Bernd, alter Paddelbootfahrer.
Die privaten müssen auch sehen, wo sie bleiben. Was meine Erfahrungen betrifft, so handelt es ich meisst um Familienagehörige von Privatversicherten, welche massivste Behinderungen hatten. Das behagt denen garnicht und es besteht keine Hoffnung, daß diese durch geeignete Behandlung (wieder) Mitgliedsbeitragsfähig werden. Da schreiben sie diejenigen (wie nur immer im Rahmen der Möglichkeiten) ab, bei den BGs und einem Arbeitsunfall ist es genau umgekehrt.
Was die Kosten angeht, so muss man das sicherlich relativ sehen, ein 25 jähriger, der sich schon privat versichern kann und voll gesund ist hat zu diesem Zeitpunkt sicherlich enorme Kostenvorteile.
Ich habe mal versucht mit Mitte 30 unter Erwähnung der Punkte "Bluthochdruck und Übergewicht" einen privaten Versicherer zu finden und fahre mit der TKK weitaus günstiger... Über Chefarztbehandlungen wollen wir mal nicht reden, da hier auch oft elegant an die Oberärzte abgeschoben wird bzw. sich auch die Frage stellt: Will ich von einem Chefarzt operiert werden, der das 2x die Woche macht oder lieber vom Oberarzt, der das 5 mal täglich macht?
Und noch einem aus dem Freundeskreis: Kumpel war (da Unternehmer) privat versichert. Nach 2 Jahren stellten die Ärzte ein kronisches Rückenleiden fest, da wurde er rückwirkend rausgeschmissen (mit dem Vorwand, daß ganze hätte man auch schon 2 Jahre früher diagnostizieren können).
Zum Thred:
Ich glaube hier mischen sich jetzt zwei verschiedene Versicherer BG und KV.
Die landw. KV war aufgrund der o.g. Punkte zumindest früher sehr attraktiv, da gesponsert und auch für entferntere Verwandte im Familienbetrieb ein Versicherungsschutz mitbestand. Also sehr viel Leistung für wenig Kohle. Dafür musste man (ich habe mich vor 15 Jahren das letzte mal damit beschäftigt) Mindestanforderungen (Landbesitz, Anzahl Tiere, etc.) erfüllen um dort eintreten zu können. Ich habe übriges diese Kriterien von meiner Zulassungsstelle aufgezählt bekommen, als es um die Frage des grünen Kennzeichens ging, zusammen mit einer Durchführungsverordnung, welche auf diese hinwies

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Dann gibt es noch die BGs im landwirtschaftlichen Bereich. Diese sehen eigentlich in der Regel sofort zu, daß sie Dich als Mitglied verpflichten, wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast. So sind wir mit unserem Pansionsstall automatisch in der BG Verkehr (über die ehemalige BG für Taxen- und Kutschenbetriebe), auch wenn keine Angestellten zu verzeichnen sind. Ich kann mir schon vorstellen, daß die private Holzwürmer nicht nehmen (Risiko), allerdings mach Dir mal auch bewusst, was Du dann für Auflagen (grade in dem Bereich) erfüllen musst:
- Sind die Sägen BG-fähig?
- Hast Du Seilwinden, die BG-fähig sind?
- Spalter?
- ...
Gruss
Michael