Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#559179
Hallo Mogler,
darf ein Ladekran der nur zeitweise am Fahrzeug angebracht ist mit dem Fahrzeug bzw. über eine am Fahrzeug angeschraubte Geräteaufnahme verschraubt werden?

Es geht darum ob bei einer Verschraubung mit dem Fahrzeug eine Eintragung des Anbaugerätes nötig ist im Gegensatz zu Anbaugeräten die nur über Bolzen und Schnellkuppler wie Dreipunkt oder ...am Fahrzeug angebracht sind.

Wäre schön wenn jemand wüsste was hier Sache ist, finde im Netz nicht wirklich was.

Gruß Robert
#559180
Hallo Robert,

vielleicht hilft es dir, das auch Frontlader wie FL4 und FL412 mit jeweils zwei Schrauben an ihren Konsolen verschraubt werden.

mfG
Axel
#559181
Hallo
kleinesMonster hat geschrieben: 27.12.2021, 21:49 Es geht darum ob bei einer Verschraubung mit dem Fahrzeug eine Eintragung des Anbaugerätes nötig ist im Gegensatz zu Anbaugeräten die nur über Bolzen und Schnellkuppler wie Dreipunkt oder ...am Fahrzeug angebracht sind.
Moggälä hat geschrieben:vielleicht hilft es dir, das auch Frontlader wie FL4 und FL412 mit jeweils zwei Schrauben an ihren Konsolen verschraubt werden.
das Merkmal eines Anbaugerätes ist eine Konsole oder Aufnahmevorrichtung für die Montage. Die Krafteinleitung erfolgt formschlüssig durch Taschen oder Anschläge, die Schrauben dienen der Sicherung. Ob Frontlader, Winde, Schneeschieber, alle werden an normierten Punkten mittels Vorrichtungen befestigt und sind einfach zu lösen.
Die Anbaugeräte werden am Unimog mit an den Anbaubeschlägen oder definierten Aufnahmepunkten befestigten Aufnahmevorrichtung befestigt, die sichere Krafteinleitung an der Trennstelle muss der Hersteller gewährleisten.
Egal was du nach eigenem Gutdünken verschraubst, den Nachweis für die Krafteinleitung in den Rahmen und Verschraubung musst der Anbauer führen. Wenn keine besondere Vorrichtung zum An/Abbau vorhanden ist, ist es kein "lösbares" Anbaugerät sondern ein Festanbau.
Bei Mercedes gibt es es für jedes Anbaugerät eine eigenen Gerätefreigabe. Mir ist kein Krananbaugerät oder entsprechnde SA bekannt.
#559184
Hallo Axel, hallo Helmut,

vielen Dank für Eure Antworten.
An meinem Unimog habe ich eine Anbaukonsole die nur über Bolzen und Splinte montiert wird. An dieser habe ich meinen Kran befestigt, dieser ist mit zwei Bolzen und Splinten sowie vier Schrauben an dieser befestigt.
Da ich die Anbaukonsole im Laufe der Zeit ändern musste und durch die Bolzenbefestigung am Rahmen doch etwas viel Luft in dem System ist möchte ich das ganze neu machen. Da ich zu der Zeit als ich das gebaut habe der Meinung war das Schraubverbindungen als Festanbau gelten habe ich die Anbaukonsole nur mit Bolzen gemacht.

Wenn ich nun eure Antworten richtig verstehe kann ich die Anbaukonsole wie sonst auch üblich am Rahmen verschrauben und an dierser meinen Kran wie bisher mit zwei Bolzen für die Krafteinleitung und vier Schrauben als Sicherung anbauen ohne das dies als Festanbau gilt . Das An- Abbauen dauert nur ca. 10min.

