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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#7429
Ich hab mein Horn getrennt von der normalen Hupe. Im Streßenverkehr hupe ich (falls es mal erforderlich sein sollte) eh lieber mit der normalen weil die andere viel zu laut ist :cool: Da fallen doch die ganzen Omas vom Fahrrad...........
Ist übrigens eine Hella \"Highway\"

MfG

D. Kortenbruck
#7871
Hallo,
das Presslufthorn an meinem U1000 ist von Winkler-Fahrzeugtechnik. Anschluß direkt an die Druckluftanlage des Unimog, insofern auch unabhängig von der elrektrischen Hupe. Betätigung über Seilzug unter dem Fahrerhausdach. Beim TÜV gabs deshalb noch nie Probleme. Kann auch dran liegen daß das Dach vom 1000er schön hoch ist und der Prüfer nicht unbedingt da hoch will um eine Prüfnummmer zu suchen.
#13539
Hi,

das TÜV-Prüferlein hat zwar nix gesagt, aber schon so komisch geguckt.
da ich nächste Woche zur Nachvorführung muss, war sie fällig. Abgebaut !
Sollte eh runter, von daher wars die beste Gelegenheit. :)
Die Tröte wurde mit nem separaten Schalter am Armaturenbrett betätigt.
Saulaut das Teil, von daher denke ich, je nachdem wie der Prüfer drauf ist, kanns da scho Problme geben.

Michel
#13525
Hallo Ihr Drucklufttrompeter

nur so zur Info

in §55 Einrichtungen für Schallzeichen, StVZO heißt es u.a:
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.

(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen.
...


nachzulesen bei http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_55.php3

Demnach ist die Anzahl von Hupen nicht beschränkt, dafür aber die Lautstärke.

Eine immer schön harmonische Hupe wünscht euch
Theo
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