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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#182518
Moin,

anlässlich der Verlängerung meines Führerscheins ( C / CE ) begab ich mich zu einem Arbeitsärztlichen Dienst, um mich dort den notwendigen Untersuchungen zu unterziehen.

Der Sehtest scheiterte natürlich wieder an der (angeborenen) Rot-Grün-Schwäche, getestet mit den Farbtafeln des Dr. Ishihara

Diese Schwäche lässt sich mit einem Anomaloskopen messen.

Leider haben wir solch ein Gerät nicht, deshalb müssen sie einen Augenarzt aufsuchen, sich dort dem Farb-Seh-Test unterziehen und ein für den C-Führerschein ausreichendes Farb-Seh-Vermögen bescheinigen lassen, - wurde mir gesagt.

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Nun gibt es ja bekanntlich google.

Dort finde ich natürlich die:

Anlagen zur Fahrerlaubnisverordnung (Stand 07.06.2007)

Anlage 6
(zu §§ 12, 48 Abs. 4 und 5)

Anforderungen an das Sehvermögen

Dort lese ich:

Farbensehen:
Rotblindheit oder Rotschwäche mit einem Anomalquotienten unter 0,5 unzulässig bei den Klassen D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Bei den Klassen C, C1, CE und C1E genügt Aufklärung des Betroffenen über die mögliche Gefährdung.

Jetzt bin ich nicht nur Betroffen sondern auch Getroffen.

Ich kann nicht nachvollziehen wozu ich einen Augenarzt konsultieren soll, da doch eine Aufklärung gereicht hätte.

Meiner Meinung nach, ist das nichts weiter als Abzocke.

Wie denkt Ihr darüber?
#182521
Hallo Reiner,

ich glaube das scheiterte an der Unwissenheit des Arbeitsärztlichen Dienst.
Es kann aber auch sein, dass die glauben, dass sich diese Sehschwäche verstärken könnte.
Aber du kannst ja den Augenarzt fragen, ob der dir eine Bestätigung ausstellt die besagt, dass deine rot-grün-Schwäche sich nicht verschlimmern wird. Dann kannst du dir zukünftig vielleicht den Augenarzt sparen.
Wie auch immer, ich finde diese Untersuchung schwachsinnig. Sinn macht regelmäßiger Sehtest schon, auch eine Kontrolle ob noch alle Gliedmaßen vorhanden sind und von mir aus ein Fittnestest ab 50Jahren. Ich selbst bin 25 und muß im November auch diesen Test machen, sonst ist die Fahrerlaubnis dahin. Dabei nutze diese im Jahr vielleicht 10Tage.

Gruß
Schorsch
#182534
Hallo Reiner,

ich bedauer Dich um zwei Tatsachen.
1. die generelle Notwendigkeit der Prüfung.
Ich musste dies, auch gerade über mich ergehen lassen, allerdings mit etwas positiveren Ausgang. Nun warte ich auf den erneuerten Schein.
Dennoch Absocke: Die Sache kostet mich etwa 170 Neumark. Wenn man bedenkt mein gesamter Führerschein (1,2,3,4; Okay 2 nur von BW umgeschrieben) hat mich mal allse in allem etw 700 Altmark gekostet.

Bei der Gelegenheit, muss ich nachträglich gratulieren und Dich im Club willkommen heißen ( was ich hiermit gerne tue) oder muss ich noch ein paar Tage (wieviele) warten?