Gruß Robert

Ab hier macht es keinen Sinn mehr das Thema weiter zu lesen, es kommt nichts sachdienliches mehr!!!
Zuletzt geändert von kleinesMonster am 31.12.2021, 16:00, insgesamt 1-mal geändert.
#559187
Hallo Robert
versuch doch mal mit selber zu lesen, das Merkblatt für Anbaugeräte habe ich doch im Unterforum Versicherung, Zulassung & Kennzeichen eingestellt. Selber lernen bildet.
1
  • Verl. d. BMVBW v. 25.03.1999 (VkBl S. 268), berichtigt v. 02.08.2000 (VkBl S. 479) betr.
    MERKBLATT FÜR ANBAUGERÄTE
    Kraftfahrzeuge und Anhänger können mit vorübergehend angebrachten, auswechselbaren Anbaugeräten
    verwendet werden. Solche Anbaugeräte unterliegen nicht den Vorschriften über die Zulassungs- und
    Betriebserlaubnispflicht. Das Merkblatt soll den Benutzern solcher Geräte Hinweise darüber geben, wie
    Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer durch Anbaugeräte soweit wie eben möglich vermieden werden
    können.
    1. Anbaugeräte im Sinne dieses Merkblatts sind auswechselbare Zubehörteile für Kraftfahrzeuge und
    Anhänger, die z. B. der Straßenunterhaltung, Grünflächenpflege oder land- oder forstwirtschaftlichen (lof)
    Zwecken dienen. Bei Verwendung von Anbaugeräten ändert sich die Einstufung der Trägerfahrzeuge nicht.
    2. Das Merkblatt gilt auch für Behelfsladeflächen (im Dreipunktanbau aufgenommene Ladeflächen), die nur an
    lof Zugmaschinen zulässig sind.
    3. Anbaugeräte sind dazu bestimmt, mit Hilfe des Fahrzeugs Arbeiten auszuführen. Ein Austausch der
    Anbaugeräte für verschiedenartige Arbeiten ist möglich. Ihr Gewicht wird während des Transports auf der
    Straße (im Wesentlichen) vom Fahrzeug getragen. Anbaugeräte können Front-, Zwischenachs-, Aufbau-,
    Heck- oder Seitengeräte sein. Heckanbaugeräte dürfen mit einer Anhängekupplung ausgerüstet sein
#559216
Hallo Helmut,
dieses Merkblatt hatte ich im Netz schon mehrfach und in Gänze gefunden und gelesen! Es ist im Original viel länger und behandelt noch mehr Themen. Es hat bei mir zur Bildung bei getragen, aber leider meine Frage nicht beantwortet. Eventuell habe ich aber nur auf Grund meiner Lernresistenz die Antwort nicht erkannt!
Da ich mich aber selbst für lernwillig halte würde ich mich sehr freuen wenn Du mir die Stelle farblich markierst in der die Befestigungsart (Schrauben, Stecken, Bolzen usw.) von solchen Anbaugeräten deffiniert wird.
Denn nur um diesen Punkt ging es mir.
Und wenn Du es für mich nicht tun willst, dann mach es bitte für die vielen anderen die es vermutlich auch nicht rauslesen können.

Hier zur Erinnerung nochmal meine Fragestellung:

Hallo Mogler,
darf ein Ladekran der nur zeitweise am Fahrzeug angebracht ist mit dem Fahrzeug bzw. über eine am Fahrzeug angeschraubte Geräteaufnahme verschraubt werden?
[/color]
Es geht darum ob bei einer Verschraubung mit dem Fahrzeug eine Eintragung des Anbaugerätes nötig ist im Gegensatz zu Anbaugeräten die nur über Bolzen und Schnellkuppler wie Dreipunkt oder ...am Fahrzeug angebracht sind.

:mog5
Ich finde es immer gut dass Du neue Nutzer auf die Netikette und die Gepflogenheiten auf dieser Seite hinweist um ein recht gutes Miteinander hier auf einem vernünftigen Level zu halten.
Wird Deine letzte Antwort im Punkto "Wie gehen wir miteinander um?" diesem Level wirklich gerecht?

Gruß von Robert der es schade findet wie es gerade lief!
#559234
Hallo Robert,

ich habe jetzt auch versucht das oben genannte Merkblatt zu lesen und zu verstehen.
Meiner Ansicht nach wird in dem Merkblatt kein Hinweis gegeben auf welche Art ein Anbaugerät mit dem Fahrzeugverbunden werden darf bzw. nicht darf. Demzufolge wird Helmut auch darin nichts farblich markieren können.
Der einzige Hinweis ist, dass das Anbaugerät auswechselbar sein muss ohne direkt darauf ein zugehen was "auswechselbar" bedeutet. Hier ist also rein bezogen auf das Merkblatt Interpretationspielraum.
Letztlich bedeutet dies , dass Deine Frage nicht durch das Merkblatt beantortet wrden kann.
(Alles meine nicht juristische Meinung)
#559236
Hallo Jürgen,

mir ging es wie Dir als ich dieses Blatt bei meiner Suche im Netz gefunen habe, Tage bevor Helmut es eingefügt hat. Es blieb die Frage wie der Anbau definiert wird, ich war der Auffassung das hier keine Schraubverbindungen zulässig sind bzw. es dann als mit dem Fahrzeug verschraubt gilt und Eintragungspflichtig wird.

Helmut hat ja dann in seiner ersten Antwort den Entscheidenden Hinweis gegeben, Schraubverbindungen sind in diesem Zusammenhang nur als Sicherungen zulässig. Somit schien mir der Sachverhalt klar und ich verfasste eine Antwort in der ich mich bei Helmut auch bedankte.

Und dann kam von Helmut diese Anmache mit Auszug aus dem Blatt das nichts zur Klärung des Sachverhaltes enthält! Ich verstehe Seine aktion nicht.

Hallo Michel,
lies einfach mal den ganzen Verlauf in Ruhe durch, und dann denk nach ob Dein Komentar passend war.

