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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#328269
Hallo MOGler,

... weil gerade jemand Spurverbreiterungen für 421 sucht ...

Gab es solche regulär für den UNIMOG?
Wenn ja, bei welchen Typen?
Nur für die Hinterachse oder auch für die Vorderachse?
Wie dick?
Wie ist das dann mit der Betriebserlaubnis?
#328287
Hallo,

ich kann meine Lemmerz-Wendefelgen 9 x 18 ganz einfach zur Spurverbreiterung herumdrehen - es gibt einen Konus für die Radmuttern auf beiden Seiten des Felgensterns - und beim 411 ist dann auch noch ausreichend Platz um die Vorderräder voll einzuschlagen, ohne daß es schleift.
Gibt beim Fahren quer zum Hang ein besseres Gefühl.
(Siehe Avatar)

Mit freundlichen Grüßen

Rolf
Zuletzt geändert von Mangusta am 28.01.2011, 11:35, insgesamt 1-mal geändert.
#328292
Hallo Christoph,

die gabs auf jeden Fall für den 406.
In der ursprünglichen Ausrüstung mit Zweiwegebereifung und -ausstattung hatte meiner welche drauf (aus dem Gedächtnis geschätzt ca. 10mm), verblieben mit den "Flex"-Scheiben aber beim Vorbesitzer. Die waren einfach zwischen Felge und Nabe geklemmt.

mfG
Axel
#328304
Hallo Christoph

Spurverbreiterung gab es offiziell, von 10mm bis ca 142 als SA.
Meiner hatte 10mm und keine Restriktionen. Ab welcher Breite es Einschränkungen gibt ist mir nicht bekannt, wird aber wohl ähnlich den Lastwertstufen sein.
Hier mal die vom 406

Bild
#328341
Hallo Helmut, Frank, Axel, Rolf,

vielen Dank für Eure Hinweise.

Meine Felgen am 411 kann ich nicht wenden, weil sie nicht beidseitig Konusse haben. Außerdem wären das je Rad ca. 60 mm Verbreiterung, was mir jedenfalls zu viel wäre.

Ich könnte mir 10 bis 15 mm dicke Distanzringe vorstellen. Die kann man einfach fertigen, die vorhandenen Bolzen lassen noch genügend freie Länge für die Muttern übrig und die Lenkgeometrie wird auch nicht wesentlich beeinflußt.

Vielleicht weiß hier doch jemand, ob man das einfach so machen kann, oder ob damit die Betriebserlaubnis erlischt?
#328364
Hallo Christoph,

die Betriebserlaubnis erlischt auf jeden Fall - das weiß ich sicher aus meiner Zeit mit dem NSU Prinz - ob das heutzutage am Unimog wohl jemanden interessiert wage ich allerdings zu bezweifeln.
Die Scheiben kannst du wahrscheinlich sogar zur TÜV Überprüfung drauf lassen, wenn die Reifen durch die Verbreiterung ausreichend abgedeckt sind.
Und möglicherweise gibt es ja für die schmalen DB Distanzscheiben sogar eine Unbedenklichkeitserklärung.
Da gibt es bestimmt ein nettes Forum Mitglied, das dir eine Kopie davon überlässt - oder original aber nicht umsonst von Daimler selbst.

Viel Glück!

Rolf
#328475
Moing Rolf,
die Betriebserlaubnis erlischt auf jeden Fall - das weiß ich sicher aus meiner Zeit mit dem NSU Prinz - ob das heutzutage am Unimog wohl jemanden interessiert wage ich allerdings zu bezweifeln.
es hängt sicher nicht von der Fzg-Art ab, ob die Nutzung von Distanzplatten die BE erlöschen lässt.
Im alten Brief von meinem Mog kann ich allerdings nicht mal nen Hinweis auf diese Bleche finden - ob es da ne ABE i.V.m. den verwendeten Rädern (10.5R20 134G) am 406 gibt kann ich nicht sagen, weitere Unterlagen als den alten Brief hab ich nicht.

mfG
Axel
#328491
Hallo zusammen,

im WHB von B&B Band 2, Rubrik 40: Räder,gibt es auf Seite 1.4/1
eine Liste mit Daten.
Z.B. Scheibenrad 9x20, Einpreßt. 58mm, Zwischenring 10 oder 70mm,
Trommelbremse, Serie.
Scheibenrad 9x20, Einpreßt. 10mm, Zwischenring 10 oder 70mm,
Trommelbremse, Sa 35359.
Scheibenrad 9x20, Einpreßt. 48mm, keine Zwischenringe, Trommelbr. Spurverbreiterung wird durch gedrehtes Scheibenrad erreicht.

Alle anderen Möglichkeiten sind nach dieser Tabelle SA.

Unzureichende Radabdeckung: Bei meinem U65 ist nur die Reifengröße
12,5x20 eingetragen, Spurverbreiterungen sind nicht vorhanden.

Ein Zusatz im alten Brief, und der neuen Zulassungbescheinigung Teil1
lautet: M. ABE AUSN. GEN.: RADABDECK. NICHT AUSREICH:**

Gruß Lothar
#328508
Hallo
die Betriebserlaubnis erlischt auf jeden Fall - das weiß ich sicher aus meiner Zeit mit dem NSU Prinz
Klaro, du hast ja auch die eingetragene Spurweite verändert. Es gab auch nur eine zulässige Spurweite

Solange man eine zulässige Felge und mit eingetragener Spurweite fährst verändert sich gar nichts.
Ob die von DB zulässigen Kombinationen eingetragen werden müssen ist mir nicht bekannt.
Bei Traktoren werden zum Erreichen der unterschiedlichen Spurweiten Verstellfelgen oder Wendefelgen verwendet. Ob dabei alle möglichen Spurweiten eingetragen sind wage ich zu bezweifeln.
I.d.R. wird das nur auf dem besonderen Beiblatt aufgeführt.

Fakt ist, bei mir waren 10mm-Scheiben untergelegt, damit die 405er nicht anschlugen. Die Reifen mit Felgen wurden nachgetragen, da das FZ ursprünglich Schienenspurweite hatte.

@ Christoph

Ein dir benachbarter Regionalsprecher des UCG ist Leiter eine TÜV-Prüfstelle. Vlt kennt der jemanden, der einen Cousin hat, dessen Opa was weiß.

Bei meinem früheren Fahrzeug wurde bei einer HU festgestellt, dass die Reifen bei Maximaleinschlag innen minimal anliefen.
Der TÜV-Prüfer ( :!: nicht Dekra etc) hat mir daraufhin empfohlen, die Felge mit Unterlegscheiben zu distanzieren :shock:
#417805
Moin,

ich rufe dieses alte Thema noch mal auf und zwar möchte ich mit meinem Unimog 403 BJ 67 mit Trommelbremsen eine Spur von ca 1,8m fahren. So kann der Unimog dann auch noch leichte Pflege- und Pflanzenschutz-Arbeiten erledigen. :trac14
Zur Zeit fahre ich die Südrad 11x20 Nummer: 406 401 05 01 und ein Spurmaß von ca 1,6m.
Kann ich die Spur nur durch die "Zwischenringen" verstellen, oder gibt es von DB auch Felgen mit dem Maß?

MfG

Cord013
#417818
Hallo

für Trommelbremse ergibt sich mit Felgen ET-58 (DB-Nr 416 401 07 01) eine Spurweite von 1787mm.
Der Lenkwinkel wird dabei mit 12,5er Bereifung auf 35° und mit 14,5er auf 32°begrenzt.
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