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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#315902
Hallo,

ich habe immer noch nicht den Plan aufgegeben, meinen 411 als selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassungsfrei zuzulassen.

Dazu habe ich:
1. eine Sperre für den 5. und 6. Gang eingebaut - das heißt Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
2. eine große Frontladerschaufel (180cm breit) an den Frontkraftheber montiert
3. die Bordwände abgenommen
4. die Anhängerkupplung hochgeklappt und eine Spulvorrichtung hinter die Heckseilwinde montiert

Reicht das für die Zulassung - wer hat Erfahrungen beim TÜV gesammelt und wäre eventuell bereit mir Kopien der Zulassung zu überlassen?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Rolf
#315958
Hallo rolf,

bei meinem T150 K hat mich der tüv gefragt als was er den traktor schreiben soll.
es war lediglich eine seilwinde zusätzlich montiert.
die auswahl als selbstfahrende arbeitsmaschine hätte aber keine andere nutzung zugelassen. auf einen anhänger hätten nur seile, ketten und andere anschlagmittel gedurft.

Grüße aus dem Westerwald
Arndt
#316108
Hallo Rolf,

wo ist da bei Deinem Plan der Unterschied zu einem normalen Schlepper mit Frontalder? Der fährt auch nur 20, hat eine Schaufel und keine Pritsche. Auch diese Art von Fahrzeugen lässt sich nur unter besonderen Umständen als selbtsfahrende Arbeitsmaschine zulassen und die Anhängernutzung wäre sehr eingeschränkt.
#316114
Moin Rolf,

1. eine maximale Höchstgeschwindigkeit ist nicht erforderlich für eine Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine,(soll sie zulassungsfrei bewegt werden, darf sie nur 6km/h schnell sein)

2. ein Frontlader mit Schaufel macht aus dem Mog noch keine selbstfahrende Arbeitsmaschine,

3. abgenommene Bordwände sind auch kein Kriterium, da auch eine selbstfahrende Arbeitsmaschine eine Pritsche haben darf auf der Hilfsmaterialien zu ihrem Betrieb mitgeführt werden dürfen

4. das Gleiche gilt auch für Anhänger,

Du solltest Dir als erstes überlegen was es nun werden soll, nur selbstfahrende Arbeitsmaschine reicht sicherlich nicht,

als nächsten Schritt solltest Du einen kompetenten "TÜVer" kontaktieren und Dein Ansinnen vortragen
#316115
Hallo Rolf,

bei meinen Mog habe ich diesbezüglich (zum Glück) keine Erfahrung. Beim suchen anderer Infos bin ich aber auf folgendes gestossen:
FZV § 2 Begriffbestimmung:
17.selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind;
der Frontlader müsste fest montiert sein. Erst kürzlich war hier von einem Mog berichtet, bei dem die Montageschrauben des Schneepfluges verschweißt waren...
weiterhin, wie zB bei unserem Radlader:
§ 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge´........(4) Kraftfahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a (anm. selbstf.Arbeitsmaschine)und b mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h muss der Halter zum Betrieb auf öffentlichen Straßen zudem mit seinem Vornamen, Namen und Wohnort oder der Bezeichnung seiner Firma und deren Sitz kennzeichnen; die Angaben sind dauerhaft und deutlich lesbar auf der linken Seite des Fahrzeugs anzubringen.
ferner gibt es unter FZV
§ 58 Geschwindigkeitsschilder....
3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein
1.mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,.....(5) Die Geschwindigkeitsschilder müssen an beiden Längsseiten und an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden....
Die Anhängekupplung müsste dranbleiben können, darf aber wie von Arndt beschrieben nur für Arbeitszubehör genutzt werden, siehe oben FZV § 2, 17. zwéiter Halbsatz

also alles anschweißen :oops: drei 20er Schilderund ein Namensschild ankleben :arrow:
und beim Ingenieur vorfahren