Gruß Robert
Zuletzt geändert von kleinesMonster am 30.12.2021, 10:14, insgesamt 3-mal geändert.
#559245
Hallo Michel,

Du hast natürlich recht dass bei so einem Thema auch der TÜV eine gute Adresse sein kann. Da ich im Januar einen Sachverständigen eigeladen habe ein Gutachten für meinen Mog zu erstellen werde ich auch dieses Thema mit Ihm besprechen. Aus Erfahrung kann ich sagen, es ist immer gut sich vorher etwas um zu hören und die Themen aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten. Dann hat man die Möglichkeit sich vor zu bereiten und kann Skizzen oder Anschauungsobjekte erstellen die eine bessere Grundlage für eine Diskusion über den Sachverhalt ermöglichen und gelangt am Ende eher ans Ziel. Es ist nicht immer alles nur schwarz weis, es gibt viele Grautöne die gewählt werden können.
Beim Anbau des Krans bin ich für die sichere Verbindung verantwortlich, und dass der Anbau den aktuellen Richtlinen für Anbaugeräten entspricht. Es ist aber durchaus möglich eine vorhandene Schraubverbindung als Verschraubung zur Sicherung zu sehen, wenn dies auch Diskusionfähig wäre.

Gruß Robert
#559268
Hallo Robert
da du nun permanent weiter einforderst.
kinzigsegler hat geschrieben:Der einzige Hinweis ist, dass das Anbaugerät auswechselbar sein muss ohne direkt darauf ein zugehen was "auswechselbar" bedeutet. Hier ist also rein bezogen auf das Merkblatt Interpretationspielraum.
es gibt noch andere Vorschriften, dort sind neben auswechselbar weitere Begrifflichkeiten definiert.
kleinesMonster hat geschrieben:Da ich mich aber selbst für lernwillig halte würde ich mich sehr freuen wenn Du mir die Stelle farblich markierst in der die Befestigungsart (Schrauben, Stecken, Bolzen usw.) von solchen Anbaugeräten deffiniert wird.
klar gibt es die, wo ganz speziel auch Bolzen angeführt sind.
kleinesMonster hat geschrieben:Und wenn Du es für mich nicht tun willst, dann mach es bitte für die vielen anderen
ich habe mich bei deiner letzten Aktion sehr bemüht, zum guten Schluss hast du einen Kollegen gebeten, alles wieder vom Netz zu nehmen. Was haben jetzt all die anderen davon? Man kann einen Trick nur einmal zeigen.:roll:
Niemand ist verpflichtet, seine Arbeiten all den vielen anderen zur Verfügung zu stellen, aber dann ist es unfair von all den vielen anderen etwas einzufordern. Deshalb nochmal, selber lernen bildet.
#559274
Hallo Helmut,
da hast Du was mißverstanden, ich fordere nichts ein. Die Bitte das Du es farblich markieren sollst war keine Bitte!!! Es war meine Art von Humor auf Deine Feindseligkeiten zu reagieren, in Deinem Post gibt es ja nichts derartiges zu markieren!!!
Er ist genauso Inhaltslos wie der zuvor!

Ich war und bin immer noch allen dankbar die mir bei "Meiner letzten Aktion OM601" gegholfen haben, ich habe Dir schon angeboten meine Gründe für die Löschung im Detai dar zu legen, dieses Angebot hast Du nie angenommen. Dir erschien es wie noch einem hier einfacher beleidigt zu sein und mir sonst etwas zu unterstellen. Da liegt Ihr zwei aber völlig schief.

Auch wenn ich mich wiederhole " Wenn Ihr mir deshalb Hilfe verweigert oder Infos vorenthaltet, dann ist es eben so, damit kann ich leben!"

Wünsche Dir einen guten Rutsch und Gesundheit für 2022.

Gruß Robert der Dir nichts krumm nimmt, ich übersehe es.
#559282
Hallo Robert
kleinesMonster hat geschrieben: ich habe Dir schon angeboten meine Gründe für die Löschung im Detai dar zu legen, dieses Angebot hast Du nie angenommen. Dir erschien es wie noch einem hier einfacher beleidigt zu sein und mir sonst etwas zu unterstellen
ich bin nicht beleidigt, ich bin enttäuscht. Ob du mir eine Erklärung angeboten hast oder nicht ist wurscht. Wir haben dir aus freien Stücken geholfen, du hättest im Gegenzug aus freien Stücken eine Erklärung abgeben können, soll ich im Nachhinein um eine Erklärung betteln wenn du es nicht freiwillig tust? Auch hast du nicht mich gebeten sondern einen unbeteiligten Kollegen, warum auch immer. Das nennt nicht man vertrauensbildendes Verhalten.
Und deine roten Großschriften erzeugen eher den Eindruck, das jeman anderer beleidigt ist.
kleinesMonster hat geschrieben: 31.12.2021, 15:34Es war meine Art von Humor auf Deine Feindseligkeiten
mir deshalb Feindseligkeit vorzuwerfen ist allerdings starker Tokak.
#559283
Ist dies nicht das Technik-Forum? Bitte sachlich bleiben!
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