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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#67874
Hat von Euch in letzter Zeit einen Frontschutz an einem Unimog eintragen lassen?
Brauch diesen dringend für Rallye Einsatz.
Ebenso möchte ich noch einen Außenkäfig und Astabweiser anbauen.
Mein TÜV will das nicht durchführen. Er sagt, es gäbe eine Anweisung.
Nach meinem Wissen sollte das aber doch nur für PKW gelten und nicht
für LKW, Zugmaschine oder generell auch nicht bei Fahrzeugen über 3.5t.
Was könnt Ihr dazu erzählen?
#67910
Bei Autos also meistens Geländewagen,is das seit kurzem glaub verboten..?!

Wegen der Unfallgefahr... :?
Aber ob das auch bei nem Nutzfahrzeug/Lkw gilt..hmmm.

Wo kann man das erfahren..hast du schon mal im netz danach geschaut?

Gruß ALex :wink:
#67911
hy

soweit ich weis unter 3,5t verboten mitlerweile! Und wenn bieten die keinerlei Schutz weil sehr dünne leicht verformbare Elemente integriert sind.
Bei LKW prinzipiell ermessensfrage, bei deinem Einsatzzweck sollte das eigentlich kein problem sein!!
Zumal es kein wirklicher unterschied ist ob du nun mit 200er U-Eisen mit Bügel oder ohne einschlägst!

Tschau Torsten
#67929
Danke, für die antworten.
Wenn einer noch irgendwas behördenmäßiges, bzw. TÜV infos hätte,
wäre das sehr hilfreich.
Habe bis jetzt nur aus dem internet den vorschlag für das
europäische parlament gefunden.
Dort steht auch, dass es für fahrzeuge bis 3.5t gelten soll.
Allerdings habe ich noch keinen tatsächlichen gesetztestext gefunden.
Es scheint so als wäre es noch gar kein beschlossenes gesetz, aber der TÜV
schon in vorauseilendem gehorsam handelt.

gruß stefan
#67952
Naja ein Problem ist wohl das die meisten Tüv Prüfer (und deren Artgenossen :wink: ) nicht wissen wie sie so einen Eigenbau eintragen soll!
Tragen sie z.B. ein Rammbügel vorne ist das ein Freibrief und du kannst das Ding verändern wie du willst!!
Nen Hersteller gibts in der Regel auch nicht weil ja selbstgebaut und so geht das weiter!!
Da wird der Spielraum dann für den Prüfer eng, zumal ja auch noch diese EU Geschichte da ist!!! Ubnd er letztendlich für seine Eintragung haften muß.

Deshalb sagen viele Prüfer nein, wenn man jetzt seinen Prüfstelle seit Jahren pflegt und evtl. auch ma das Hirn bei der Argumentation weshalb warum etc. einschaltet kriegt man das auch eingetragen, meistens :wink:

Tschau Torsten
#67957
Hallo,


aber wieso denn? Rammbügel tragen sie mit Sicherheit nie ein, hieß ja auch von den Herstellern immer anders.

Aber in Stefans Fall doch ganz anders. Aufbau als Überschlagschutz mit Unterzug. Geht dann bis auf Stoßstangenhöhe runter.

Hersteller ist er selbst, wenn er eine entsprechende Schweißbescheinigung hat. Als Belastbarkeitsindex nimmt er die vom Rohrhersteller geliefert Biege- und Zugtabelle. Bedarf keiner Bauartprüfung.



Gruß

Oliver
#68024
Um einen äusseren Überschlagschutz einzutragen, benötigt der TÜV nicht unbedingt einen Festigkeitsnachweis. Ein aaS ( ohne Befugnisbeschränkungen ) benötigt nicht zwingend solche Nachweise oder Gutachten. Entscheidend sind für ihn die Auswirkungen auf die "Umwelt" und Sicherheit. Da sind Kriterien wie Fussgängerschutz, Sichtwinkel für den Fahrer, Beeinträchtigung von Leuchten (Sichtbarkeit) wichtiger, auch sollte er die Kabine schützen oder so im Ernstfall "zerfallen", dass davon keine zusätzliche Gefahr ausgeht. Einen massiven Rammschutz alter Bauart wird niemand heute mehr eintragen, der seinen Job noch weiter behalten will. Der Sinn oder besser Unsinn ist mehr als zweifelhaft ist und wegen der politischen Lage in Sachen Fussgängerschutz sind alle hoch sensibilisiert. Dazu braucht's auch keine Verbote, das kann jeder aaS für sich selbst entscheiden. Wer diese "Macho-Teile" unbedingt anbauen will muss sich auf die Suche nach einem aaS machen, der dafür Verständnis aufbringt, aber die sind sehr selten geworden. Ich meine das ist auch gut so....Man kann diese Teile für Sportzwecke leicht abnehmbar gestalten und im öffentlichen Verkehr abnehmen.
Gruss
e.a.
#68033
Hallo Franz,

aaS = amtlich anerkannter Sachverständiger

Den gibt mit "Teilbefugnissen", der darf z.b. keine Erstabnahmen von Neufahrzeugen machen, die noch keine anderweitige Zulassung haben. Das ist dann ein aaS ( m.T. ) früher das obere Ende für die Ing. grad. oder Dipl. Ing ( FH )

oder mit "vollen" Befugnissen ( = aaS ) früher mind. Dipl. Ing ( z.B. TH ) erforderlich, der darf "alles". Meist der techn. Leiter einer Prüfstation.

Auf der Prüfbahn findet man meist aaP, amtl. anerkannte Prüfer, die dürfen nur Hauptuntersuchungen etc. oder einem aaS "zuarbeiten.

Dekra und GTÜ und wie sie alle heissen haben je nach Bundesland nur aaP's, somit keine Zulassung, Änderungen an Fzgen abzunehmen.

Gruss
e.a.
#68039
Hmmm
an meinem Mog hat die Dekra ein Gutachten für die Umbereifung erstellt. Gutachten werden aber doch von aaS erstellt, :roll: , wenn die aber doch nur aaP´s haben.
Ich zitiere mal einen Auszug von der Home-Page des KÜS
Hauptuntersuchungen (HU) gemäß § 29 StVZO
Abgasuntersuchungen (AU) gemäß § 47a StVZO
Änderungsabnahmen gemäß § 19 Absatz (3) StVZO
Sicherheitsprüfungen (SP) gemäß § 29 StVZO
Verlängerung der besonderen Zulassungsbescheinigung gemäß ADR
Untersuchungen gemäß §§ 41, 42 BO-Kraft
Untersuchungen für Ausfuhrkennzeichen gemäß Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr
Kombinationsprüfung nach der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ("Tempo-100-Plakette")
Auch die GTÜ bietet das alles an.
Ob das alle Betrüger oder Scharlatane sind, oder gar nicht wissen was sie tun :shock: dabei geben doch beide Gesellschaften an, ihre Mitglieder sind Inginjör

@Franz
nur verifizierte Angaben machen wirklich kluch :D

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