Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#1638
Hallo Leute,

ich hab da mal ne frage. Ich habe gehört , dass wenn ich mit meinem LKW 50 km um meinen Standort mich befinde, brauche ich keinen fahrenschreiber mehr zu benutzten. Nur wenn ich mich halt über 50 km von meinem Standort entferne.

Weiss irgendwer genauer bescheid oder vielleicht eine Internetseite??.

Würde mich freuen wenn mir einer schreibt.

Gruss Thomas
#3469
Hallo Leute,

ich hab da mal ne frage. Ich habe gehört , dass wenn ich mit meinem LKW 50 km um meinen Standort mich befinde, brauche ich keinen fahrenschreiber mehr zu benutzten. Nur wenn ich mich halt über 50 km von meinem Standort entferne.

Weiss irgendwer genauer bescheid oder vielleicht eine Internetseite??.

Würde mich freuen wenn mir einer schreibt.

Gruss Thomas
#13991
Hallo Thomas,
die gesetzlichen Regelungen findest du im §57a der STVZO
Danach müssen Kfz ab 7,5to GG, Zugmaschinen über 40kw, soweit sie nicht ausschließlich land- und forstwirtschaftlich eingesetzt werden, und Kfz zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen mit Fahrtschreiber ausgerüstet sein - Ausnahmen: BW, Feuerwehr, Katastrophenschutz... -
Weiter heisst es: das Schaublatt ist vor jeder Fahrt einzulegen - Ausnahmen werden in der STVZO nicht genannt.
Den Gesetzestext kannst du dir hier ansehen: http://www.verkehrsportal.de

[Editiert am 7/2/2003 von ulli]
#14010
Nööö Uwe,
wenn der Mog als lof-Zugmaschine \"erstmals in den Verkehr gebracht\" wurde oder von BW, Feuerwehr, THW ... kommt, dann hatte er keinen Fahrtenschreiber. Und mit H-Kennzeichen darf er nicht gewerblich genutzt werden, daher keine Notwendigkeit eines Fahrtenschreibers.
Bernd Schömann hat übrigens zu diesem Thema am 25.06.2002 im alten Forum geschrieben:
Fahrtenschreiber ist in §57a der StVZO geregelt. Hiernach müssen alle LKW mit mehr als 7,5 to Nutzlast einen Fahrtenschreiber haben, ebenso Zugmaschinen mit mehr als 40 KW die NICHT ausschließlich in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Ausgenommen sind lt. Abs. 5 Fahrzeuge die in der EWG Verordnung 3820/85 genannt sind.

Unter §7 Der FPersV (Fahrpersonal Verordnung) ist geregelt.
ausgenommen sind also laut §7FpersV (7):
Fahrzeuge, die in einem Umkreis von 50 Kilometen vom Standort des Fahrzeuges zur Beförderung von Material oder Ausrüstung verwendet werden, die der Fahrer in Ausübung seines Berufes benötigt, Voraussetzung ist, daß das Führen des Fahrzeuges für den Fahrer nicht den Haupterwerb darstellt.
Weiterhin heißt es in der Verordnung 1b (EWG) 3820/85 zu Art. 4 (12) Fahrzeuge, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung für private Zwecke verwendet werden.
#14014
Wie es beim Mog aussieht weiss ich nicht, aber als ich meinen LKW 609 D neu hatte, bin ich zur hiesigen Polizeidienststelle gefahren und habe mich beraten lassen.
Die teilten mir dann mit das ich KEINE Diagrammscheibe einlegen muss, wenn ich ich im Umkreis von 50 Km das Fahrzeug zur Ausübung meines Gewerbes (Parkettleger) benutze. Wenn ich aber zum Lieferanten damit fahre - mehr als 50 Km muss ich die Scheibe reinlegen.
Läuft der Mog als LKW ? Dann müsste die Regelung gleich sein.

Daniel
#14032
Hallo,
ist ja wohl logisch daß der 609D keinen Fahrtenschreiber braucht. ZGG unter 7,5t!!!
Mein U 1000 hat einen drin, mein U 406 hatte einen drin. Ich lege halt eine Diagrammscheibe ein, nicht weil ich muß (landwirtschaftliche Zugmaschine) sondern um meine Arbeitsstunden abzurechnen. Auch im Unfallfall kann so eine Scheibe Vorteile haben wenn es z.B. um die gefahrene Geschwindigkeit geht. Auch für evtl. Bußgelder kanns Vorteile haben. Bei gewerblichem Einsatz ist de Fahrtenschreiber außerdem jährlich nach §57 StVZO in einer amtlich zugelassenen Werkstatt zu prüfen.
Thorsten
#14073
Genau, Marco hat Recht Thorsten 2,8 to ! Nicht 7,5 To. Was meinst wie komisch die Leute geguckt haben als es die dicke fette S-Klasse von Mercedes noch gabe. 1997, oder so. Da gab es einen offiziellen Umrüstsatz von DC, um das Auto mit Fahrtenschreiber auszurüsten. Und Du hattest die möglichkeit das Auto aufzulasten und dann das KFZ nach §12 (Gewicht) besteuern zu lassen und nicht nach Hubraum. Das ist kein Witz !!!
Daniel
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