Hallo
WD-Klein hat geschrieben:Ich habe das ganz einfach gelöst.
Ein T-Stück mit Regulierschraube an der Gabelung der Bremsleitung (Hinterachse)
Dann kannst du direkt beim TÜV auf dem Prüfstand den Durchfluss reduzieren falls nötig.
(Kommst auf die Achsgewichts- Verteilung deines Mogs an)
damit vergrößerst du nur die Ansprechzeit, die Hinterradbremse spricht verspätet an, was zum Schieben der Hinterachse in der Schwellphase führt.
WD-Klein hat geschrieben:Die haben dort einen Prüfer der sich mit diesen Dingen sehr gut auskennt.
das widerspricht sich aber ein wenig.
In einem hydraulischen System sind die Drücke aller miteinander verbundenen Bauteile gleich. (Grundsatz der Hydraulik)
Vermutlich hat der Prüfer dir deshalb die Änderung der Bremsanlage auch nicht eingetragen bzw offiziell begutachtet. Im Schadens- bzw Streitfalle bist du halt selber für das Erlöschen der ABE verantwortlich. Der Prüfer ist da fein raus, vielleicht ist es das womit er sich sehr gut auskennt.
In der ABE listet der Inhaber der ABE (Hersteller) alle relevanten Bauteile auf, vom Scheinwerfer über Scheibenwischer, Räder, Bremskomponenten bis zur Anhängerkupplung. Für den 406 gibt es 8 Nachträge in der ABE, weil Bauteile geändert oder hinzugefügt wurden.
Du kannst das gerne an deinem Fahrzeug handhaben, wie du es selbst verantworten möchtest.
Allerdings sollte das nicht als generelle Vorgehensweise für Alle propagiert werden.
Wichtig ist, das das Hubvolumen jede Kammer für die Versorgung der beiden Zylinder bei Ausfall des anderen Kreises sichergestellt ist.
Dabei ist der Maximalhub des Bremskraftverstärkers zu berücksichtigen. Sofern der Durchmesser des Zweikreiszylinders dem Original entspricht und keine weiteren Bauteile hinzugefügt werden, ergibt sich keine Veränderung der Bremskraft in Bezug auf Größe und Verteilung. Diese Veränderung wird ein sachkundiger Prüfer sicherlich im Rahmen einer Einzelbegutachtung dann in die Papiere eintragen. Dazu müsste er eine Einbaubestätigung einer Werkstatt verlangen ( in Dland unterliegt das Kfz-Reparaturgewerbe nach wie vor der Meisterpflicht). Ansonsten muss der Prüfer sich persönlich davon überzeugen, dass auch der besagte Zylinder dem vorgeschrieben Bauteil entspricht und dass das Teil auch richtig verbaut ist. Der Hobby-Schrauber könnte ja 4.4er Schrauben verwendet haben oder diese beim Einbau überdehnt haben. Alles das bescheinigt der Prüfer mit seiner Unterschrift.
Da aber Bremsen ein Eine andere Möglichkeit wäre, wenn es einen Umbaukit mit ABE gäbe. Diese muss dann stets mitgeführt werden.