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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#574534
Hallo Zusammen,

ist schon ein Weilchen her, dass ich meinen Unimog U 1300 L/37 :mog5 zulassen wollte.
Hat etwas gedauert.

1. Gutachten wurde erstellt (§21 StVZO und §23 StVZO), Erläuterungsbogen zu §21 StVZO,
Ausnahmegenehmigung §70 StVZO und §47 FZV und HU gemäß §29 StVZO.
a) Unimog kann mit H-Kennzeichen oder mit roten Oldtimerkennzeichen zugelassen werden.
b) Im öffentlichen Straßenverkehr sind die blauen Rundumkennleuchten mit geeigneten
Maßnahmen abzudecken und das Signalhorn ist mit einer geeigneten Trenneinrichtung
gegen Einschalten zu unterbrechen.

2. Anfang November 2023 mit allen Unterlagen, mit vorhergehender Terminvereinbarung, zur Zulassungsstelle.
Ich habe vorher angerufen, ob ich Vorfeld alle Unterlagen, auf der Internetseite wurde darauf hingewiesen,
dass bei entsprechender Zulassung ein Vorabtermin sinnvoll sei, zusenden soll.
Die Antwort darauf war ein klares Nein, beim Termin wird eine entsprechendes Zeitfenster berücksichtigt.
Ok, soweit gut.

Vor Ort: Dem Sachbearbeiter übereichte ich alle Unterlagen (Gutachten, Fahrzeugschein, Abmeldung, eVB, etc.).
Ergebnis, kurz und knapp:
Der Sachbearbeiter und ich hatten ein freundliches ergebnisoffenes Gespräch mit verschiedenen Punkten.
Trotz alledem wurde der Unimog nicht zugelassen, weil es sich ja um ein Fahrzeug mit der Bezeichnung SO.KFZ Feuerwehrfahrzeug Rüstwagen RW1 handelt.
Die Unterlagen wurden dann vom Sachbearbeiter an das Regierungspräsidium gesendet.
Der Sachbearbeiter notierte sich meine Telefonnummer, sobald er eine Rückinfo vom RP hat wird er mich anrufen.
(Info: Zwischenzeitlich wurde der Gutachter vom RP und der Zulassungsstelle kontaktiert.
Der Gutachter konnte das RP bzw. die Zulassungsstelle dahingehend aufklären, dass
sein Gutachten korrekt ist und seine Richtigkeit hat und auch so verwendet werden kann.)
Dann im Januar 2024 rief mich der Sachbearbeiter an, ich kann zwecks der Zulassung vorbeikommen.
Also hin zum Sachbearbeiter der Zulassungsstelle, alle Unterlagen überreicht (wie im November 2023).
Ich fragte beim Sachbearbeiter noch nach, welcher Punkt aus November 2023 für eine Zulassung der Hemmschuh war? Kurze Antwort vom Sachbearbeiter: Keine Ahnung. Tippte fleißig alles in seinen Computer hinein und dass war es auch schon. Er überreichte mir noch ein separates Schreiben vom Landratsamt mit dem Inhalt, dass das Einsatzhorn nicht verwendet werden darf und das die Kennleuchten/Warnleuchten abgedeckt sein müssen (wie beides auch schon im Gutachten vermerkt).
Ich soll das Schreiben vom Landratsamt immer im Unimog haben, falls mich die Polizei anhält und … .

Somit Trommelwirbel: der Unimog hat seine Zulassung mit H-Kennzeichen erhalten. :lol:

Anmerkung von mir, der oben geschildert Vorgang ist verkürzt wiedergegeben, es gab noch ein paar nette Punkte, Gespräche und Infos von Dritten, die aber hier zum Schreiben zu umfangreich sind.

In der Zulassungsbescheinigung Teil I ist nun folgendes eingetragen:
D.2: Unimog U 1300 L/37
D.3: Unimog U 1300 L/37
5: SO.KFZ FEUERWEHRFZ RUESTWAGEN RW1
14: OLDTIMER
14.1: 0098

Bei der Hauptuntersuchung hat der Prüfer noch festgestellt:
a) Lenkgetriebe ölfeucht
b) Hydraulisches Nebenaggregate ölfeucht

Mal schauen, was da zu tun ist. Dichtungen wechseln?

VG Alexander
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