Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#345043
Hi

war grad bei unserem Tüv, dieser meint ich dürfte unseren 2010 mit zgg von 3,2 tonnen mit meinen B fahren auch wenn dieser grün angemeldet ist.
Kann dies jemand von euch ebenfals bestätigen?
Natürlich darf ich dann nur ohne Hänger fahren, auser wenn ich den BE habe?


gruß
Patrick
#345069
Hallo,

Klasse B beinhaltet alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge (also keine Motorräder, auch nicht mit Beiwagen) bis 9 Sitzplätze einschließlich Fahrersitz und einer zul. Gesamtmasse bis einschließlich 3,5t. Somit fällt ein Unimog mit einer zul. Gesammasse von 3,2t in Klasse B. Die Farbe des Kennzeichens hat mit der Fahrerlaubnis nichts zu tun.

Du darfst auch einen Anhänger dranhängen. Bei Klasse B darf dieser in diesem Fall (Unimog mit 3,2t zul Gesamtmasse) eine zul. Gesamtmasse von 750kg haben. Für größere Anhänger würde bei diesem Unimog Klasse BE reichen. Dann darf der Anhänger fahrerlaubnisrechtlich sogar unendlich schwer sein. Dem setzen dann nur andere Vorschriften eine Grenze (zul. Anhängelast, 40t-Regel für Züge, Bremsanlage usw.).

Gruß,
Michael

Danke auch für die Info, ich suche die Befest[…]

Hallo Rolf du hast den ersten Schritt überspr[…]

Motor Ausbau an 421

Hallo, hat sich erledigt. Für den Nächs[…]

Ersatzteil Liste Unimog 427 U1400

Hallo Im Internet bin ich leider auch nicht f&uum[…]