun mal keinen "Grünschnitt" zur Deponie, ein echter Sammler fährt mit seinem Oldie auch nicht mit Kettensägen , Keilen und Winden in den Wald Holz einschlagen. So der Gedanke der Versicherung.

Das wir unimogler das anders sehen und machen, war so nie von den Oldtimerversicherungen geplant.

Ich kann auch immer nur davor warnen, nur weil ein Fahrzeug älter als 30 Jahre ist, es als Oldie zu versichern.
Der Schuss geht mal schnell nach hinten los. Wir mussten letztes Jahr uns mit nem Schaden eines bei uns Versicherten Oldies , der auf der Deponie eingetreten ist (der Schaden) beschäftigen. Ihr könnt mir Glauben, dass das für die betroffenen nicht Lustig war.

Der Schaden wurde zwar reguliert, aber bis es dazu kam, gabs noch einiges an Ärger!

Lg
Bernd
#415618
Hallo Leute,

besten Dank nochmal an Euch alle für die ganzen Tips und Infos! :D

Die Sache hat sich für mich geklärt, alle weiteren Details kläre ich mit dem Bernd :wink:

:party

Grüße
Günter
#418237
Hallo habe ein ähnliches Problem .Habe meinen 421 jetzt von grün auf H Kenzeichen umgemeldet. Habe mit einer Versicherung gesprochen und habe denen ganz klar gesagt was ich mit dem Unimog mache.Jetzt wollten die Bilder vom Mog Haben . Ich habe denen die Bilder zugeschikt .Jetzt habe ich eine Mail bekommen das mein Versicherungs vertretrer das Bild mit dem Holz Hinten drauf ,der Versicherung nicht zugestellt hat .Da ich ja nichts Gewerbliches mit der Versicherung betreiben darf.Ich habe gar kein Gewerbe also kann ich auch nichts Gewerblich betreiben .Jetzt bin ich mal gespannt bis ich den Schriftlichen Vertrag habe ,wurde ja bis jetzt alles Telef. gemacht. Ansonsten melde ich den gleich wieder ab und such mir eine andere Versicherung.Mfg Jürgen
#418653
Hallo Jürgen,

abmelden wirst Du den Mog wohl nicht müssen, Du hast bei der Versicherung ein Rücktrittsrecht - wenn ich das recht in Erinnerung habe 14 Tage, aber das steht im Vertrag den Du dann bekommst.

Bei mir war es so, daß im Vertrag sinngemäß nur gestanden hat daß das Fahrzeug nur zu Oldtimerzwecken verwendet werden darf. Daß ich damit noch nichtmal eine Kiste Bier transportieren darf stand nicht im Vertrag, das hat mir mein Versicherungsvertreter gesagt. Vermutlich hätte ich im Streitfall dann erfahren daß der Transport einer Kiste Bier nicht dem Verwendungszweck eines Oldtimers entspricht!

Oder andersrum gesagt: hätte ich nur den Vertrag alleine bekommen, hätte ich den so sogar akzeptiert. Welche Einschränkungen die im Detail darunter verstehen habe ich nur erfahren weil mein Vertreter vorab so ehrlich war und mir das ausdrücklich gesagt hat.

Es scheint also schon sinnvoll zu sein, sich da genauer zu erkundigen.

Mein Mog ist jetzt beim Bernd versichert und da darf ich auch die Kiste Bier transportieren :spitze

Grüße
Günter
#419565
Hallo Günter,

ich hatte letztes Jahr fast das gleiche Problem wie du. Wollte unbingt ein H-kennzeichen auf meinem Mog, aber keine Nutzungseinschränkung haben.
Wenn dein Mog ein H-Kennzeichen hat, musst du ihn NICHT unbedingt auch als Oldtimer Versichern. Mein Mog ist weiterhin ganz normal versichert und nicht als Oldtimer (wegen der Nutzungseinschränkung).

Das H-Kennzeichen zählt bei der Zulassungsstelle nur als Umschlüsselung und wird nichtmal an die Versicherung weitergemeldet. Ich habe mir einfach schriftlich von meinem Versicherer bestätigen lassen, dass mein Mog jetzt ein H-Kennzeichen hat, ich ihn aber dank "normaler" Versicherung weiterhin voll nutzen darf. Damit sind alle Eventualitäten erschlagen...

P.S. Diese ganze Geschichte ist nur dank einem Telefonat mit Herr Schömann gut gegangen, leider war mein Versicherer nicht annährend fachlich so fit, wie Herr Schömmann.

Grüße Andy
#419579
Und dann gibts noch die Versicherungsagenturen die sowohl einen preiswerten Oldtimertarif (=mit Einschränkungen der Nutzung) und ohne anbieten - schau mal bei Bernd Schömann auf der Homepage (über ihn bin ich auch versichert). Eventuell gibts auch noch andere, dann schreibt das doch einfach hier - dafür ist ja ein Forum da :)
#421657
Bernd-Schömann hat geschrieben:Sorry Günter, da hast du was falsch verstanden und wohl das kleingedruckte nicht gelesen?
Die Klausel lautet: Der Versicherungsnehmer darf eine Kiste Bier bis zu seinem Makler seines Vertrauens transportieren!!
:party

Gruß
Bernd
Hallo Bernd,

und schon holt es mich wieder ein, das Kleingedruckte. Die Brauerei sagt daß ich die Kiste umgehend leer wieder zurück bringen muß! Ich kann die Kiste also unmöglich zum Makler bringen und dort belassen. Um die AGB´s von der Versicherung und der Brauerei unter einen Hut zu bringen gibt es nur eine Möglichkeit: Die Kiste zum Makler transportieren und zum Leeren des Inhalts alle Beteiligten mit einbinden : trink2

Grüße
Günter :wink:

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