Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#245304
Hallo Unimoggler,
Wir haben einen U 1000, da ich in der Community mal was über Umschlüsselung als Landwirtschaftliche Zugmaschine / Ackerschlepper gelesen habe, tragen wir uns auch mit dem Gedanken so etwas zu machen.
Nun meine Frage:
Wie muß man da vorgehen, braucht man ein TÜV-Gutachten, was müssen für technische Voraussetzungen gegeben sein, wo wird die Umschlüsselung eingetragen, was kostet so etwas und welche Auswirkungen hat das auf die Versicherung und was ist mit der AU, braucht man die dann nicht mehr?
Für eure Hilfe danke ich euch,

Gruß Olli
#245308
Hallo Olli,
Du mußt mit dem Unimog zum TÜV. Dort machen die ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis". Voraussetzungen gibt es lt. Gesetz nicht! Laß Dich da nicht ins Bockshorn jagen. Natürlich ist es von Vorteil wenn der Unimog einen Heckkraftheber und eine Heckzapfwelle hat, Anhängerkupplung braucht er sowieso als Zugmaschine. Mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle, die erstellen die beiden Zulassungsbescheinigungen (früher Fahrzeugbrief und -schein). Dann mußt Du den Unimog bei der Versicherung ummelden. Kosten bei mir ca. 80-90 Euro, dafür ist die Versicherung auch deutlich billiger als für den selben Unimog als Zugmaschine Schlüsselnummer 8700. Die AU entfällt komplett, ebenso das Feinstaubfahrverbot, d.h. Du darfst mit dem Unimog in jede Fahrverbotszone einfahren obwohl der Mog keine Plakette hat. Landw. Zweck der Fahrt natürlich nach Steuergesetz vorausgesetzt......
#245330
Hallo Kollegen,

warum müssen wir eigentlich immer mehr Besserwisser im Forum haben.
Ein neuer Kollege hat eine verständliche Frage, dann kommen zwei Antworten die ihm helfen sollen.
So sollte es im Forum sein.
Warum muss dann noch ein besserwissender Kollege eins draufsetzten, selbst erst noch nicht lange im Forum unterwegs aber wie ein Oberlehrer
schreiben.
Das braucht überhaupt niemand.

Grüße

Ralf
#245342
Hallo,


@Richard,
das Thema ging schon x-mal hier durch, und fast immer kommt
Ackerschiene und Hydraulik.
Is in der strikten Angabe Quatsch - :sorry: , is aber so und wird trotzdem immer wieder so aufgeführt.
Meiner hat keine Ackerschiene, keinen HKH und is trotzdem steuerfrei mit grüner Nr. Auch die sklavisch zitierten 87xx 89-1000 usw. stimmen so einegrenzt nicht.
Zusätzlich - wenn Olli noch den alten Schein hat, kann er wohl mit den Angaben gar nix anfangen.

@Olli: Wenn Du schreibst "wir" - wer is damit gemeint? Wenn er noch nicht auf dich zugelassen ist: Hast Du schon nen Bulldog/Traktor/Schlepper-oder-wie-ihr-das-regional-auch-immer-nennt auf dich zugelassen? Dann gleich mal beim nächsten TÜV (der wird möglicherweise eh "mal wieder" fällig sein) mit dem Mog hin, dort die Papiere geben lassen für die Zulassung als landwirtschaftliches Fzg. und ab zur Zulassung. Dann seh ich kein Problem darin, daß er neben deinem andren Gerät auch gleichwertig "Grün" zugelassen wird. Das grüne Nummernschild kriegst Du sowieso gleich auf der Zulassung und das Schreiben vom FinAmt folgt ein paar Wochen später. Damit Du beim TÜV nicht dem Prüfer erst noch das Schalten beibringen musst, frag vorher notfalls bei diversen Prüfstellen nach, wer sich mit den Kisten auskennt und fahr dann mit dem Bock genau zu diesen hin.

mfG
Axel

PS:
Der Fragesteller Olli hatte darüber aber nichts geschrieben.
Wozu sonst?
#245354
Hallo Chris
Wenn du eine land und Forstwirtschaft angemeldet hast, bekommst du da nicht sowieso ne Grüne nummer, und in dem Fall Steuerfrei????
So war es jedenfalls bei meinem Vorbesitzer, der hatte eine Forstwirtschaft und hatte Grüne nummer, trotz das er nur als zugmaschiene eingetragen ist.
Das interresiert mich nun auch
#245374
Hallo zusammen,

Zur Zeit sind die Zündschnüre aber ganz schön kurz!