viel Erfolg Gruß Peter (der das Prozedere nur bedingt versteht, das ist doch keine artgerechte Haltung :!: )
#316133
Hallo,

ich bin glücklicher Besitzer eines kleinen Radladers Kramer 112, und der hat eine Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine mit 20km/h Höchstgeschwindigkeit.
Kein TÜV - keine Steuer - kein Nummernschild - eigentlich sehr praktisch, und die Schaufel ist auch nicht angeschweißt, sondern kann per hydraulischer Schnellwechselung gegen Schneepflug oder Staplergabeln ausgetauscht werden.
So was schwebt mir nun für den 411 auch vor.

Grüße

Rolf
#316138
Hallo Rolf,

und ich bin :D glücklicher Besitzer eines Kramer 180, auch mit Schnellwechsler, und beides möchte ich nicht mehr missen. Der Kramer hat aber keine Schnellwechselschwinge oder so und hat für mich andere Einsatzmöglichkeiten als der Mog. Der Kramer hat ja auch seine ABE die drei 20er Täfelchenúnd das Firmenschildchen.
und in der ABE steht, dass er auf der Straße entweder mit den aufgezeigten Schaufeln oder auch ohne Schaufel fahren darf.
:( Ganz Kostenfrei läuft er aber bei mir nicht, ich habe ihn bei der Betriebshaftpflicht angemeldet, und die will ca 150 Euronen.

Das mit dem Zuschweißen von Schrauben oder Muttern kennt mann ja von umgeschlüsselten Offroadern oder hier eben nur als Bsp bei einem Mog, um das Einsatzspektrum der Fahrzeuge auf den genehmigten Bereich zu deckeln

Was und wie es dir dein Ingenieur in die neue ABE schreibt :idea: bedarf uU deinem Verhandlungsgeschick

Mit dem kleinen Zusatz wollte ich meine Freude zum Ausdruck bringen, dass mein Mog schneller als 20 darf

Gruß Peter
#316160
Hallo,

ich suche halt einen freundlichen Unimogbesitzer, der die Prozedur schon erfolgreich hinter sich gebracht hat und mir und dem freundlichen TÜV Prüfer vielleicht mit Hilfe einer Kopie der TÜV Bescheinigung oder anderen Tips hilft, zu einer positiven Entscheidung zu kommen.
Das mit der Höchstgeschwindigkeit ist bei uns auf den Waldwegen nicht so sehr von Bedeutung.

Grüße

Rolf
#316205
Hallo,
1. eine maximale Höchstgeschwindigkeit ist nicht erforderlich für eine Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine,(soll sie zulassungsfrei bewegt werden, darf sie nur 6km/h schnell sein)
Zulassungsfrei ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine immer. Benötigt aber eine Betriebserlaubnis und bei mehr als 20km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit muss ein Kennzeichen zugeteilt werden und sie ist TÜV und evtl. auch AU-pflichtig (da gibt's Unterschiede nach Art der Maschine und Erstinverkehrbringung). Bis 20km/h reicht eine Kennzeichnung mit Firmenname auf der Tür und 20km/h-Schildern.
3. abgenommene Bordwände sind auch kein Kriterium, da auch eine selbstfahrende Arbeitsmaschine eine Pritsche haben darf auf der Hilfsmaterialien zu ihrem Betrieb mitgeführt werden dürfen
Aber nur, wenn zu diesen Arbeiten auch Materialien benötigt werden. Und es darf nur genau das transportiert werden (z.B. Gegengewichte bei einem Kran). Dies gilt auch für Anhänger.
der Frontlader müsste fest montiert sein. Erst kürzlich war hier von einem Mog berichtet, bei dem die Montageschrauben des Schneepfluges verschweißt waren...
War bei meinem 403er so. Die Schmidt-Platte hat Schrauben statt Bolzen, die Sicherungsschrauben des Pfluges eine zusätzliche Schweißnaht. Da für einen Schneepflug/Salzstreuer als selbstfahrende Arbeitsmaschine auch kein Anhänger mitgeführt werden darf, war der Bolzen der AHK verschweißt. Komischerweise war aber in der BE die AHK und die zulässige Anhängelast eingetragen.

