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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#268180
ab 77 muß nicht zwangsweise die AU gemacht werden. Mein U1000 ist Baujahr 1981 und war bevor ich ihn gekauft habe mit schwarzem Kennzeichen zugelassen, also AU-pflichtig. Ich hab ihn dann grün zugelassen, ohne AU-Pflicht. Kommt also auf die Fahrzeugart nach Zulassungsbescheinigung an. Schadstoffklasse unbekannt kannst Du gleichsetzen mit Schadstoffklasse "Euro 0 minus" gibt es nicht- Ruß statt Feinstaub!
#290757
Hallo Mog Freunde,
ich habe einen U421 von Feb 77.
Letztes Jahr im April habe ich den Mog nach ein paar Jahren Standzeit zur Hauptuntersuchung vorgestellt und war etwas erschüttert, das der eine Abgasuntersuchung erleiden muß. :cry: (Auch als H Fahrzeug)Die alten Motoren schmeißen unter Belastung ja schöne schwarze Wolken aus dem Auspuff. Die AU hat das Fahrzeug dann im 6 Messanlauf geschafft.
Kann mir da jemand einen Tip geben, wie man die Abgaswerte verbessern kann!
Gibt es da Zusätze für bessere Verbrennung wie bei der Ölheizung?

Ernst
#290760
Hat nicht unbedingt was mit schwarzem bzw. grünen Kennzeichen zu tun!

Mein Mog hat schwarzes Kennzeichen, aber ist geschlüsselt als "LoF Zugmaschine Ackerschlepper - 89 1000 (früher 8910)"...

Ich brauche keine AU, mein Mog darf nach Herzenslust tiefschwarzen Ruß aus dem Auspuff stoßen, selbst mitten in einer dieser schönen Umweltzonen!
Und das ist auch gut so!!!

Schließlich zahle ich auch genug Steuern dafür :lol:


Gruß Michael

PS: Zum Thema Ruß... Schon mal hinter einem dieser modernen Dieselflitzer mit grüner Plakette und Chiptuning hergefahren? Die verschwinden beim flotten Tritt aufs Gas auch in einer schwarzen Wolke - und da ist es auch legal.
Warum nicht auch beim Mog?
#290846
Zwar kein Mog, vielleicht interessant:

Um den Irrsinn der Abgasuntersuchung noch mal zu bestätigen.
Mein treuer alter VW Passat Diesel, der ohne Umbau den Sommer pur mit Pflanzenöl fährt, war bei der Abgasuntersuchung, nach dem 3 x hochheulen lassen durch den Prüfer fragte ich was los sei - der kommt nicht durch die Prüfung, der hat zu gute Werte !! Ja spinnen die !! Mal schnell den Kaltstarthebel gezogen, dann hat es gepasst. Nur Beutelschneiderei.

Grüße Jürgen
#307657
Hallo
EvB_421 hat geschrieben:Hallo Mog Freunde,
ich habe einen U421 von Feb 77.
Letztes Jahr im April habe ich den Mog nach ein paar Jahren Standzeit zur Hauptuntersuchung vorgestellt und war etwas erschüttert, das der eine Abgasuntersuchung erleiden muß. :cry: (Auch als H Fahrzeug)Die alten Motoren schmeißen unter Belastung ja schöne schwarze Wolken aus dem Auspuff. Die AU hat das Fahrzeug dann im 6 Messanlauf geschafft.
Kann mir da jemand einen Tip geben, wie man die Abgaswerte verbessern kann!
Gibt es da Zusätze für bessere Verbrennung wie bei der Ölheizung?
Ernst
Der Trick ist das Gaspedal nicht Hammer artig durch zu hauen. Je nach Pumpe überfettet das ganze sonst erst mal. Sauberer Luftfilter ist äußerst wichtig.

Allerdings hab ich in 10 Jahren KFZ Beruf noch nie einen Diesel gesehen der nicht (irgendwie) die AU packt. Liegt am guten willen des Prüfers.

Übrigens ist das keine Quälerei. Was tut dem Motor mehr weh? Unter Vollast am besten bei 30 Grad Außentemperatur schwere Hänger schleppen oder Anbaugeräte ... Stundenlang.

Oder bestenfalls vier mal Vollgas im Stand ohne Last.

Gruß

Thomas
#307745
Michael_Weyrich hat geschrieben:Hallo,

Befreiung von der AU gibt es:
- bei Zulassung als Zugmaschine in Kombination mit landw. Steuerbefreiung (grüne Nummer)

