- 20.10.2005, 20:33
#82484
Hallo Community,
ich bin gerade auf einen Gesetzestext gestoßen, der mir Sorgen macht:
"An einachsigen Anhängefahrzeugen und zweiachsigen Anhängefahrzeugen mit einem Achsabstand von weniger als 1 m ist keine Bremse erforderlich, wenn der gesamte Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Abbremsung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs, jedoch max. 3 t nicht übersteigt (siehe § 41 (11) StVZO)"
Der Anhänger hat eine Achslast von 1500kg. Der Unimog ein Leergewicht von 2250kg. Wenn ich diese Verordnung richtig deute, darf ich den Hänger mit dem Unimog gar nicht ziehen, richtig?
Weiß jemand ob es möglich ist den Anhänger auf 1 t abzulasten? Dann wäre das Verhältnis von Achslast zu Unimog-Lehrgewicht wieder hergestellt. Damit sollte dann rechtlich auf der sicheren Seite sein. Hat diesbezüglich jemand Erfahrung?
ich bin gerade auf einen Gesetzestext gestoßen, der mir Sorgen macht:
"An einachsigen Anhängefahrzeugen und zweiachsigen Anhängefahrzeugen mit einem Achsabstand von weniger als 1 m ist keine Bremse erforderlich, wenn der gesamte Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Abbremsung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs, jedoch max. 3 t nicht übersteigt (siehe § 41 (11) StVZO)"
Der Anhänger hat eine Achslast von 1500kg. Der Unimog ein Leergewicht von 2250kg. Wenn ich diese Verordnung richtig deute, darf ich den Hänger mit dem Unimog gar nicht ziehen, richtig?
Weiß jemand ob es möglich ist den Anhänger auf 1 t abzulasten? Dann wäre das Verhältnis von Achslast zu Unimog-Lehrgewicht wieder hergestellt. Damit sollte dann rechtlich auf der sicheren Seite sein. Hat diesbezüglich jemand Erfahrung?
U2010, Bj 1953
Front- & Heckzapfwelle
Schmidt-Hydraulikanlage
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