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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#5434
Ich möchte in den nachsten tagen meinen Lappen umschreiben lasse, hauptsächlich da ich von einem bekannten einen Hänger hinterm mog zihen möchte 2,5 to zweiachs kipper bei einem lehrgewicht des mogs von ca 3200kg müßte das ja dann erlaubt sein oder???

Was muß ich da beachten viele leute erzählen immer man müsse da genau schauen sonst dürfe man hinterher nur noch 12 to fahren und hätte streichungen wenn man gewisse dinge nicht extra beantragt! Stimmt das???

Wie schauts mit klasse T aus mir wurde gesagt man braucht eine Bescheinigung von einem Landwird das man ihm im Sommer immer bei der Ernte hilft um den zu bekommen aber irgendwie mag mir von 5 bauern von denen ich auch 2en helfe keiner so nen mist wisch schreiben!

Hatte jetzt vor denen auf dem Amt zu sagen das ich mitte das Jahres ein Gewerbe als Lohnunternemen anmelden möchte und ihn dann halt Brauch!

Wie sind eure Erfahrungen???

Gruß aus dem Bergischen Maurice
#25815
Moin,

guck doch mal hier :

http://www.verkehrsportal.de/fuehrersch ... lungen.php,

so wie ich das lese ist diese Sache mit Einschränkungen verbunden, wenn Du nicht Klasse 2 hast .

Ruf doch mal Deine zuständige Führerscheinstelle an , oder geh mal persönlich hin und frag nach
#25989
Hi Jürgen,
grundsätzlich muss man jedem auf die Finger gucken was die machen, insbesondere wenn es um Leute geht die im öffentlichen Dienst arbeiten (ich will niemanden pauschal verunglimpfen, das hat nur was mit Erfahrungen zu tun). Ich habe festgestellt, dass die Verwaltungsbeamten oft sich selbst nicht richtig auskennen, wie was wo zu tun oder zu lassen ist.
Du solltest dir diese Tatsache zu nutze machen. Demjenigen dem du deinen Lappen zum umschreiben gibst, vorher befragen wie er ihn denn umschreiben will. Und wenn irgendwas reingeschrieben wird oder nicht reingeschrieben wird was du gern hättest oder nicht hättest, solltest du den Beamten direkt drauf ansprechen: Warum er das tut und wo das steht. Dann sind die erst mal platt und ratlos. Diese Chance musst du dann nutzen und sagen: Nach meinem Kenntnisstand ist das in der StVO so und so geregelt also bitteschön.

Wir nehmen einfach alles so hin. Wir vertrauen zu oft dem Gegenüber und sind der Meinung der weiß schn was er tut. Eben so ist es nicht. Der Wust an Gesetzen und Vorschriften blickt kaum noch jemand. Das sollte man ausnutzen. Vielleicht bringts ja was. Das wichtigste ist jedenfalls man sollte vorbereitet sein, denn der Beamte den du aufsuchen wirst ist es in aller Regel nicht.

Also ganz einfach frech vor dem Beamten aufbauen und sagen ich will das so und so umgeschrieben bzw. eingetragen haben, denn vorher durft ich das ja auch so und so....

Beste Grüße udn viel Erfolg.
Bernd Schömann
#26334
Nochmal zur Umschreibungspraxis und zum T
Hier hab ich es sehr übersichtlich und vollständig gefunden.

http://www.fahrtipps.de/recht/fev.php?anlage=3

Dort steht, dass T solche Leute kriegen, die in der Land- oder Forstwirtschaft beschäftigt sind. Bei mir reichte der Hinweis auf den Besitz eines grün zugelassenen Fahrzeugs.

Thorsten
#26562
Also habe dann Gestern mal beim Amt vorgesprochen mit dem ummschreiben alles kein problem bis 18,5t bei einachsigem Hänger und so nur Klaase T giebts nicht also es reich nicht ein Schreiben von nem Bauern oder so sondern hier bei uns nur mit Bescheinigung dan man LW ist oder richtig angestellt in einem Lw Betrieb (Lohnunternehmen) von del LW Kammer!

Gruß aus dem Bergischen Maurice (Solingen)

[Editiert am 7/2/2004 von Maurice(SG)]

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