Gruß,
Michael
Hallo Michael kannst du mir den paragraphen dazu nennen,hab auf der zulassung ne stunde rumdiskutiert und mußt am ende AU vorweisen da die I...... mir sonst meinen mog (Forstwirtschaft) nicht zugelassen hätten.
#307780
Hallo Wurzelzieher,

hier der Gesetzestext zur AU
StVZO hat geschrieben:§ 47a Abgasuntersuchung (AU) - Untersuchung der Abgase von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen -
(1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden und nicht mit einem On-Board-Diagnosesystem ausgerüstet sind, das den im Anhang zu § 47 genannten Bestimmungen entspricht, haben zur Verringerung des Schadstoffausstoßes die Abgase ihres Kraftfahrzeugs auf ihre Kosten nach Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b der Anlage VIII in Verbindung mit Nummer 4.8.2.1 der Anlage VIIIa in den in Anlage VIII Nr. 2 genannten Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind
1.Kraftfahrzeuge mit
a)Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
b)Kompressionszündungsmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
c)rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen;
d)Versicherungskennzeichen;
2.land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und
3.selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nicht den Baumerkmalen von Lastkraftwagen hinsichtlich des Antriebsmotors und des Fahrgestells entsprechen und Stapler.
Unter Punkt 2 sind land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen aufgeführt, leider aber nicht wie die definiert sind.

Einmal gibt es ja die Zulassung als Zugmaschine Ackerschlepper und Zugmaschine Geräteträger und zum anderen eben die steuerliche Befreiung bei Zugmaschinen in LoF-Betrieben.
Der Gesetzestext lässt hier leider eine Kannbestimmung zu.

Glückauf
Lutz
#307788
Hallo Michael, Wurzelzieher und Lutz,

da wir hier um zulassungsrechtliche Dinge diskutieren, gilt nach meiner lesart ausschließlich die StVZO und somit die Schlüssselnummer.

Die grüne Nummer ist eine rein steuerrechtliche Größe mit Einsatzbeschränkungen, die zulassungstechnisch zwar eingetragen werden muß, jedoch keinen Ausschluß aus der Typisierung bzw Schlüsselnummer zur Folge hat.

Meine Zulassungsstelle liest dies auch so, ich fahre mit einer "schwarzen" LOF-Nummer ohne AU.

Gruß Peter
#307802
Genau das ist das hüpfende komma (oder springende punkt),die farbe des kennzeichens sagt nur die steuerbefreiung (als lof,selbstfahrende arbeitsmaschine,oder was noch) aus,hat aber nix mit der AU zu tun.Diese erfahrung mußt ich leider auch machen.Sobald das kfz als LOF eingetragen ist spielt die AU keine rolle mehr.Mein forstschlepper ist als zugmaschine eingetragen aber mit Bj.74 von der AU befreit.Deswegen werd ich meinen 417 nach der überholung beim Tüv vorführen und als LOF eintragen lassen was auch wieder von prüfer zu prüfer unterschiedlich defieniert wird.So Zb. Muß AS bereifung haben,muß kraftheber haben,ohne nutzlast oder der kipper darf nur 1,5 lang sein :schwindelig* .Wie man sieht,viele fragen,viele antworten und keiner weis was genaues.Eine LOF zugmaschine muß für diese zwecke zb. zapfwellen und Ahk aufweisen um eine maschine ziehen und antreiben kann da mttlerweile manche geräte so schwer sind das ein ausheben mittels kraftheber nicht mehr funzt bzw sichers fahren nicht möglich ist.Was sonst noch nötig ist ergibt sich aus dem Gutachten von DC.Dachte vieleicht weis der Michel was neues,zur strafe muß er am sonntag einen ausgeben :trink1: :hamham: .Bis nächst WE in WND lieber Michel. :mrgreen: MFG Herbert
#307941
Hallo,

da war ich bezüglich normaler Zgm. mit grüner Nummer wohl einer Falschinformation aufgesessen. Meine aktuelle Nachforschung bestätigt nur die Befreiung von LOF Zgm Ackerschlepper oder Geräteträger sowie bei EZ vor den oben schon angegeben Daten.
Deswegen werd ich meinen 417 nach der überholung beim Tüv vorführen und als LOF eintragen lassen was auch wieder von prüfer zu prüfer unterschiedlich defieniert wird.So Zb. Muß AS bereifung haben,muß kraftheber haben,ohne nutzlast oder der kipper darf nur 1,5 lang sein
Von MB gibt's ne Bescheinigung, da brauchst du gar nix spezielles an Ausstattung. Gibt mit manchen TÜVlern aber längere Diskussionen. Nutzlastverhältnis und Länge der nutzbaren Ladefläche im Verhältnis zur Vorderachsspurweite entsprechen auch bei Zgm. Ackerschlepper denen einer normalen Zugmaschine.

Gruß,
Michael
#309775
Hallo,

ich habe kürzlich einen interessanten Beitrag im Internet gefunden. Dieser handelt von einem U406 Baujahr 1971, dessen Motor mit nachträglich eingebaute Partikelfilter und verschiedene Maßnahmen am Motor die Einhaltung der Euro-4-Abgasnorm erfüllt.

Ich schätze dass dies zwar für uns Hobby Unimogler hinsichtlich der Umweltzone nicht relevant ist, da die meisten ein Grünes oder ein H-Kennzeichen haben.

Allerdings ist es trotzdem interessant, was alles technisch möglich ist.

http://www.focus.de/auto/news/verrueckt ... 40369.html

MfG Andreas.
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