- 30.01.2008, 19:05
#182518
Moin,
anlässlich der Verlängerung meines Führerscheins ( C / CE ) begab ich mich zu einem Arbeitsärztlichen Dienst, um mich dort den notwendigen Untersuchungen zu unterziehen.
Der Sehtest scheiterte natürlich wieder an der (angeborenen) Rot-Grün-Schwäche, getestet mit den Farbtafeln des Dr. Ishihara
Diese Schwäche lässt sich mit einem Anomaloskopen messen.
Leider haben wir solch ein Gerät nicht, deshalb müssen sie einen Augenarzt aufsuchen, sich dort dem Farb-Seh-Test unterziehen und ein für den C-Führerschein ausreichendes Farb-Seh-Vermögen bescheinigen lassen, - wurde mir gesagt.
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Nun gibt es ja bekanntlich google.
Dort finde ich natürlich die:
Anlagen zur Fahrerlaubnisverordnung (Stand 07.06.2007)
Anlage 6
(zu §§ 12, 48 Abs. 4 und 5)
Anforderungen an das Sehvermögen
Dort lese ich:
Farbensehen:
Rotblindheit oder Rotschwäche mit einem Anomalquotienten unter 0,5 unzulässig bei den Klassen D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Bei den Klassen C, C1, CE und C1E genügt Aufklärung des Betroffenen über die mögliche Gefährdung.
Jetzt bin ich nicht nur Betroffen sondern auch Getroffen.
Ich kann nicht nachvollziehen wozu ich einen Augenarzt konsultieren soll, da doch eine Aufklärung gereicht hätte.
Meiner Meinung nach, ist das nichts weiter als Abzocke.
Wie denkt Ihr darüber?
anlässlich der Verlängerung meines Führerscheins ( C / CE ) begab ich mich zu einem Arbeitsärztlichen Dienst, um mich dort den notwendigen Untersuchungen zu unterziehen.
Der Sehtest scheiterte natürlich wieder an der (angeborenen) Rot-Grün-Schwäche, getestet mit den Farbtafeln des Dr. Ishihara
Diese Schwäche lässt sich mit einem Anomaloskopen messen.
Leider haben wir solch ein Gerät nicht, deshalb müssen sie einen Augenarzt aufsuchen, sich dort dem Farb-Seh-Test unterziehen und ein für den C-Führerschein ausreichendes Farb-Seh-Vermögen bescheinigen lassen, - wurde mir gesagt.
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Nun gibt es ja bekanntlich google.
Dort finde ich natürlich die:
Anlagen zur Fahrerlaubnisverordnung (Stand 07.06.2007)
Anlage 6
(zu §§ 12, 48 Abs. 4 und 5)
Anforderungen an das Sehvermögen
Dort lese ich:
Farbensehen:
Rotblindheit oder Rotschwäche mit einem Anomalquotienten unter 0,5 unzulässig bei den Klassen D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Bei den Klassen C, C1, CE und C1E genügt Aufklärung des Betroffenen über die mögliche Gefährdung.
Jetzt bin ich nicht nur Betroffen sondern auch Getroffen.
Ich kann nicht nachvollziehen wozu ich einen Augenarzt konsultieren soll, da doch eine Aufklärung gereicht hätte.
Meiner Meinung nach, ist das nichts weiter als Abzocke.
Wie denkt Ihr darüber?
MfG
Reiner
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Unsere Sprache heisst Muttersprache weil Väter nichts zu sagen haben!!!
Reiner
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