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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#409137
Was ist denn nicht klar??
Man ersteigert einen Unimog oder sonst was..... bekommt dann das Datenblatt von der Vebeg....beim TÜV macht man eine Vollabnahme nach §21 .... geht dann zur Zulassungsstelle und lässt in zu.
#409139
Ich hab mich mal angemeldet... Vielleicht nochmal für den Einsteiger: der in der Auktion angegebene Termin ist der Termin, zu welchem die Versteigerungen endet. Man gibt sein Gebot ab (wie hoch auch immer?) und wartet darauf, bis man die Rechnung erhält? Also kein gegenseitiges Hochsteigern, weil man ja nicht sieht, wie hoch die Mitbieter bieten?
#409155
Genau so... Bieten was einem das Gefährt Wert ist und nächsten Tag kannst Du schon meisten sehen ob Du den Zuschlag bekommen hast.
#409191
Hallo

du hast nichts vom Baujahr gesagt, evtl gibt es da verschieden Nachrüstpflichten bzw Bestandsschutz.
Ansonsten wäre da als erstes die StVZO
§ 32c StVZO - Seitliche SchutzvorrichtungenStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung B. (Fahrzeuge)
III. (Bau- und Betriebsvorschriften)
2. (Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger)

(1) Seitliche Schutzvorrichtungen sind Einrichtungen, die verhindern sollen, dass Fußgänger, Rad- oder Kraftradfahrer seitlich unter das Fahrzeug geraten und dann von den Rädern überrollt werden können.

(2) Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Kraftfahrzeuge, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells den Lastkraftwagen oder Zugmaschinen gleichzusetzen sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und ihre Anhänger müssen, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht jeweils mehr als 3,5 t beträgt, an beiden Längsseiten mit seitlichen Schutzvorrichtungen ausgerüstet sein.

(3) Absatz 2 gilt nicht für
1. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und ihre Anhänger,

2. Sattelzugmaschinen,
3. Anhänger, die besonders für den Transport sehr langer Ladungen, die sich nicht in der Länge teilen lassen, gebaut sind,
4. Fahrzeuge, die für Sonderzwecke gebaut und bei denen seitliche Schutzvorrichtungen mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar sind.

Für den Unimog gibt es die Versagungsurkunden, suche dir die passenden Urkunden aus. Die müsste der TÜV aber alle kennen. Andernfalls muss er sich sachkundig machen, dafür ist die Bude da und bekommt ihr Geld. ich würde mal vorsichtig auf die Inkompetenz hinweisen.
Dateianhänge:
Versagungsurkunde 1
Versagungsurkunde 1
Unterfahrschutz Unterfahrschutz Befreiung f Unimog seitlich.jpg (126.59 KiB) 1537 mal betrachtet
Versagungsurkunde 2
Versagungsurkunde 2
Unterfahrschutz Befreiung f Unimog hinten.jpg (71.74 KiB) 1537 mal betrachtet
Versagungsurkunde
Versagungsurkunde
Unterfahrschutz Befreiung f Unimog.jpg (193.75 KiB) 1550 mal betrachtet
#409393
Hallo Helmut,
danke für dein Posting ! :spitze :spitze

@alle,
man geht zur VEBEG un bietet mal ...... bekomt dann.... :mog5 :mog2 :mog1 kann ich nur komentieren, in der Form, das ich jedem nahe legen kann! Informiert euch genau über die VEBEK. Die VEBEG muss nicht an das höchste Gebot abgeben. Es kann auch sein, das man ersteigerten Schrott entsorgen muss. Ich freue mich für jeden, der was tolles ersteigert hatt. Geniest es. :party
In wie weit ein Fahrzeug billig ersteigert wurde, ist eine andere Sache. Und denkt jetzt bitte nicht! Boaaahh der x y war aber toll! Jetzt biete ich auf 5.. da mach ich ein Schnäpchen... mit Sicherheit nicht...

So das mußte ich noch los werden... Und nein ich habe nicht drauf gelegt, :lol: Ich hatte mal nur Einblick in hmm.. größere Mengen.
#409394
man geht zur VEBEG un bietet mal ...... bekomt dann.... :mog5 :mog2 :mog1 kann ich nur komentieren, in der Form, das ich jedem nahe legen kann! Informiert euch genau über die VEBEK. Die VEBEG muss nicht an das höchste Gebot abgeben. Es kann auch sein, das man ersteigerten Schrott entsorgen muss. Ich freue mich für jeden, der was tolles ersteigert hatt. Geniest es. :party
In wie weit ein Fahrzeug billig ersteigert wurde, ist eine andere Sache. Und denkt jetzt bitte nicht! Boaaahh der x y war aber toll! Jetzt biete ich auf 5.. da mach ich ein Schnäpchen... mit Sicherheit nicht...
Fasching, Fastnacht, Fasnet, Karneval ... :party :party :party
#409868
Hallo Harald,
ich hoffe du hälst uns auf dem laufenden..

@ alle,
ich war heute bei meinem Freund in seiner Autowerkstatt, dort sind auch 2 Meister. Frisch von der Prüfung. Alles lacht wenn ich Vollabnahme sage.. gibts nicht mehr. Wenn dann Einzelabnahme.

Naja, ich hatte Langeweile und habe ein wenig geinternetet.. :lol:
Spur Nr. 1 TÜV Süd.
Vollabnahme wenn das Fahrzeug länger als 7 jahre abgemeldet war. Dann brauch man Vollabnahme.. :mauer
Ich schmeiss mich weg. Die sin voll im Trend.
Guckst du hier. :mauer
http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/ ... nformieren

Dann habe ich noch ein wenig rumgeschaut. Vieleicht ist ja was brauchbares dabei.
Ich fand eine Verordnung in der steht, das der Inhaber der Allgemeinen Betriebserlaubniss verpflichtet ist, einen KFZ-Brief auszustellen.
Außer, z.Bsp. bei Bundeswehr. Es reicht ein Brief. Wenn die Fahrzeuge mit NR getrennt sind. Deswegen bekommt man vom Bund eine Bescheinigung zur Vorlage. Um einen KFZ-Brief auf der Zulassungsstelle ausgestellt zu bekommen.Sonst müsste ja beim Unimog der Hersteller und Inhaber der ABE einspringen.

Ich ging auf Kap. 4
http://www.buzer.de/gesetz/9613/index.htm

dann zu §24 dann auf §20
http://www.buzer.de/gesetz/9613/b26937.htm

http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34146.htm

Vieleicht ist ja das ein oder andere Brauchbare dabei.

Hallo zusammen, Der Rahmen ist neu gelackt und di[…]

404 fire kipper

Hello Jurgen, I have exhaust leak there. I prett[…]

Hall Herbert, alles klar Herbert. Vielen Dank. Da[…]

Hallo! :D Da kann man nur GROSSEN RESPEKT zo[…]