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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#405473
Hallo,

ich habe mich hier sehr lange nicht mehr gemeldet weil mein 406 sehr lange "außer Gefecht" war. Die letzte HU war 2008.
Jetzt bin ich ihn langsam am wieder her Richten.

Damals hatte ich die im KFZ-Brief und -Schein eingetragenen 14.5-20 MPT durch 405/70R20 Michelin XM 47 ersetzt. Auf den Reifen ist unter der Größenbezeichnung der Vermerk "Replace 14.5R20 MPT" angebracht. Damit bin ich problemlos durch jede Kontrolle gekommen aber die Reifen haben mittlerweile Altersrisse bekommen. Ich könnte diese relativ Preiswert ersetzen durch gebrauchte Decken von einem Gewerbebetrieb ( von daher habe ich die aktuellen auch schon bezogen ). Weil ich befürchte der Bezug zur Zollgröße könnte mittlerweile nicht mehr angebracht sein wollte ich mir diese Größe eintragen lassen.
Also habe ich bei den "Göttern in Blau" in ihrer "Beschützten Werkstatt" demütig vorgesprochen und mein Anliegen erläutert, daraufhin bekam ich die Antwort: "Wenn beide Größen auf dem Reifen stehen kann die andere Größe problemlos eingetragen werden". Und es wäre Richtig gewesen dieses vor der baldigen HU abzuklären. Denn der - zur Ansicht mitgeführte Reifen - wäre ein "KO - Kriterium" für die HU. Aber ich hatte nur den Reifen aber keinen KFZ-Schein dabei.
Bei meinem zweiten Besuch bin ich an einen anderen "Erhabenen" geraten der gerade mit viel Geduld und Ausdauer aber erfolglos nach schwerwiegenden Mängeln an einen PKW suchte. Vielleicht war es deshalb ein ungünstiger Zeitpunkt für mein Anliegen.
Jetzt bekam ich - nach Wälzen von einigen Aktenordnern - die Auskunft der vorliegende Reifen wäre in seiner Größe zulässig, aber wenn auf einer neuen Decke der Vermerk des Bezuges zur Ursprungsgröße fehlen würde müsste der Reifen nicht auf der Felge 11X 20 - wie vorliegend - sondern auf einer Felge 12x20 montiert sein oder ich bräuchte die Freigabe des Reifenherstellers das der Reifen auf der schmäleren Felge zulässig wäre.

Was soll ich jetzt machen?
Für einen Satz neuer Felgen reicht mein Budget nicht aus, und will ich auch nicht unbedingt.
Ob ich von Michelin eine solchen Freigabe bekomme halte ich für Unwahrscheinlich, erst recht wenn es darum geht gebrauchte Reifen zu montieren.

Hat von euch jemand meine Wunschgröße eingetragen bekommen und welcher Aufwand war dafür nötig?

Im Vorab besten Dank.

Mfg Winni
#405480
Hallo,

auf deinen 405/70R20 von Michelin steht normalerweise nicht "replace 14,5R20" sondern "may replace 14,5R20". Übersetzt bedeutet dies, dass diese Größe die 14,5R20 ersetzen kann, aber nicht unbedingt ersetzt. Der 405er ist wesentlich breiter und dafür etwas niedriger, von daher muss insbesondere die Freigängigkeit geprüft werden und die Größe eingetragen sein, wenn sie gefahren werden soll.
Die 405/70er passen auf die 11-20er Felge, dafür gibt es eine Freigabe von Mercedes, auch in den Michelin-Unterlagen ist diese Größe genannt. Die nächste Felgenbreite hier wäre 13-20, 12er Felgen sind mir für diese Reifen nicht bekannt. Fahr zu einem TÜV, der sich mit solchen Fahrzeugen auskennt.

Gruß,
Michael
#405580
Hallo Berthold,

die bei dir noch eingetragene Reifenbindung ist schon seit Jahren durch EG-Recht ausgehebelt worden.
Du kannst problemlos auf andere Hersteller in der gleichen Größe umrüsten. Allerdings mußt du dabei beachten daß die Hersteller unterschiedliche Fertigungstoleranzen haben. Für Freigang der Räder etc. (möglicherweise stärkere Reduzierung des Lenkeinschlags) bist dann DU verantwortlich.

Grüße

Tobias
#432881
Hallo Gerhard

vielleicht solltest du deine Vorgehensweise einmal überdenken und die Strategie etwas ändern. Mit Verlaub ist das Wissen der aaS zwar etwas diletanitsch, deine Vorgehensweise aber nicht minder. Wenn ich eine Eintragung in den Fahrzeugunterlagen ändern möcht, bringe ich die elementarsten Unterlagen mit. Da wäre in diesem Falle ganz einfach das Tabellenbuch (Gruppe 40) oder das WHB(Band 2. Kap 40.4). Da sind vom Hersteller die zulässigen bzw vorgegebenen Paarungen schwarz auf weis aufgeführt.
Andererseits findet man auf der Wbseite z.B. Dunlop oder Michelin Tabellen mit den zulässigen Paarungen.
Diese Dokumente muss der Blaukittel erstmal widerlegen, sofern er andere Ansichten vertritt.
Eine Eintragung in einem anderen Fahrzeugbrief besagt allerdings gar nichts und ist nur eine Gefälligkeit. Wenn der Oberbaurat nicht willens ist, muss du auch mit einer fremden Kopie den Nachweis erbringen.

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