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#82484
Hallo Community,

ich bin gerade auf einen Gesetzestext gestoßen, der mir Sorgen macht:

"An einachsigen Anhängefahrzeugen und zweiachsigen Anhängefahrzeugen mit einem Achsabstand von weniger als 1 m ist keine Bremse erforderlich, wenn der gesamte Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Abbremsung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs, jedoch max. 3 t nicht übersteigt (siehe § 41 (11) StVZO)"


Der Anhänger hat eine Achslast von 1500kg. Der Unimog ein Leergewicht von 2250kg. Wenn ich diese Verordnung richtig deute, darf ich den Hänger mit dem Unimog gar nicht ziehen, richtig?

Weiß jemand ob es möglich ist den Anhänger auf 1 t abzulasten? Dann wäre das Verhältnis von Achslast zu Unimog-Lehrgewicht wieder hergestellt. Damit sollte dann rechtlich auf der sicheren Seite sein. Hat diesbezüglich jemand Erfahrung?
#87536
@Christian

Möchte noch etwas dazu sagen.

a) Nachträglicher Erwerb einer ABE

Das zog ich mit meinem Ladewagen DF 1443 B beim TÜV durch. Falls der Anhänger von einem Hersteller ist, der noch allgemeine Typenabnahmenunterlagen hat, ist es kein Problem.

b) Aber die ABE gilt nur für Anhänger gem. Par. 18 (2)6 StVZO.

Entweder habe ich es überlesen: Hat der Mog eine lof-Zulassung?

c) Ich kann nur beipflichten, dass ein ungebremster Anhänger mit so hohem Eigengewicht nicht an einen U411 oder U421 sollte. Denn die Versuchung ist gross, dann doch mal, wenn die Strasse topfeben ist, aufs Gas zu drücken. Ausserdem liegt das Risiko in der Talfahrt.

Vermutlich hat Dein Mog auch ein Einkreisbremssystem ( nicht zu Verwechseln mit dem Einleitungsbremssystem zum Anhänger hin!). Wenn ja, dann hast Du noch einen zusätzlichen Risikofaktor durch Versagen der Bremse (Korrision in den LEitungen, gebrochenes Übergangsstück etc., Leck im Tank). Auf die Luftunterstüzung nutzt da nichts mehr!

Mir ist das einmal passiert, mit einem Schulbus an einer Engstelle als Gegner. Das Glück war, dass ein MM-Kippanhänger hinten dran hing, so dass bei diesem durch Reissen des Handbremshebels über das Handbremsventil die Anhängerbremsen ansprach. (Siehe dazu meinen früheren Beitrag mit Diskussion im Forum!)

Der TÜV wird in D zwar die Leitungen sorgfältiger in Augenschein nehmen als hier bei uns in RUS. Aber in alten Hydraulikleitungen steckt man nun mal nicht drin!

Daraus zog ich die Lehre, dass der DF-Ladewagen mit einer Zweileitungsbremse nachgerüstet wurde. Der TÜV erhöht zwar nicht wegen der ungefederten Achse die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auf 40 km/h. Aber ich bin mir jetzt sicher für die Verkehrssicherheit anderer Verkehrsteilnehmer und auch für die eigene alles getan zu haben. Ich hänge nichts mehr hinten dran ohne Druckluftbremse.

Mit der Kombination

Mog: Einkreisbremssystem

Anhänger: Zweileitungsbremssystem
(Einleitung in D nur noch bis 25 km/h erlaubt)

liegst Du dann immer auf der sicheren Seite und kannst den Anhänger auf höhere Geschwindigkeiten zulassen, falls Voraussetzungen dazu..

Der 2-jährige TÜV-Status wird vom Umbau einer Bremse auf Zweileitungssystem nicht berührt.