2. die blöde Nachprüfung, die ich auch für Unsinnig halte aber in dem von Dir zitierten Anhang tatsächlich so vorgesehen ist.
Denn in besagter Anlage steht leider:
2 Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 12 Abs. 6, § 48 Abs. 4 Nr. 4 und Abs. 5 Nr. 2)
Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllen:
2.1 Untersuchung durch einen Augenarzt, einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", einen Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einen Arzt des Gesundheitsamtes oder einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung.
über die Untersuchung ist eine Bescheinigung gemäß dem Muster dieser Anlage zu erstellen.
2.1.1 Zentrale Tagessehschärfe
Feststellung unter Einhaltung der DIN 58220, Ausgabe Januar 1997.
Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden.
Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:
Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Gesamtsehschärfe: 1,0,
Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,8.
Die Korrektur mit Gläsern von mehr als plus 8,0 Dioptrien (sphärisches äquivalent) ist nicht zulässig; dies gilt nicht für intraokulare Linsen oder Kontaktlinsen.
2.1.2 übrige Sehfunktionen
Normales Farbensehen (geprüft mit zwei unterschiedlichen Prüftafeln, beispielsweise Tafeln nach Ishihara oder Velhagen).
Normales Gesichtsfeld, geprüft mit einem automatischen Halbkugelperimeter, das mit einer überschwelligen Prüfmethodik das Gesichtsfeld bis 70 Grad nach beiden Seiten und bis 30 Grad nach oben und unten untersucht.
Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden. Alternativ kann eine Prüfung mit einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit mindestens vier Prüfmarken (z. B. III/4, I/4, I/2 und I/1) an jeweils mindestens 12 Orten pro Prüfmarke erfolgen.
Normales Stereosehen, geprüft mit einem geeigneten Test (z. B. Random-Dot-Teste).
2.2 Augenärztliche Untersuchung
Können die Voraussetzungen bei der Untersuchung nach Nr. 2.1 nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ist zusätzlich eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.
Sind nur die Anforderungen an das normale Farbensehen nicht erfüllt, ist eine zusätzliche augenärztliche Untersuchung entbehrlich, wenn das Farbensehen bereits Gegenstand einer früheren augenärztlichen Untersuchung war und hierbei die Anforderungen bei nicht normalem Farbensehen nach den Ziffern 2.2.2 und 2.2.3.2 erfüllt wurden.
Über die nach Satz 1 erforderliche Untersuchung ist ein Zeugnis gemäß dem Muster dieser Anlage zu erstellen.
Es müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
2.2.1 Zentrale Tagessehschärfe
Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden.
Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:
Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Gesamtsehschärfe: 0,8,
Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,5.
Werden diese Werte nur mit Korrektur erreicht, soll die Sehschärfe ohne Korrektur auf keinem Auge weniger als 0,05 betragen. Die Korrektur mit Gläsern von mehr als plus 8,0 Dioptrien (sphärisches äquivalent) ist nicht zulässig; dies gilt nicht für intraokulare Linsen oder Kontaktlinsen.
2.2.2 übrige Sehfunktionen
Gesichtsfeld:
Normales Gesichtsfeld beider Augen, wenigstens normales binokulares Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 140 Grad, insbesondere muss das zentrale Gesichtsfeld bis 30 Grad normal sein. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden. Ergeben sich unklare Defekte oder steht nicht zweifelsfrei fest, dass die Mindestanforderungen erfüllt werden, so hat eine Nachprüfung an einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit der Marke III/4 zu erfolgen.
Beweglichkeit:
Ausschluss bei Doppeltsehen im Gebrauchsblickfeld (d. h. 25 Grad Aufblick, 30 Grad Rechts- und Linksblick, 40 Grad Abblick). Ausschluss bei Schielen ohne konstantes binokulares Einfachsehen.
Farbensehen:
Rotblindheit oder Rotschwäche mit einem Anomalquotienten unter 0,5 unzulässig bei den Klassen D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Bei den Klassen C, C1, CE und C1E genügt Aufklärung des Betroffenen über die mögliche Gefährdung.
Du hast bisher leider nur die Prüfung nach Ziffer 2.1 über Dich ergehen lassen.
Wenn nun, wie bei Dir geschehen, die Voraussetzungen bei der Untersuchung nach Nr. 2.1 nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ist zusätzlich eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. So steht es in 2.2
Diese führt dann zwangsläufig zu der von Dir beschriebenem Belehrung.
Das Problem ist, dass der Arbeitsärztliche Dienst eben kein Augenarzt ist.

Ich stimme Dir zu, dass dieses Verfahren absolut Unsinnig ist aber leider bestehendes Recht.
#182566
Moin,

auch ich befürworte einen regelmässigen Sehtest. Allerdings sollte der für alle Führerscheininhaber gelten.

@Schorsch

Die Fahrerlaubnis-Verordnung verlangt doch kein Farbseh-Vermögen.
Wozu wird dann ein Farb-Sehtest verlangt?

Stell dir vor, sie schicken Dich erst zum Schwimmunterricht bevor Du den Kfz-Führerschein bekommst :wink:

@Jürgen

Danke für die vorweggenommene Begrüssung im Club. :wink:

Bedauern musst Du mich nicht, es ist so wie es ist und ich kann damit ganz gut leben.

Dass ausserdem eine verminderte Sehschärfe festgestellt wurde, ist einfach ein Tribut des Alters. Aber das ist ok.
Ich will schliesslich nicht Andere oder mich selbst in Gefahr bringen.

Den Farb-Sehtest empfinde ich allerdings als Hohn, und werde diesbezüglich bei der Führerschein-Stelle vorstellig werden.

Ich bin gespannt was dabei herauskommt :roll:
#184984
Hallo Jürgen
das selbe hatte ich vor 4 Wochen auch. Führerscheinstelle Kreisverwaltung
Anmeldung neuer Führerschein. Die freundliche Dame gab mir einen
Arzttip. Also Termin vereinbart und hin. Unter einer Stunde war alles er-
ledigt meine 46,50€ gelöhnt, Bescheinigung mitgenommen und basta.
Der Arzt war ein Arbeitsmediziner. 3 Ärzte, und volles Haus. Bin zwar 70km gefahren,Hin und Zurück, aber was solls.

Mfg Willi

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