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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#26476
Hallo scorp,

bin hier zwar noch recht neu, aber diese Frage kann ich dir beantworten.
Mit dem neuen EU Führerschein (B) darf man nur Fahrzeuge bis 3,5t fahren. Der Unimog wiegt so an die 4t leer, geht also nicht, auch nicht mit ablasten.
Selbes Problem hat meine Freundin.
Könntest höchstens beim Bund den BC Führerschein machen. Wenns denn bis dahin überhaupt noch Wehrpflicht gibt. :D

Gruß
Görk
#26496
Ab 2005 wird der BW-Schein nicht mehr in privat überschrieben. Da hat die Fahrschul-Lobby oder TÜV wohl wieder zugeschlagen , da kann dann mehr Prüfungen abhalten.
#26519
Hallo Scorpion,

hast Du auch einen \"richtigen\" (Vor-)Namen?

DAS Forum für diese Fragen ist das Versicherungsforum, welches von Bernd Schömann moderiert wird. Hier wurde das Thema Führerschein schon x-mal rauf und runter diskutiert.

Aber nichts desto trotz:
Gegenfrage, Du bist 16 und machst gerade Führerschein L bzw. T? oder Du bist 16 und möchtest mit 18 Klasse B machen und damit dann den Mog fahren?

Im 1. Fall, also 16 Jahre, Klasse T, geht nur eins, Mog (egal wie schwer) als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine angemeldet, und dann auf 60 gedrosselt. Dann dürfen aber auch nur lof-Fahrten durchgeführt werden. Vorteil, Mog steuerfrei, und Versicherung günstig. Nachteil, landw. Zulassung beim Finanzamt durchbekommen müssen

Im 2. Fall (Du bist/wirst 18) und machst Klasse B, dann klappt das mit dem U1300L nicht, da der mind. 7,5to zGG hat, und Klasse B nur bis 3,5to zGG geht. Ablasten geht nicht (s.o.).

Bleiben nur zwei Möglichkeiten
a) einen Mog unter 3,5to zGG, das sind 411, 401, 2010, oder abgelastete 404, 421, 406 407 417 (hab ich noch welche vergessen?).
b) Fahrerlaubnis Klasse C, bzw C1. Das ist megateuer, so ab 2000¤, ob man C1 als Fahrerlaubnis heute überhaupt machen kann weiß ich nicht, ist ja auch nur ein Kniff um die Besitzer der alten Klasse 3 abzudecken.

Aber laß dich nicht entmutigen, vielleicht gibt\'s ja noch \'ne andere Lösung.
#28606
Hallo,

es gibt folgende Führerscheinmöglichkeiten:

ab 16 Jahren:

Klasse T: land- bzw. forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen
max 60km/h, wenn fahrer unter 18 nur 40km/h
Gewicht uneingeschränkt

ab 18 Jahren:

Klasse C1: KFZ>3500 kg zul.GG, aber >7500kg zul. GG;
Sitzplätze <= 8 außer Fahrersitz, Anhänger <= 750kg

Klasse C1E: Kombination Fahrzeug aus C1 und Anhänger größer 750 kg. Jedoch
zul GG. der gesamten Kombination kleiner 12000kg, zulGG Anhänger
muss kleiner Leergewicht der Zugmaschine sein

Klasse C: KFZ über 3500kg zul. GG, Sitzplätze kleiner/gleich 8 außer Fahrer,
Anhänger max. 750kg

Klasse CE: Kombination aus Fahrzeug der Klasse C u. Anhänger größer 750kg
Sitzplätze siehe oben.

Also für Unimog der Größe eines 1300L kommt nur mind. der C1 infrage, lohnt sich vom Preis her aber nicht, da der C bzw. dann ist zu überlegen ob man nicht gleich den CE macht, nicht wesentlich mehr kostet(CE ist das ne andere Frage mit dem Preis).

Gruß Florian Schnaible (Klasse CE)
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