Der Frontlader müßte schon fest montiert sein, die Schaufel dürfte wohl auswechselbar sein, so wie beim Radlader.

Gruß,
Michael
#316451
Hallo,

ich habe heute ein erstes, ganz vorsichtiges Sondierungsgespräch mit einem Herrn vom TÜV geführt und fühlte mich sofort in die Zeit zurückversetzt, als ich Anfang 70 mit meinem tiefergelegten NSU Prinz TT an der exakt 10 Zentimeter hohen Umrandungskante der Untersuchungsgrube hängengeblieben bin, weil ich die vorderen Schraubenfedern natürlich deutlich mehr als die mit Unbedenklichkeitserklärung vom Werk freigegebene eine Windung gekürzt hatte.

Er machte mir sofort deutlich, daß er eine nur mit "Flügelmuttern" gesicherte Getriebesperre, die ich nach der Vorführung beim TÜV gleich entfernen würde, um mich dann ungehemmt dem Geschwindigkeitsrausch im offenen Unimog hingeben zu können, auf keinen Fall tolerieren würde.

Es wird wohl deutlich schlimmer, als ich in meinen Kühnsten Träumen erwartet hatte...

Rolf
#316476
Hallo,

ich habe erstmal nur angerufen und nett gefragt. Der freundliche Prüfingenieur hat dann mit skeptischster Stimme eklärt, daß er das gesamte "Fahrzeug" erst einmal einer gründlichen Untersuchung unterziehen müsse.
Noch während ich darüber nachdachte, was er wohl von meiner aus Korrosionsschutzgründen selbstschmierenden Fahrzeugunterseite und meinem vollautomatischen Sperrenzylinder / Achsen / Bremsen Ölkreislauf halten würde, machte er mit dem Satz: "Es gäbe ja immer noch Leute, die glaubten, man könne mit einer mit "Flügelmuttern" befestigten Getriebesperre besonders günstig fahren!" eindeutig klar, was er persönlich von der ganzen Sache hält.
Seit dem Gespräch finde ich meine italienische Betriebserlaubnis im europäischen Sinne gar nicht mehr so häßlich.
(An meinem TT hatte ich selbstverständlich hinter dem Flammrohr immer einen hübschen kleinen Schalldämpfer - erinnere mich nicht an die Winter)

Mit freundlichen Grüßen

Rolf
#316489
Hallo,

unser braver 411 fährt normalerweise nur bei uns im eigenen Wald und braucht da auch keine Zulassung. Daß einmal so ein kurzer, offener 411 ins Haus gehört, habe ich bereits im Alter von 6 Jahren fest beschlossen.
Was man da allerdings alles mit machen kann, habe ich erst hier im Forum erfahren und so ist er jetzt vor allem mein Lieblingsspielzeug und ersetzt den Metallbaukasten.
Es geht doch nichts über so ein Erfolgserlebnis, wenn man zum Beispiel gerade mit eurer Hilfe herausfindet, daß in der Spulvorrichtung zwei Federn sind und so einen Mechanismus wieder zum funktionieren bringt.
Aber alle zwei Jahre - vor allem, wo die jetzt so kurz geworden sind - damit zum TÜV fahren zu müssen, würde ich mir wirklich gerne ersparen.
(Es kann sein, daß die Erfahrungen mit dem TT sehr dazu beigetragen haben.)

Rolf

Hallo Rolf Ich habe jetzt die Teile gefunden. Wi[…]

Durch den ORing am Ölmessstab kann das Ö[…]

So ist es momentan umgesetzt:

Guten Abend! Habe in meinem Fundus eine gute 404S […]