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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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#437326
Hallo zusammen,

ich weiß nicht ob ich im richtigen Forum schreib, wenn nicht dann bitte verschieben.

Kann mir jemand sagen relchen Schutz auf dem Unimog Logo (dem Stierkopf) liegt? Gebrauchsmuster, Urhheberrecht...???
Da ich selbst etwas mit dem Unimog herstellen möchte, würde ich gerne erfahren ob auf dem Schriftzug und dem Logo ein Schutz liegt. Ich hatte 1,5 Jahre Kontakt mit Mercedes wegen diesem Thema. Als Antwort gab es aber nur, das diese nicht verfielfältigt bzw. nachgemacht werden dürfen. Ob da aber ein Schutz drauf ist wurde mir nicht gesagt.
Im Internet kann man viele Sachen kaufen wo Unimog drauf steht oder ein Logo davon vorhanden ist. Laut Mercedes handeln diese Leute ellegal.

Kennt sich mit diesem Thema aus? Warum verfielfältigen so viele Leute diese Sachen, obwol es anscheinend nicht erlaubt ist?

Ich hoffe ich bekomme von euch eine genaue Antwort und nicht so eine kurze Aussage wie von Mercedes.

Vielen Dank für eure Hilfe!!

Gruß,
Carsten
#437332
Hallo Carsten,
"Unimog" ist ein eingetragener Markenname der Daimler AG

siehe z.B.
https://register.dpma.de/DPMAregister/m ... /624275/DE

und das ist nur eine von mindestens 10 Eintragungen.
Wenn Dein Produkt einem der unter dem Waren/Dienstleistungsverzeichnisse aufgeführten Begriffe oder Felder angehört, kannst du ein Problem bekommen wenn Du mit dem Begriff UUnimog wirbst.
#437335
Hallo Carsten,

MB hat den Schriftzug Unimog als Marke geschützt (trade mark number 00014011). Kann man beim beim Patent-und Markenamt recherchieren. Seit 05.08.1952

Es gibt folgende Optionen für Marken:

Wortmarke
Bildmarke, Wort-/Bildmarke
dreidimensionale Marke
Hörmarke
Kennfadenmarke
sonstige Markenform

Hier ein Link fürs Selbststudium:

http://www.dpma.de/marke/markenschutz/

Gruß,
Markus
#437338
Hallo Carsten,

soweit ich deine Frage verstehe, geht es nicht primär um die Markenbezeichnung "Unimog", sondern um das "uralte" Logo mit dem Stierkopf.
Eine Marke muss nach gewissen Zeiten verlängert werden. Das kostet Geld und viele ehemalige Marken, bzw. Markenzeichen (Logos) sind eigentlich frei (ruhen).
Der Markenschutz kann auch angefochten werden, wenn nicht innerhalb von drei Jahren, nach Anmeldung, die Marke "aktiv" wird, d.h. wenn nicht mit der Marke, oder dem Markenzeichen geworben (gearbeitet) wird. Wenn nach "Aktivierung" der Marke nicht weitergearbeitet wird, d.h. mit dem Markennamen geworben wird, wenn keine Produkte verkauft werden etc., kann die Marke ebenfalls angefochten werden. Evtl. ist das hier der Fall.
Ich kann dir nur den guten Rat geben, dich unbedingt - bevor du was machst - dich mit einem Patentanwalt in Verbindung zu setzen um alles sauber abzuklären. Ich arbeite seit vielen Jahren mit Meissner, Bolte und Partner in München, zusammen. Nicht "billig" aber du bekommst eine sehr qualifizierte und vor allem, sichere, Aussage.
Der evtl. Streitwert bei einem Gerichtsverfahren kann ruck zuck ein paar hunderttausend Euro betragen. Selbst wenn es zu einem Freispruch für dich kommt, auf den Gerichtskosten und den Anwaltskosten (berechnen sich nach dem Streitwert) kommst du nicht herum. Ein Bekannter ist vor einiger Zeit auf diese Art "pleite" gegangen. (Hat den Werbeslogan einer anderen Firma in abgänderter Form kompiert, Freispruch und trotzdem insolvent)
Also: Kläre ab was so eine Recherche kostet und entscheide dann was für dich sinnvoll ist. Meissner, Bolte und Partner haben viele Büros in Deutschland und in der ganzen Welt. Evtl. sogar in deiner Nähe. Falls nicht, bist du in München sehr gut aufgehoben.
Ich würde mich auf keinen Fall mit Daimler anlegen, ohne genau zu wissen, was ich darf und vor allem --- was ich nicht darf.

Viel Glück
Axel (Nordbayern)
#437340
Hallo Carsten, hallo Ihr Unimogfreunde,

Carsten bewegt sich mit seiner Frage im sogenannten gewerblichen Rechtsschutz.

Neben den registrierten Schutzrechten, zu denen neben Geschmacksmustern, Gebrauchsmustern und Patenten auch die sogenannten Marken gehören, gibt es auch nicht registrierte Schutzrechte, die zu beachten sind.

Zu den nicht registrierten Schutzrechten gehören z.B. das Urheberrecht, der Ausstattungsschutz, das Recht am Namen, auch dem Firmennamen.

Während es relativ einfach ist, nach registrierten Schutzrechten zu recherchieren, z.B. in den Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamtes ( DPMA.de), bedarf es bei den nicht recherchierten Schutzrechten anderer Methoden. Für das Entstehen dieser Schutzrechte sind bestimmte Voraussetzungen notwendig, die im Einzelnen geprüft werden müssen.

Falls aber das hier in Rede stehende Unimog-Logo nicht als Marke registriert sein sollte, was sich durch eine gezielte Recherche beim DPMA überprüfen ließe, wozu ich im Moment aber keine Lust habe, würde dieses Logo in jedem Fall die Voraussetzungen für einen wirksamen Urheberrechtsschutz genießen und somit zu gewerblichen Zwecken nur mit vorheriger Einwilligung des Urhebers oder seines Rechtsnachfolgers benutzt werden dürfen.

Jedem Dritten ist die Benutzung ( Herstellung, Anbieten oder zu gewerblichen Zwecken einzuführen oder zu besitzen) verboten und der Rechtsinhaber kann seinen Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz jederzeit gerichtlich geltend machen.

Ich rate deshalb dringend davor ab, ohne ausdrückliche Genehmigung das Logo zu gewerblichen Zwecken selbst herzustellen.

Hiervon zu unterscheiden ist die Benutzung des Logos, sofern es legalerweise vom Berechtigten erworben wurde, denn das Monopolrecht wird mit dem Inverkehrbringen verbraucht. Das Logo darf aber nicht verwendet werden, um damit eigene Waren zu kennzeichnen weil der Eindruck erweckt wird, diese Waren stammen aus dem Haus des an dem Logo Berechtigten.


Ich hoffe, ich konnte helfen, die anstehenden Fragen zu klären auch wenn diese Auskunft keinen Anspruch auf Vollständigkeit erfüllen kann und eine eingehende Rechtsberatung nicht ersetzt.

(Patentanwalt Dipl.-Ing. Michael Füssel, LL.M., zugelassener Vertreter vor dem EPA und dem HABM)

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