1.)Ob ein Fahrzeug als Zugmaschine klassifiziert werden kann hängt vom rechnerischen Verhältnis der Länge Ladefläche zur Spurweite VA ab (ich meine Spurweite x 1,4 = max. Länge Ladefläche.Eine eingetragene Anhängekupplung ist natürlich Voraussetzung.
(Ackerschiene etc. ist nicht erforderlich)

2.)Hat betreffender Besitzer eine angemeldete Land u.o. Forstwirtschaft kann er diese Zugmaschine LoF zulassen (grüne Nummer , zu LoF Zwecken , steuerfrei).

Selbst mein Ex-Bundeswehr 2to GL Unimog 1300L hat diese Hürde , nach einer Verkürzung der nutzbaren Ladefläche ,genommen!
Und wir reden ja von Olli s 1000er :trink1:

@ Richard :D

Gruß Bernd
#245386
Hallo,

zuerst mal gibt es ein Forum für Versicherungen, Führerschein- und Zulassungsfragen. Dieser Beitrag dürfte wohl eindeutig dorthin und bestimmt nicht ins Technik-Forum gehören.

Ansonsten wird hier einiges durcheinandergewürfelt. Erstmal zur Fahrzeugart, wie sie in den Fahrzeugpapieren eingetragen wird: Dies ist bei den meisten Unimog einfach nur "Zugmaschine", bei landwirtschaftlichen Mogs oft auch "Zugmaschine Ackerschlepper" (die Bezeichnungen variieren bei den neuen Papieren etwas, da heißt es dann "LoF Zugmaschine Ackerschlepper"). Sowohl für die Zugmaschine als auch für Zugmaschine Ackerschlepper gelten die gleichen Voraussetzungen. Besondere Ausrüstungen für den Ackerschlepper können, müssen aber nicht unbedingt vorhanden sein, auch wenn das manche TÜVler anders behaupten. Mercedes stellt für die "Zugmaschine" Unimog auch die Papiere zur Umschlüsselung in "Zugmaschine Ackerschlepper" aus, in den betreffenden Papieren steht weder was von Ackerbereifung noch von Zapfwellen oder Kraftheber. Den 403 eines Clubmitglieds konnten wir auch problemlos umschlüsseln, der hatte damals nur die Ackerbereifung, aber noch keinen Kraftheber und die hintere Zapfwelle war auch noch ausgebaut.

"Zugmaschine Ackerschlepper" bringt folgende Vorteile:
- keine Mautpflicht auf der Autobahn
- keine AU-Pflicht
- keine Umweltzonen-Verbote
und dies unabhängig von der Zulassungsart (grün oder schwarz)

Eine "Zugmaschine" kann man auch grün in der Landwirtschaft zulassen, dann gilt das gleiche wie oben. Ansonsten (schwarze Zulassung) gilt aber:
- Mautpflicht bei mehr als 12t zul. Zuggewicht
- AU-Pflicht bei EZ nach 04/77
- Umwelt-Zonen-Fahrverbot ohne Plakette

Gruß,
Michael
#245400
Oh ha hier hab ich wohl ein Fass aufgemacht das war so nicht in meinem Sinne.
Also mit WIR meinte ich, meinen Kumpel Markus und mich, der Mog gehört uns beiden.
Grüne Kennzeichen kommen für uns nicht in Frage weil der Mog auf den Brennstoffhandel von Markus zugelassen ist.
Uns geht es lediglich darum die AU zu sparen, in Umweltzonen fahren zu können und eventuell bei der Versicherung etwas zu sparen, dass war der Hintergrund meiner Frage.

Mit freundlichem Gruß
Olli
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