Der Umbau am Mog (Einleitungs- auf Zweileitungs-Anhängerbremse) ist für ca. EUR 250 vorzunehmen; bei uns in der Gegend kenne ich einen Ladnmaschinenwerkstatt mit Lizenz dazu. In den Handbüchern gibt es dazu einige Varianten. Wir konnten die einfachste noch vereinfachen.
Kann Dir eine Skizze zukommen lassen.


Das Nachrüsten einer Zweitleitugnsbvremse am Anhänger, falls Achsen mit Bremstrommeln. liegt ebenfalls bei EUR 200.

Wenn Du geschickt im Erstehen und Schrauben bist, dann wird es naütrlich auch noch viel billiger!


Gruss aus Moskau, das immer noch auf Schnee wartet! Karl
#87551
Es gibt noch ein anderes Problem.
Viele 2010er haben noch eine Rockinger Kupplung mit 50kg Stützlast. (Meiner z.B.)
ist mit einem LW-Einachser (wenn auch klein und leer) kaum zu erreichen.
Die Kupplung hängt sich so weit ab, dass die Öse des Hängers kräftig im Zugmaul und auf dem Bolzen reibt.

Und auch wenn du's nicht mehr hören kannst, von mir noch mal die Warnung.
40km/h, feuchte Straße, zügig in die Bremse und du stehst 180° zur Fahrtrichtung mit dem Hänger neben statt hinter dir.

Thorsten
#87586
Guten Abend!

Der Anhänger steht nun bereits bei uns auf dem Hof. Um eine bessere Kommunikation zu gewährleisten stelle ich am besten gleich ein Bild von dem Brauereianhänger rein.

Der Anhänger soll primär dazu dienen mit den Unimog als Hingucker in Festzügen bei Volksfesten mitzufahren. Dazu soll der Anhänger auch eine 50ziger-Jahre-typische Beschriftung bekommen. Also wird er keine weiten Strecken fahren müssen. Auch eine Beschränkung auf 25km/h wäre da noch ok. Bei dieser Geschwindigkeit sollte doch im Sommer auf trockener Fahrbahn nicht viel passieren können. Oder seit Ihr da immer noch anderer Einschätzung?

@ Thorsten: Wo kann ich die zulässige Stützlast für meine Anhängerkupplung rausbekommen? Habe mir über die überhaupt noch keine Gedanken gemacht...

Gruß
Christian
Dateianhänge:
Abgelastet auf 1 Tonne. Ungebremst mit neuen TÃœV.
Abgelastet auf 1 Tonne. Ungebremst mit neuen TÃœV.
Anhänger.JPG (90.2 KiB) 1710 mal betrachtet
#87589
Moin Christian,

guckst du auf das Typenschild deiner AHK, merkst dir den Typ,

klickst http://www.jost-world.com/content/de/pr ... talog.html , wenn es eine Rockinger ist, und dann hast du alle technischen Daten.
Üblicherweise steht die Stützlast auch auf dem Typenschild.

Gruß Ulli
#87642
Na, der sollte sich ausbalancieren lassen.
Die Achse liegt gut im Schwerpunkt.
Da sollte auch die 50kg Kupplung keinen Ärger machen.

Da du ja ohne Beladung fährst, würde ich ihn aber nach der Restauration so ballastieren,
das er wirklich 50kg an der Öse hat. (Personenwaage unter die Öse)


Was ist mit dem Feuerwehranhänger dahinter los ?

Thorsten
#88305
Hallo Thorsten!

Der Tip mit dem Ausbalancieren ist gut, das sollte ich ohne großen Aufwand hinbekommen. Das Foto stammt noch von Vorbesitzer. Ich kann dir daher nicht sagen, was es mit dem roten Hänger auf sich hat.

Ich bin auf das Fahrverhalten im Gespann echt gespannt. Aber leider muß ich den Mog erstmal wieder flott bekommen. Nur fehlt mir dazu dieses Jahr absolut die Zeit.

Schönen Gruß in den Nachbarlandkreis,
Christian
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