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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#5624
Hallo zusammen,
ich würde gerne zum diesjährigen Unimogtreffen auf den Hochhäderich in Vorarlberg. Da der Mog aber mit grünem Nummerschild angemeldet ist habe ich etwas Sorge was das Finanzamt (KFZ-Steuer) und die Versicherung dazu sagt.
Da es kein Transport landwirtschaftlicher Güter ist und zudem weiter als 75km vom Standort entfernt kann man das als Steuerhinterziehung auslegen und die Versicherung kann sich im Falle eines Unfalls auch schadfrei halten indem sie eventuelle Forderungen an mich weitergibt.
Was also tun? Irgendwo habe ich mal gelesen dass man für einen bestimmten Zeitraum von \"grün\" auf \"schwarz\" wechseln kann. Hat sich schon jemand um so was gekümmert?
Gruss
Peter
#27276
Hallo Peter,
kein Problem, kurzer Anruf beim Finanzamt und den Mog für einen Monat(kürzester Zeitraum) versteuern.
Kostet beim 406 18¤
Hast Du schon nähere Informationen zur Ausfahrt?Als Vorgeschmack schon ein paar Bilder von unserer letztjährigen Montafontour, vielen Dank nochmal an Dieter für die tollen Aufnahmen.http://www.iller-tal.de/Sailer/montafon/montafon.html
Gruß Thomas

[Editiert am 22/2/2004 von thomas-vom-bodensee]
#27542
Moin Dietrich,
der wird bei der Versicherung einen ganz normalen Oldtimertarif haben. Bei dem von dir genannten Betrag von 192¤ beziehst du wohl auf den Einheitssteuersatz für H-Kennzeichen, Steuern zahlt er aber nicht. Allerdings darf er den Trecker nicht mehr im landwirtschaftlichen Alltagsbetrieb einsetzen.
Ich zahle für meinen Ritscher 528 (Bj. 1953, 2to) bei der Axa-Versicherung 30¤ p.a. für die Haftpflicht und keine Steuern, obwohl ich kein H-Kennzeichen und keine Landwirtschaft habe. Beim meinem FA gibt es die Regelung, dass landw. Zugmaschinen, die älter als 40 Jahre sind, von der Steuer befreit werden, auch wenn sie die Voraussetzungen nach §7 KraftFahrStG nicht erfüllen.
#27545
Moin Dietrich,
die Versicherung kannst du dir sicher nicht sparen, die ist in jedem Fall fällig. In der Regel bieten alle Versicherungen besonders günstige Tarife für Fahrzeuge alter 25 Jahre an, wenn diese nicht mehr gewerblich genutzt werden. Da solltest du mal mit deinem Versicherer sprechen, immerhin hast du ja einige Fahrzeuge, die unter die Oldtimerregelung fallen.
Die Versicherungen interessiert es meist nicht, ob die Fahrzeuge grün oder schwarz, mit oder ohne H-Kennzeichen zugelassen sind.
Steuerlich ist das H-Kennzeichen für dich sicherlich interessant, ruf doch einfach mal das Finanzamt Celle an, dort ist der Ford ja zugelassen. Die können dir sicher sagen, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Bedingungen das grüne H-Kennzeichen erteilt wird. Hier in Lüneburg geht die Steuerbefreiung auch ohne H-Kennzeichen.
#27552
Sorry, hab mich`n bisl vertan :D Bis jetzt habe ich drei Oldtimer auf unseren Hof angemeldet. Bis jetzt geht das ja noch. Aber da sind noch drei andere die irgendwann mal fertig werden. Da Fragen die aufm Amt sich dann sicher wozu man auf ner Resthofstelle mit 1ha Fläche 6 Schlepper braucht.........Und da jeder auch mal Landwirtschaflich genutzt wird hab ich bis jetzt noch keinen mit H-Kennzeichen angemeldet..........
#27555
Hallo Ulli !

Was steht denn in deinem Steuerbescheid, warum das Fzg. von der KFZ-Steuer befreit ist ? Würd mich mal interessieren, obs da irgendwelche schriftliche Anweisungen beim Finanzamt gibt, kann ja nicht sein, das da jeder sein eigenes Süppchen kocht.. :-)
#27556
Hallo Oliver,
ist aber so (mit dem eigenen Süppchen). ;)
Im Steuerbescheid steht, dass die Befreiung gem §7 KfzStG erfolgt, da das Fahrzeug vor dem 20.6.1962 (40 Jahre vor der Beantragung der Steuerbefreiung) erstmalig zugelassen wurde.
Ist eine Entscheidung des FA - dessen Leiter ist selbst Oldtimerfan und er sieht nicht ein, dass ein Trecker, der immer steuerfrei war, jetzt wo er aufs Altenteil kommt, restauriert und gepflegt wird, plötzlich Steuern zahlen soll.
#28060
Hi alle,
besonders Ulli, du könntest hier echt gut selbst moderieren. Alos ich bin von deinen Beiträgen immer ganz gegeistert. Aber das weißt du ja schon.
Ja mit den FA\'s das ist total bescheuert. Die machen was sie wollen. Es fast reine willkür. Ich glaube es hängt auch fast davon ab, wie gut oder schlecht es der zuständigen Kommune geht.
Grüne Kennzeichen: Es steht nirgendwo geschrieben dass man mit grünem Kennzeichen nur 75 km von seinem Standort fahren darf. Was hier angesprochen wird ist die Thematik des Gütertransportgesetzes. Da heißt es . Wenn eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit grünem Kennzeichen Waren oder Güter transportiert weiter als 75 km von seinem Standort, so ist das ein gewerblicher Gütertransport der entsprechend gemeldet werden muss und man die entsprechende Genehmigung nachweisen muss.
Es ist ohne weiteres gestattet z.B. dass ich mit einem lof mit dem Kennzeichen \"M-XY 1\" nach Berlin (fast 1.000 km) fahre um dort vor dem Bundestag protestiere. Wenn das lof auch noch einen Kipper hat, und der ist voll geladen mit faulen Eiern, dann könnte das gut zum Problem werden (siehe Gütertransportgesetz ;-)))
Grünes H-Kennzeichen gibt es. Ist auch Saubillig (Prämie ca. 30 EUR) bei der Versicherung. Ich selbst bitte diese nicht an (da verdien ich überhaupt nix dran, das reicht nicht mal fürs Porto) Für gute Kunden die mehr bei mir versichern als nur den Trecker für 30,00 EUR mach ich natürlich Ausnahmen. Ich gebe aber gerne die Adressen bekannt wo man sowas herkriegt.
Aber Vorsicht: Verfallt jetzt nicht alle in den Glauben ihr könntet den Trecker mit 75 KW für 25 EUR mit grüner Nummer als H-Kennzeichen versichern. Bei dem Preis wird genauestens geprüft was da versichert wird. Fahrem auf\'m Acker oder Holzrücken etc. ist da nicht mehr drin.
Beste Grüße
Bernd Schömann
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