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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#204081
Hallo Unimoggler,
ich habe mal wieder eine Frage :?
Wenn man, bedingt durch ausreichende landwirtschaftliche Fläche (BG etc.)
ein grünes Nummernschild fahren darf...ist dies auf eine Fahrzeuganzahl begrenzt? D. h. wenn die Fläche grad so reicht um übewrhaupt eine grüne Nummer zu fahren, darf man dann auch zwei oder drei Schlepper anmelden? Ich hoffe es ist eine nicht allzu blöde Frage...aber meine Schwiegermama hat Angst :oops:
Danke für Antworten
Viele Grüße Franz
#204088
Hallo Franz,

Antwort:

wenn Du berechtigt bist, ein grünes Kennz. zu führen, darfst Du auch eine "Flotte" aufbauen. Die Zahl der Fahrzeuge ist nicht begrenzt.

Nebengedanken:

Wobei das mit der Berechtigung so eine Sache ist.

Die Rechtsgrundlage ist eindeutig: Zwangsmitgliedschaft in der BG und Flächenausstattung gemäß GAL (Beitragspflicht) ODER Forstwirtschaftliche Tätigkeit ist angemeldet, berechtigt zum grünen Kennzeichen - zur Steuerbefreiung.

Fakt ist aber, dass die Handhabung von Kreis zu Kreis völlig unterschiedlich ist.

Bei uns z.B. genügt eine formlose Bescheinigung des Olawis (Ortslandwirt), um in den Besitz eines grünen Kennz. zu gelangen. Das nutzen bei uns natürlich alle Holzselbstwerber, schaffen sich ein Traktörli an und melden das grün an.
Bei der ersten Kontrolle könnte es haarig werden.
Will ich hingegen bei uns im Landkreis mit der Beitragsrechnung grün zulassen, scheitern alle Bemühungen, obwohl genau dieses Dokument der einzige legale Nachweis der Berechtigung ist... (habe ich so probiert und erlebt...)

Kurios, aber halt Beamte...


Wenn Du aber Beiträge entrichtest, brauchst Du auch bei Kontrolle nix zu befürchten, selbst, wenn Du 20 Fahrzeuge "im Stall" stehen hast...

Auf meinem Nebenerwerbsbetrieb sind 5 Fahrzeuge zugelassen und das ohne jedes Problem. Der Unimog ist noch nicht mal umgeschrieben auf LZM, obwohl ich die MB-Bescheinigung dazu rumliegen habe...
Meine Betriebs-Leistungsausstattung liegt bei 25PS/ha, das ist das fünf- bis 15-fache des Durchschnitts in Deutschland. (je nachdem, wer die Zahlen ermittelt hat...)..

Grüße und viele Fahrzeuge wünscht

Holger
#205112
Hallo Franz,

ich habe einen 404S mit Eintrag LOF. Zugm. Geraetetraeger im Zulassungsschein. Ich habe nun das Fahrzeug mit grüner Nummer angemeldet wie der Vorbesitzer.

Holger hat ja in seiner Antwort die entsprechenden Kriterien benannt für ein grünes Kennzeichen.

Mich würde interessieren wie die Anforderungen hinsichtlich der Fläche beim FA Baden-Baden sind?
(Im Fragebogen ist nur Platz für ein Flurstück)

Können auch Flurstücke auf einer anderen Gemarkung aufgeführt werden?

Gruß

Rüdiger
#211775
Hallo Holger,
haber erst jetzt dein Kommentar gelesen (war leider seit 15.08. nur mit meiner Baustelle beschäftigt - sind jetzt umgezogen und nun kann ich wieder gemütlich im neuen Büro faulenzen...O)
Also das ist schon ein Hammer wenn man dir da die grüne NUmmer verweigert hat. Bei uns (meinem Bruder) hatte man es auch versucht. Wir haben dann mit Verwaltungsklage gedroht und dann haben die nachgegeben (weil man eben kein Grundsatzurteil will).
Aber die Deutschen sind nun mal das Volk der philosophen und Denker. Ich habe gerade mit einem französischen Versicherer eine Übersetzung seiner allgemeinen Bedingungen durchgezogen. Und da wird über Wörter gestritten dass es ein heller Wahnsinn ist. So gibt es derzeit gerichtlichen Streit über den Begriff "Beitrag" oder "Prämie" - so ein Schmarr'n.
Und genau so ist es mit unseren Gesetzen und Verordnungen. Da wird um jedes Wort gestritten und diskutiert....
Da gibt es nun den § 123 des VII SGB und eine Finanzbehörde interssiert es nicht...
Da sag ich nur: Typisch deutsch

Mit lässigen frankophilen Grüßen

Bernd
#212536
Hallo Bernd,

danke für Dein Statement!
Du hast völlig recht, es ist ein Graus mit unseren Verwaltungen und den vielen Gesetzen und z.T. anderslautenden Durchführungsverordnungen, andererseits frage ich mich natürlich, wie im Falle unser aller menschlichen Unvollkommenheit eine bessere Lösung aussehen soll.

Dieser Beamtenstaat hat uns bisher zumindest noch in keinen Krieg geschickt und hungern muss bisher auch keiner.

Jedesmal, wenn ich auf einer Behörde bin und mit den Absurditäten des Alltags kämpfen muss, fällt mir das natürlich auch nicht gerade dann ein, wenn ich kurz vor dem Platzen bin, aber es ist auch eine menschliche Eigenschaft, sich die nicht funktionierenden Dinge wie ein Elefant zu merken, hingegen die funktionierenden wie ein Eichhörnchen zu vergessen, das nach zehn Minuten schon nicht mehr weiß, wo es die letzte Nuss vergraben hat...

Reinhard Mey sang ja mal das Lied: "Vernunft breitet sich aus über die Bundesrepublik Deutschland...", es endete aber auch nur mit der Erkenntnis, dass es nur ein nächtlicher Traum war...

Du siehst, geteiltes Leid ist halbes Leid und nur deshalb gibt es ja auch die Solidarität von uns allen "hier unten" gegen alle "da oben", vielleicht die letzte Solidarität von Menschen untereinander in Wohlstandsstaaten...

Liebe Grüße und nicht unterkriegen lassen!

Holger

PS: Die Finanzkrise zeigt doch, dass man auch ganz ohne um jedes Wort zu diskutieren, plötzlich gigantische Beträge freisetzen kann!
Während um Hilfsprojekte für HartzIV-Empfänger, Hungernde oder Flüchtlinge in Höhe ein paar lumpiger Millionen jahrzehntelang gestritten wird, winkt man mal eben schnell in ein paar Stunden eine Billion durch, damit unsere "Heuschrecken" nicht verhungern...
(ist vielleicht auch eine Art von Tierschutz...)
#212628
Hallo Holger!
Ich habe grade mit einem Schmunzeln im Gesicht deinen letzten Absatz gelesen. Eigendlich schon schlimm genug.
Abgesehen davon,daß ich Deine Beiträge immer sehr lesenswert finde muß ich Dir an dieser Stelle schreiben: Treffender kann man es nicht formulieren!
Grüße,AT
Seilwinde HPC HY5 FW

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